Zurückbehaltungsrecht gegenüber zahlungsunwilligem Kunden

Zurückbehaltungsrecht

Dürfen Sie die Ware bis zur Bezahlung zurückhalten? Lassen Sie Ihre Rechtslage prüfen, bevor Sie handeln.

Der Kunde zahlt nicht und Sie haben die Ware noch im Besitz? Mit einem Zurückbehaltungsrecht können Sie die Lieferung bis zum Zahlungseingang aussetzen. Das Zurückbehaltungsrecht unterliegt jedoch strengen Voraussetzungen. Bei unberechtigter Geltendmachung haften Sie für den entstandenen Schaden. MKBjuristen prüft Ihre Situation. Festpreis.

  • Verhindern Sie, dass Ihre Beweislage geschwächt wird
  • Klarheit bezüglich Erinnerung, Ermahnung oder Vorladung
  • Beratung bei strittigen Rechnungen und unzufriedenen Kunden
  • Unterstützung bei Verhandlungen oder Verfahren, falls erforderlich
Zunächst muss die Position bestimmt werden. Wir betrachten Vereinbarungen, Beweise und Risiken.
Vermeiden Sie unnötige Eskalationen. Der richtige Tonfall beugt oft weiteren Konflikten vor.
Nächster praktischer Schritt: Sie wissen, ob das Versenden eines förmlichen Aufforderungsschreibens, Verhandlungen oder ein Rechtsstreit sinnvoll sind.

Kommt Ihnen das bekannt vor?

Befinden sich unter Ihrer Kontrolle Waren eines zahlungsunwilligen Kunden? Erkennen Sie eine dieser Situationen wieder?

Sie haben ein Auto, eine Maschine oder ein Gerät repariert, aber der Kunde zahlt nicht

Sie sind noch im Besitz des Artikels und möchten wissen, ob Sie ihn bis zum Zahlungseingang zurückhalten dürfen.

Sie sind ein Auftragnehmer und der Kunde bezahlt die (Schluss-)Rechnung nicht

Das Haus oder Bauprojekt ist fertiggestellt, aber der Kunde zahlt nicht. Sie möchten die Übergabe verschieben.

Sie sind Buchhalter oder Steuerberater und Ihr Mandant zahlt nicht

Sie haben einen Jahresabschluss oder eine Steuererklärung erstellt, sind sich aber unsicher, welche Unterlagen Sie zurückhalten dürfen.

Ihr Kunde geht bankrott, während Sie seine Ware noch haben

Sie möchten wissen, ob Sie Ihr Zurückbehaltungsrecht gegenüber dem Treuhänder geltend machen können und wie Ihre Position hinsichtlich der Ausschüttung ist.

Sie sind sich nicht sicher, ob Ihr Zurückbehaltungsrecht rechtlich gültig ist

Sie möchten Ihr Zurückbehaltungsrecht geltend machen, sind sich aber nicht sicher, ob alle drei gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Bitte beachten Sie: Zu langes Warten oder falsche Reaktionen können sich später negativ auswirken. Dokumentieren Sie daher zunächst, was vereinbart, geliefert und kommuniziert wurde.

Was ist das Zurückbehaltungsrecht und wann kann man es geltend machen?

Das Zurückbehaltungsrecht berechtigt Sie als Gläubiger, die Lieferung einer Ware an Ihren Kunden bis zur vollständigen Bezahlung der ausstehenden Rechnung zurückzuhalten. Vereinfacht gesagt: Solange Ihr Kunde nicht zahlt, erhalten Sie die Ware nicht zurück.

Es ist ein wirksames Druckmittel. In den meisten Fällen sorgt die Androhung der Nichtlieferung dafür, dass der Kunde im Voraus zahlt. Das Zurückbehaltungsrecht unterliegt jedoch strengen gesetzlichen Bestimmungen. Bei unberechtigter Geltendmachung haften Sie für den entstandenen Schaden. Lassen Sie Ihre Position prüfen, bevor Sie Maßnahmen ergreifen.

Das Zurückbehaltungsrecht ist in Artikel 3:290 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt und gilt sowohl für bewegliche Sachen – wie etwa ein Auto,
eine Maschine oder Aufzeichnungen – als auch für unbewegliche Sachen, wie etwa ein im Bau befindliches Gebäude.

