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Eine Wettbewerbsverbotsklausel in einem befristeten Arbeitsvertrag ist nur dann wirksam, wenn sie schriftlich durch ein zwingendes geschäftliches Interesse begründet wird (Artikel 7:653 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). In der Praxis ist dies jedoch häufig nicht der Fall. Mit diesen drei Tipps erhöhen Sie die Wahrscheinlichkeit, dass die Klausel Bestand hat.
Warum eine Begründung erforderlich ist
Bei einem befristeten Arbeitsvertrag ist eine Wettbewerbsverbotsklausel grundsätzlich unzulässig, es sei denn, Sie legen eine schriftliche Begründung vor, aus der hervorgeht, welches zwingende geschäftliche Interesse die Klausel erforderlich macht. Fehlt diese Begründung oder ist sie zu allgemein gehalten, wird das Gericht die Klausel für ungültig erklären. Aufgrund der strengen Anforderungen kommt es häufig zu Fehlurteilen.
Tipp 1: Geben Sie eine konkrete und spezifische Begründung an
Ein Standardsatz genügt nicht. Beschreiben Sie konkret, welches wichtige Geschäftsinteresse Sie schützen – beispielsweise spezifisches Wissen, Kundenbeziehungen oder Geschäftsgeheimnisse, zu denen dieser Mitarbeiter Zugang hat. Erläutern Sie, warum eine entsprechende Klausel speziell für diese Position erforderlich ist.
Tipp 2: Passen Sie es an den Mitarbeiter und die Position an
Die Begründung muss dem jeweiligen Mitarbeiter und seiner Position angemessen sein. Was für eine Position gilt, gilt nicht automatisch für eine andere. Eine auf jeden Mitarbeiter zugeschnittene Begründung ist deutlich aussagekräftiger als ein allgemeiner Text, der für alle gleich ist.
Tipp 3: Halten Sie die Klausel aktuell und klar definiert
Ändert sich die Sachlage wesentlich oder verlängert sich der Vertrag, prüfen Sie erneut, ob die Begründung noch gültig ist, und passen Sie sie gegebenenfalls an. Achten Sie außerdem darauf, dass die Klausel hinsichtlich Dauer, Geltungsbereich und Umfang klar definiert ist; eine zu weit gefasste Klausel riskiert, eingeschränkt oder für ungültig erklärt zu werden.
Häufig gestellte Fragen
Ist eine Wettbewerbsverbotsklausel in einem befristeten Vertrag zulässig?
Nur mit schriftlicher Begründung eines erheblichen geschäftlichen Interesses (Artikel 7:653 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Ohne diese Begründung ist es ungültig.
Ist eine Standardbegründung ausreichend?
Nein. Die Begründung muss konkret und auf den Mitarbeiter und seine Position zugeschnitten sein. Ein allgemeiner Text ist oft nicht ausreichend.
Muss ich die Klausel bei der Verlängerung überprüfen?
Ja. Im Falle einer wesentlichen Funktionsänderung oder Erweiterung prüfen Sie, ob die Begründung noch gültig ist und passen sie gegebenenfalls an.
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