Arbeitsfragen

Das Ende der Null-Stunden-Verträge rückt näher

Der Null-Stunden-Vertrag steht seit Jahren in der Kritik, und sein Ende scheint nahe: Es gibt Pläne, diese Art von Bereitschaftsvertrag abzuschaffen und durch einen Vertrag mit mehr Planungssicherheit hinsichtlich der Arbeitszeiten zu ersetzen.

Veröffentlicht am 30. Dezember 2024 von MKBjuristen.nl
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Null-Stunden-Verträge stehen seit Jahren in der Kritik, und ihr Ende scheint nahe: Es gibt Pläne, diese Art von Bereitschaftsvertrag abzuschaffen und durch einen Vertrag mit mehr Planungssicherheit hinsichtlich der Arbeitszeiten zu ersetzen. Wenn Sie mit Null-Stunden-Verträgen arbeiten, können Sie sich auf mehr Stabilität für Ihre Bereitschaftsmitarbeiter einstellen.

Der Null-Stunden-Vertrag: viel Flexibilität

Bei einem Null-Stunden-Vertrag wird ein Mitarbeiter nur dann eingesetzt, wenn Arbeit anfällt, ohne eine feste Wochenstundenzahl zu vereinbaren. Dies bietet zwar große Flexibilität, wird aber seit Jahren kritisiert: Für Arbeitnehmer bedeutet es wenig Planungssicherheit hinsichtlich Einkommen und Arbeitszeiten und somit wenig Kontrolle über ihr Leben.

Das Ende ist in Sicht

Es gibt Pläne, die prekärsten Bereitschaftsverträge, einschließlich Null-Stunden-Verträge, abzuschaffen. Diese sollen durch Verträge ersetzt werden, die mehr Planungssicherheit hinsichtlich der Stundenzahl bieten – beispielsweise durch eine Vereinbarung mit einer garantierten Stundenzahl, sodass der Arbeitnehmer weiß, mit welchem ​​Mindestumfang er rechnen kann. (Dies betrifft einen Gesetzesentwurf; die genaue Formulierung und das Datum des Inkrafttretens können sich noch ändern.)

Was bedeutet das für Arbeitgeber?

Wenn Sie derzeit mit Null-Stunden-Verträgen arbeiten, müssen Sie bedenken, dass diese in ihrer jetzigen Form langfristig nicht mehr möglich sein werden. Sie müssen Ihren flexiblen Mitarbeitern mehr Sicherheit bieten, beispielsweise durch einen Vertrag mit einer Mindest- und Höchststundenzahl. Dies erfordert eine Überprüfung Ihrer Personalplanung.

Bereiten Sie sich vor

Ermitteln Sie, wie viele und welche Art von Aushilfskräften Sie beschäftigen, und legen Sie fest, welcher Vertragstyp zukünftig am besten geeignet ist. Behalten Sie die Entwicklungen im Blick und passen Sie Ihre Verträge zeitnah an. So vermeiden Sie, unerwartet mit ungültigen oder nicht autorisierten Verträgen dazustehen, und bleiben ein attraktiver Arbeitgeber.

Häufig gestellte Fragen

Werden Null-Stunden-Verträge abgeschafft?

Es gibt Pläne, die unsichersten Bereitschaftsverträge, einschließlich Null-Stunden-Verträge, abzuschaffen und durch einen Vertrag zu ersetzen, der mehr Sicherheit hinsichtlich der Arbeitszeiten bietet.

Was wird es ersetzen?

Bei „Expected“ handelt es sich um einen Vertragstyp mit einer garantierten Stundenzahl, sodass der Arbeitnehmer weiß, mit welchem ​​Mindestgehalt er rechnen kann. Die genaue Vertragsform kann sich noch ändern.

Was soll ich jetzt tun?

Erstellen Sie eine Übersicht Ihrer Bereitschaftsmitarbeiter, ermitteln Sie, welcher Vertragstyp in Zukunft geeignet sein wird, und passen Sie Ihre Verträge rechtzeitig an.

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Bitte beachten Sie: Ein Artikel bietet allgemeine Informationen, Ihre rechtliche Situation kann jedoch anders aussehen.

Ein Vertrag, ein Konflikt oder ein rechtliches Risiko muss stets anhand der Fakten, Dokumente, Beweislage und Interessen beurteilt werden. Sind Sie unsicher? Lassen Sie Ihre Situation prüfen, bevor Sie handeln.

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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