Die drei Voraussetzungen für ein gültiges Zurückbehaltungsrecht

Um das Zurückbehaltungsrecht wirksam geltend machen zu können, müssen drei Bedingungen erfüllt sein.

Zunächst einmal muss die Forderung fällig und zahlbar sein. Die Zahlungsfrist auf Ihrer Rechnung muss abgelaufen sein. Wurde keine
Zahlungsfrist vereinbart, ist die Forderung sofort fällig und zahlbar. Wird Ihre Forderung
inhaltlich bestritten, gehen Sie ein Risiko ein, wenn Sie dennoch Ihr Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

Zweitens: Sie müssen die tatsächliche Verfügungsgewalt über den Gegenstand haben. Sie müssen den Gegenstand physisch in Ihrem Besitz haben. Das Auto steht noch in Ihrer Garage, das Haus wurde noch nicht übergeben und die Unterlagen befinden sich noch in Ihrem Besitz. Sobald Sie
den Gegenstand übergeben haben, können Sie sich nicht mehr auf das Zurückbehaltungsrecht berufen – auch nicht, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass die Rechnung nicht
bezahlt wurde.

Drittens, ausreichender Zusammenhang. Es muss ein enger Bezug zwischen dem Sachverhalt und Ihrem Anspruch bestehen.
Ein Werkstattbesitzer, der ein Auto repariert hat, hat einen solchen Bezug. Bei einem Werkstattbesitzer, der
ein Auto eingelagert hat, aber eine unbezahlte Rechnung für eine zuvor an einem anderen
Auto durchgeführte Reparatur besitzt, ist der Zusammenhang weniger eindeutig und bedarf einer Prüfung.

Bekannte Beispiele aus der Praxis

In der Praxis wird das Zurückbehaltungsrecht am häufigsten von Bauunternehmern geltend gemacht, die ein Haus nicht liefern, solange die Rechnung unbezahlt bleibt, von Werkstattbesitzern, die ein repariertes Auto zurückhalten, von Buchhaltern und Steuerberatern, die keine Jahresabschlüsse oder Steuererklärungen erstellen, und von Stallbesitzern, die ein Pferd oder Fahrzeug nicht zurückgeben.

Bitte beachten Sie in Bezug auf Buchhalter: Sie dürfen von Ihnen erstellte Unterlagen, wie z. B. aufbereitete Jahresabschlüsse, behalten, nicht jedoch die Ihnen anvertrauten Originaldokumente, wie z. B. Rechnungen, notarielle Urkunden oder unredigierte Geschäftsunterlagen.

Was passiert, wenn der Kunde am Ende doch nicht zahlt?

Verweigert der Kunde die Zahlung auch nach Geltendmachung des Zurückbehaltungsrechts, können Sie
die Ware zur Befriedigung Ihrer Forderung verkaufen. Dies ist jedoch nicht ohne Weiteres zulässig: Sie benötigen hierfür einen Vollstreckungsbeschluss
– in der Praxis ein Gerichtsurteil. Anschließend kann die Ware öffentlich versteigert
oder, mit Genehmigung des Richters, privat verkauft werden.

Der entscheidende Vorteil: Sie haben Vorrang vor anderen Gläubigern hinsichtlich des Erlöses. Das Zurückbehaltungsrecht bleibt auch während des Insolvenzverfahrens Ihres Mandanten bestehen. Der Insolvenzverwalter wird die Rechnung begleichen oder Ihnen die Vermögenswerte vorrangig zukommen lassen.

Wann kann das Zurückbehaltungsrecht nicht geltend gemacht werden?

Es gibt Situationen, in denen das Zurückbehaltungsrecht nicht gilt oder nicht geltend gemacht werden kann. Die wichtigsten Fälle sind: wenn der Anspruch verjährt ist; wenn Sie selbst in Verzug sind und den Auftrag nicht oder nicht vollständig erfüllt haben; wenn sich der Gegenstand aufgrund von Brand oder Verlust nicht mehr in Ihrem Besitz befindet; oder wenn der Kunde aufgrund höherer Gewalt nicht zahlen kann


Wer sein Zurückbehaltungsrecht unrechtmäßig ausübt, haftet für den entstandenen Schaden. Insbesondere bei größeren Projekten –
wie beispielsweise im Baugewerbe – können sich diese Schäden auf eine beträchtliche Summe belaufen.

