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Eine auflösende Klausel in einem Arbeitsvertrag kann den Vertrag bei Eintritt eines bestimmten Ereignisses – beispielsweise dem Verlust des Führerscheins – fristlos beenden. Laut ständiger Rechtsprechung ist eine solche Klausel zulässig, jedoch nur unter strengen Voraussetzungen. Ist die Klausel fehlerhaft formuliert oder wird sie nicht unverzüglich geltend gemacht, verliert sie ihre Wirkung. Im Folgenden erfahren Sie, wann eine auflösende Klausel wirksam ist und wie sie korrekt anzuwenden ist.
Was ist eine auflösende Klausel in einem Arbeitsvertrag?
Eine auflösende Klausel bewirkt, dass der Arbeitsvertrag automatisch und mit sofortiger Wirkung endet, sobald ein vorher festgelegtes Ereignis eintritt. Tritt die Klausel in Kraft, entfällt die Kündigungsfrist und es ist kein Kündigungsverfahren erforderlich. Ein typisches Beispiel: ein Fahrer im Transportwesen, dem nach einer Trunkenheitsfahrt der Führerschein entzogen wird. Es ist entscheidend, dass die Klausel unmissverständlich formuliert ist und der Arbeitnehmer genau weiß, was von ihm erwartet wird.
Wann ist eine Auflösungsbedingung gültig?
Der Oberste Gerichtshof lässt eine auflösende Bedingung zu, stellt aber strenge Anforderungen (ECLI:NL:HR:1992:ZC0535). Die Bedingung muss alle folgenden Punkte erfüllen:
- Das Kündigungssystem steht nicht im Widerspruch zu dieser Regelung. Die Bedingung kann das gesetzliche Kündigungsrecht nicht umgehen.
- Objektiv auftretend. Das Auftreten des Zustands darf nicht vom subjektiven Willen oder Urteil des Arbeitgebers abhängen.
- Die Vereinbarung verliert ihre Bedeutung. Durch die Erfüllung der Bedingung wird der Arbeitsvertrag faktisch sinnlos – der Arbeitnehmer kann seine Aufgaben dann nicht mehr erfüllen.
Aufgrund dieser Anforderungen ist nicht jede auflösende Bedingung zulässig. Beispielsweise kann keine Klausel aufgenommen werden, die besagt, dass der Arbeitsvertrag mit der Heirat einer Sekretärin automatisch endet. Ist der Besitz eines Führerscheins jedoch für die Ausübung der Tätigkeit unerlässlich, ist eine solche auflösende Bedingung möglich. Gleiches gilt beispielsweise, wenn ein gültiges Führungszeugnis für die Stelle von entscheidender Bedeutung ist.
Handeln Sie schnell: Andernfalls verfällt die Bedingung
Besteht ein Grund, die Ausschlussklausel anzuwenden, müssen Sie umgehend handeln. Erlauben Sie dem Mitarbeiter zunächst, weiterzuarbeiten – beispielsweise im Lager, wo kein Führerschein erforderlich ist –, verliert die Klausel ihre Wirkung und Sie können sich später nicht mehr darauf berufen.
Eine zweite Chance geben: Ist das erlaubt?
Als Arbeitgeber können Sie einem Mitarbeiter entgegenkommen, beispielsweise indem Sie ihm die Möglichkeit geben, seine Fahrprüfung innerhalb einer bestimmten Frist zu wiederholen. Dabei ist es wichtig, dass Sie Folgendes beachten:
- legt einen konkreten und angemessenen Zeitraum fest;
- legt ausdrücklich fest, dass der Arbeitsvertrag beendet wird, wenn der Arbeitnehmer nicht rechtzeitig einen Führerschein erwirbt.
Das Amtsgericht Rotterdam entschied in ähnlicher Weise, dass die Gewährung einer solchen zweiten Chance die auflösende Bedingung nicht ihrer Wirkung beraubt (ECLI:NL:RBROT:2021:5162). Durch sorgfältige Dokumentation behalten Sie daher die Möglichkeit, sich weiterhin auf die Bedingung zu berufen.
Auflösungsbedingung bezüglich noch ausstehender Diplome
Eine auflösende Bedingung kann auch dann sinnvoll sein, wenn ein Mitarbeiter noch einen Führerschein, ein Diplom oder ein Zertifikat benötigt und Sie ihm dabei Unterstützung anbieten. Dem Mitarbeiter wird dann eine bestimmte Frist oder eine bestimmte Anzahl von Versuchen eingeräumt, um die Anforderung zu erfüllen. Auch hier ist eine klare und objektive Formulierung unerlässlich.
Häufig gestellte Fragen
Gilt für eine auflösende Bedingung eine Kündigungsfrist?
Nein. Tritt die Auflösungsbedingung wirksam ein, endet der Arbeitsvertrag kraft Gesetzes ohne Kündigungsfrist und ohne Entlassungsverfahren.
Kann ich jedes beliebige Ereignis als Auflösungsbedingung einbeziehen?
Nein. Die Bedingung darf nicht im Widerspruch zum Kündigungssystem stehen, muss objektiv (unabhängig vom Willen des Arbeitgebers) wirksam werden und den Arbeitsvertrag bedeutungslos machen. Eine Bedingung wie „endet bei Heirat“ ist daher unzulässig.
Was passiert, wenn ich zu lange mit dem Anruf warte?
In diesem Fall kann die Bedingung ihre Wirkung verlieren. Wenn Sie dem Mitarbeiter trotz Erfüllung der Bedingung die Weiterarbeit gestatten, können Sie diese später nicht mehr geltend machen.
Kann ich einem Mitarbeiter eine zweite Chance geben, ohne dass die Bedingung dadurch erlischt?
Ja, vorausgesetzt, Sie vereinbaren einen konkreten und angemessenen Zeitrahmen und legen ausdrücklich fest, dass die Vereinbarung auch dann endet, wenn der Arbeitnehmer die Frist nicht einhält.
Benötigen Sie einen maßgeschneiderten Arbeitsvertrag?
Eine auflösende Bedingung ist wahrlich eine individuelle Angelegenheit: Ein kleiner Fehler im Wortlaut oder in der Ausführung kann die gesamte Bedingung unwirksam machen. Lassen Sie sich daher im Vorfeld rechtlich beraten.
Unsere für Arbeitsrecht erstellen einen passenden Arbeitsvertrag und stellen sicher, dass Ihre Kündigungsfrist rechtlich abgesichert ist. Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch.