Arbeitsfragen

Aus diesen drei Gründen kann eine Wettbewerbsverbotsklausel wertlos sein

Eine Wettbewerbsverbotsklausel ist nicht immer wirksam. Drei häufige Gründe machen sie unwirksam: ein formaler Fehler oder eine fehlende Begründung, eine wesentliche Funktionsänderung, die die Klausel überflüssig macht, und eine Milderung oder Aufhebung durch das Gericht. 1. Ein Fehler….

Veröffentlicht am 12. Oktober 2020 von MKBjuristen.nl
Fordern Sie ein kostenloses Angebot an. Rufen Sie 085 25000 44 an.

MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente

Es empfiehlt sich, wichtige Verträge, Geschäftsbedingungen und andere juristische Dokumente nicht selbst zusammenzustellen oder zu kopieren. Wir unterstützen Unternehmer mit begrenztem Budget mit maßgeschneiderten Rechtslösungen, transparenten Kosten im Voraus und verständlichen Erklärungen.

  • Kundenspezifische Verträge, Geschäftsbedingungen und Rechtsdokumente
  • Budgetfreundlich und transparent hinsichtlich der Kosten im Voraus
  • Fordern Sie eine kostenlose Beratung oder ein unverbindliches Angebot an
Kostenlose Beratung Jetzt kostenloses Angebot anfordern

Eine Wettbewerbsverbotsklausel ist nicht immer wirksam. Drei häufige Gründe machen sie unwirksam: ein formaler Fehler oder eine fehlende Begründung, eine wesentliche Funktionsänderung, die die Klausel überflüssig macht, und eine Milderung oder Aufhebung durch das Gericht.

1. Ein Fehler in der Formulierung der Klausel

Für Wettbewerbsverbote gelten strenge Anforderungen (Artikel 7:653 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches): Sie müssen schriftlich mit einem volljährigen Arbeitnehmer vereinbart werden und müssen im Falle eines befristeten Arbeitsvertrags zudem durch ein zwingendes betriebliches Interesse begründet sein. Fehlt diese schriftliche Begründung, ist die Klausel unwirksam.

2. Eine wesentliche Funktionsänderung

Ändert sich die Position des Mitarbeiters wesentlich, kann eine zuvor vereinbarte Wettbewerbsklausel belastender werden als beabsichtigt. Laut Rechtsprechung muss die Klausel dann neu verhandelt werden; andernfalls kann sie (teilweise) ihre Wirkung verlieren.

3. Milderung oder Aufhebung durch das Gericht

Selbst eine an sich gültige Klausel kann unwirksam sein. Das Gericht kann sie einschränken oder aufheben, wenn sie den Arbeitnehmer im Verhältnis zu Ihren Interessen unbillig benachteiligt – beispielsweise bei einer übermäßigen Dauer, einem übermäßigen Umfang oder einer zu weit gefassten Beschreibung. Und im Falle eines schwerwiegenden Fehlverhaltens Ihrerseits als Arbeitgeber kann der Arbeitnehmer die Klausel unter Umständen vollständig aufheben.

So wird sich Ihre Klausel bewähren

Formulieren Sie die Klausel klar und gut begründet, begründen Sie sie schriftlich bei befristeten Verträgen und verhandeln Sie sie neu, falls sich die Funktion wesentlich ändert. Prüfen Sie, ob eine weniger strenge Wettbewerbsklausel ausreicht; diese ist oft leichter durchzusetzen.

Häufig gestellte Fragen

Wann ist eine Wettbewerbsverbotsklausel ungültig?

Dies gilt auch im Falle eines formalen Fehlers, eines befristeten Vertrags ohne schriftliche Begründung oder nach einer wesentlichen Änderung der Position ohne Neuverhandlung der Klausel.

Kann der Richter meine Klausel abändern?

Ja, der Richter kann eine zu weit gefasste Klausel einschränken oder aufheben, wenn sie den Arbeitnehmer unbillig benachteiligt.

Ist eine Wettbewerbsverbotsklausel eine Alternative?

Oft ja. Es ist weniger invasiv und hält daher in der Regel besser.

Eine Wettbewerbsverbotsklausel, die Bestand hat?

Unsere Rechtsexperten entwerfen eine rechtswirksame Wettbewerbsverbotsklausel und integrieren diese in Ihren Arbeitsvertrag. Lernen Sie unser Arbeitsrechtsteamoder vereinbaren Sie ein kostenloses Beratungsgespräch.

Bitte beachten Sie: Ein Artikel bietet allgemeine Informationen, Ihre rechtliche Situation kann jedoch anders aussehen.

Ein Vertrag, ein Konflikt oder ein rechtliches Risiko muss stets anhand der Fakten, Dokumente, Beweislage und Interessen beurteilt werden. Sind Sie unsicher? Lassen Sie Ihre Situation prüfen, bevor Sie handeln.

Rechtliche Frage zu diesem Artikel?

Ein Blog bietet zwar Erklärungen, doch Ihre Situation erfordert oft eine konkrete rechtliche Entscheidung. MKB Juristen unterstützt Unternehmer bei Verträgen, Allgemeinen Geschäftsbedingungen, DSGVO-Dokumenten, Arbeitsverträgen, Streitigkeiten und maßgeschneiderten Rechtslösungen.

Erstellung, Überprüfung und Änderung von Verträgen
Rechtliche Unterstützung Hilfe bei Konflikten und Streitigkeiten.
Fachliche Expertise : Spezialisierte Rechtsexperten und Anwälte.
Festpreise. Kostentransparenz im Voraus.

Neueste Artikel

25. Juli 2026

Erstellung eines Managementvertrags: Das gehört hinein

Sie entwerfen einen Managementvertrag? Lesen Sie mehr über die notwendigen Bestandteile, häufige Fehler und wann Sie einen Anwalt hinzuziehen sollten.

25. Juli 2026

IT-Verträge für KMU: Welche benötigen Sie?

IT-Verträge für KMU: Service-Level-Agreement (SLA), Datenverarbeitungsvereinbarung (DPA), SaaS, Lizenzierung, Wartung und Entwicklung. Wozu dienen die einzelnen Verträge und wie hängen sie zusammen?.

24. Juli 2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Website erstellen lassen: Kosten und Ablauf

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Website von einem Anwalt erstellen lassen: Was kostet das, wie läuft der Prozess ab und wann sollte man sich für individuell angefertigte entscheiden?.

24. Juli 2026

Ausarbeitung einer Wettbewerbsverbotsklausel: Kosten und Ablauf

Eine Wettbewerbsverbotsklausel von einem Anwalt aufsetzen lassen: Was kostet das, wie läuft der Prozess ab und wann sollte man einen individuellen Entwurf einer Vorlage vorziehen?.

  • Wir arbeiteten unter anderem für:
  • MKBjuristen.nl Partner
  • MKBjuristen.nl Partner
  • MKBjuristen.nl Partner
  • MKBjuristen.nl Partner
Newsletter für Unternehmer

Erhalten Sie praktische Rechtstipps per E-Mail

Jetzt registrieren

Geben Sie Ihre E-Mail-Adresse ein und erhalten Sie unseren Newsletter.

Kein Spam. Nur Rechtstipps.
Mit Ihrer Registrierung stimmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
Kostenlose Beratung