Wie können wir helfen?

Wir leiten keine Gerichtsverfahren ein. Zunächst analysieren wir Ihre rechtliche Position, die Beweislage und Ihre wirtschaftlichen Interessen. Anschließend legen wir das geeignete Vorgehen zur Lösung des Problems fest.

1

Position einschätzen

Wir prüfen, ob alle drei Voraussetzungen für ein gültiges Zurückbehaltungsrecht erfüllt sind: ein durchsetzbarer Anspruch, tatsächlicher Besitz und ausreichender Zusammenhang.

2

Die korrekte Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts

Wir beraten Sie, wie Sie den Kunden und etwaige Dritte über das Zurückbehaltungsrecht informieren können – damit dieses Recht auch rechtlich Bestand hat.

3

Druck ausüben

Wir entwerfen im Namen unserer Kanzlei ein Zahlungsaufforderungsschreiben, in dem wir dem Mandanten verdeutlichen, dass eine Zahlung notwendig ist, um seinen Fall wiederzuerlangen.

4

Ausführung, falls erforderlich

Sollte der Kunde weiterhin nicht zahlen, werden wir das Verfahren zur Erwirkung eines Vollstreckungsbescheids und zur Versteigerung oder zum privaten Verkauf der Immobilie einleiten.

Häufig gestellte Fragen

Wann kann ich mein Zurückbehaltungsrecht geltend machen?

Wenn drei Bedingungen erfüllt sind: Sie haben einen durchsetzbaren Anspruch (die Zahlungsfrist ist abgelaufen), Sie haben die tatsächliche Verfügungsgewalt über den Gegenstand (er befindet sich noch in Ihrem Besitz) und es besteht ein ausreichender Zusammenhang zwischen dem Gegenstand und Ihrem Anspruch. Wenn Sie nicht alle drei Bedingungen erfüllen, riskieren Sie, schadenersatzpflichtig zu werden.

Gilt das Zurückbehaltungsrecht auch für unbewegliches Vermögen?

Ja. Das Zurückbehaltungsrecht gilt sowohl für bewegliche Sachen wie Autos und Maschinen als auch für unbewegliche Sachen wie im Bau befindliche Wohnhäuser und Gewerbegebäude. Ein Auftragnehmer kann die Nutzung des Eigentums so lange unterbrechen, bis die Rechnung bezahlt ist.

Was darf ein Buchhalter im Falle der Nichtzahlung einbehalten?

Ein Buchhalter darf von ihm selbst erstellte Unterlagen – wie Jahresabschlüsse oder Steuererklärungen – zurückhalten. Er darf jedoch Originaldokumente, die ihm der Mandant anvertraut hat, wie unredigierte Rechnungen, notarielle Urkunden oder unredigierte Geschäftsunterlagen, nicht zurückhalten.

Was passiert, wenn der Kunde in Konkurs geht, während ich seine Ware habe?

Das Zurückbehaltungsrecht bleibt auch während des Insolvenzverfahrens bestehen. Der Insolvenzverwalter wird offene Rechnungen begleichen oder Vermögenswerte mit Ihrem Vorrang veräußern. Sie haben diesbezüglich Vorrang vor anderen Gläubigern. Wir beraten Sie, wie Sie Ihre Position im Insolvenzverfahren optimal sichern können.

Kann ich das Unternehmen einfach verkaufen, wenn der Kunde nicht zahlt?

Nein. Dafür benötigen Sie einen rechtskräftigen Eigentumsnachweis – in der Praxis ein Gerichtsurteil. Anschließend kann die Immobilie öffentlich versteigert oder, mit Genehmigung des Richters, privat verkauft werden. Sie haben Vorrang vor anderen Gläubigern beim Erhalt des Erlöses.

Was ist, wenn ich das Aufbewahrungsrecht fälschlicherweise geltend gemacht habe?

In diesem Fall haften Sie dem Kunden für den ihm entstandenen Schaden. Bei größeren Projekten kann dieser Schaden beträchtlich sein. Lassen Sie Ihre Rechtslage stets prüfen, bevor Sie Ihr Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

Schildern Sie Ihre Situation unverbindlich

Beschreiben Sie die Situation kurz. Wir werden das sinnvolle nächste Vorgehen prüfen und uns mit Ihnen in Verbindung setzen.

