MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
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Unter bestimmten Umständen kann eine befristete Arbeitszeiterhöhung zusätzlich zu einem unbefristeten Arbeitsvertrag als separater (befristeter) Arbeitsvertrag gelten, der unter die Kettenregel fällt – mit dem Risiko einer unbefristeten Anstellung. Die Rechtsprechung ist uneinheitlich. Daher sollte eine befristete Arbeitszeiterhöhung in einem separaten Schreiben zum bestehenden Arbeitsvertrag festgehalten werden, in dem der Grund und der befristete Charakter des Vertrags angegeben werden.
Ein Arbeitsvertrag legt auch die Arbeitszeit fest. Steigt das Arbeitsaufkommen vorübergehend an – beispielsweise aufgrund eines erhöhten Bedarfs oder eines erkrankten Kollegen –, kann ein Arbeitnehmer Mehrarbeit leisten. Die Frage ist, ob diese Mehrstunden als separater Arbeitsvertrag gelten.
Warum dies für die Kettenregulierung wichtig ist
Bei einem weiteren Arbeitsvertrag gilt die Kettenregel: Nach mehr als drei aufeinanderfolgenden befristeten Verträgen (oder nach einer gewissen Zeit) entsteht automatisch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Daher dürfen befristete Verträge nicht unbegrenzt gestapelt werden. Für einen Arbeitgeber, der kein unbefristetes Arbeitsverhältnis wünscht, kann somit ein Arbeitsvertrag mehr oder weniger entscheidend sein.
Die Justiz ist gespalten
In dieser Frage besteht Uneinigkeit. Das Landgericht Zwolle-Lelystad (ECLI:NL:RBZLY:2009:BH5911) urteilte, dass zwar ein neuer Arbeitsvertrag zustande gekommen sei, dieser jedoch eine befristete Erhöhung der Arbeitszeit zusätzlich zu einem unbefristeten, auf drei Jahre befristeten Vertrag mit begrenztem Umfang vorsah. Eine solche Regelung würde dem Arbeitgeber die Möglichkeit geben, den Arbeitnehmerschutz zu untergraben.
Das Landgericht Limburg (ECLI:NL:RBLIM:2016:4499) entschied anders: Ein neuer Arbeitsvertrag ist nicht relevant. In diesem Fall ging es um eine Erhöhung der Arbeitszeit von 24 auf 28 Stunden – ein deutlich geringerer Unterschied. Bemerkenswert ist: Ein Richter (ebenso wie die Zentrale Beschwerdekammer) legt den Schwerpunkt auf den Willen der Parteien, während der andere prüft, ob die gesetzliche Sicherheit des Arbeitnehmers beeinträchtigt wird. Das Ergebnis hängt daher von der jeweiligen Perspektive ab.
Die Verlängerung ist in einem ergänzenden Schreiben zu dokumentieren
Eine einfache Antwort gibt es nicht, aber Sie können das Risiko minimieren. Dokumentieren Sie die vorübergehende Stundenerhöhung in einem Schreiben, das ausdrücklich als Nachtrag zum bestehenden Arbeitsvertrag dient. Damit wird die Absicht beider Parteien klargestellt: die bestehende Vereinbarung soll ergänzt, nicht eine neue geschaffen werden. Geben Sie außerdem den Grund an (z. B. Krankheit eines Kollegen) und betonen Sie die vorübergehende Natur der Erhöhung. Wenn Sie eine Festanstellung unbedingt vermeiden möchten, bedenken Sie, dass die Erhöhung dennoch Ihre Sozialleistungen beeinflussen könnte, und gehen Sie keine weiteren Risiken ein.
Häufig gestellte Fragen
Zählt eine vorübergehende Erhöhung der Arbeitsstunden zur Kettenregel?
Das ist möglich, abhängig von den Umständen – etwa vom Umfang und der Dauer der Erweiterung sowie den Absichten der Parteien. Die Rechtsprechung ist uneinheitlich, daher besteht keine Rechtssicherheit.
Wie kann ich das Risiko einer Festanstellung begrenzen?
Die Verlängerung wird als Nachtrag zum bestehenden Arbeitsvertrag eingetragen, wobei der Grund und der befristete Charakter angegeben werden. Dies verdeutlicht die Absichten der Parteien.
Was genau ist nochmal die Kettenregelung?
Die Regel, dass nach einer bestimmten Anzahl aufeinanderfolgender befristeter Arbeitsverträge (oder nach einer bestimmten Zeitspanne) automatisch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entsteht, dient dem Schutz des Arbeitnehmers.
Unterstützung bei der Kettenregulierung und Verlängerung der Öffnungszeiten
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