Benötigen Sie Hilfe bei diesem Problem?

Besprechen Sie Ihre Situation, bevor Sie eine formelle Forderung stellen, Drohungen aussprechen oder weitere Schritte unternehmen.

  • Erstberatung kostenlos und unverbindlich
  • Beurteilung Ihrer Position und Ihrer Beweise
  • Ratschläge zum Versenden von Erinnerungen oder zum Verhandeln
  • Feste Zinssätze, wo möglich
Besprechen Sie meine Situation

Rechtsberatung

ab 125.- einmalig

Prüfen Sie schnell, ob Sie in Ihrer Situation das Zurückbehaltungsrecht wirksam geltend machen können.

  • Bitte kontaktieren Sie uns innerhalb eines Werktages
  • Bewertung der drei Anforderungen
  • Festpreis
Vereinbaren Sie einen Beratungstermin

Rechtslage ermitteln

ab 429.- einmalig

Lassen Sie die Gültigkeit Ihres Zurückbehaltungsrechts und Ihre Risiken prüfen.

  • Beurteilung der Durchsetzbarkeit des Anspruchs, der tatsächlichen Kontrolle und des Zusammenhangs
  • Einblick in die Risiken einer ungerechtfertigten Anrufung
  • Hinweise zum nächsten Schritt
Rechtslage ermitteln

Entwurf eines Aufforderungsschreibens

auf Anfrage einmalig

Wir entwerfen ein rechtlich einwandfreies Zahlungsaufforderungsschreiben, das dem Kunden unmissverständlich klarmacht, dass die Zahlung notwendig ist.

  • Korrekte Geltendmachung des Aufbewahrungsrechts
  • Klare Zahlungsbedingungen und Konsequenzen
  • Erhöht den Druck auf den Schuldner
Lassen Sie einen Brief aufsetzen

Sammlung starten

ohne einmalige Anzahlung

Zahlt der Kunde auch nach Ablauf des Zurückbehaltungsrechts nicht? Wir treiben die Forderung auf Basis von „Keine Zahlung bei Nichterfüllung“ ein.

  • Ansprüche 1.500 € – 25.000 €
  • Aufforderungsschreiben, formelle Mahnung und, falls erforderlich, rechtliche Schritte
  • Wenn wir nichts einziehen, zahlen Sie uns auch nichts.
Lastschriftverfahren registrieren
Herr Jaime Boogaers
Herr Jaime Boogaers
Vertragsrecht · Anwalt

Das Zurückbehaltungsrecht ist ein wirksames Druckmittel, aber nicht ohne Risiko. Bei unberechtigter Geltendmachung müssen Sie dem Kunden Schadenersatz leisten. Lassen Sie Ihre Position prüfen, bevor Sie den Gegenstand zurückbehalten.

Anmerkung

  • Das Zurückbehaltungsrecht kann erst nach tatsächlichem Ablauf der Zahlungsfrist geltend gemacht werden
  • Sie können den Artikel niemals zurückgeben, bevor Sie bezahlt wurden – danach können Sie den Anspruch nicht mehr geltend machen
  • Das Zurückbehaltungsrecht muss dem Kunden klar und schriftlich mitgeteilt werden
  • Lassen Sie Ihre Position prüfen, wenn der Anspruch inhaltlich bestritten wird
  • Beachten Sie Ihre Sorgfaltspflicht – Sie bleiben für den Gegenstand, den Sie in Händen halten, verantwortlich

Brauchen Sie Hilfe?

Rufen Sie uns unter 085 25000 44Wir werden dann kurz mit Ihnen besprechen, was der sinnvolle nächste Schritt ist.

Direkter Kontakt mit uns

Denian Wielhouwer

Wir besprechen Ihre Situation gerne in einem kostenlosen Beratungsgespräch.
Bitte kontaktieren Sie unsere Spezialisten.

Newsletter für Unternehmer

Erhalten Sie praktische Rechtstipps per E-Mail

Jetzt registrieren

Geben Sie Ihre E-Mail-Adresse ein und erhalten Sie unseren Newsletter.

Kein Spam. Nur Rechtstipps.
Mit Ihrer Registrierung stimmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
Kostenlose Beratung