Was ist das Zurückbehaltungsrecht und wann kann man es geltend machen?
Das Zurückbehaltungsrecht berechtigt Sie als Gläubiger, die Lieferung einer Ware an Ihren Kunden bis zur vollständigen Bezahlung der ausstehenden Rechnung zurückzuhalten. Vereinfacht gesagt: Solange Ihr Kunde nicht zahlt, erhalten Sie die Ware nicht zurück.
Es ist ein wirksames Druckmittel. In den meisten Fällen sorgt die Androhung der Nichtlieferung dafür, dass der Kunde im Voraus zahlt. Das Zurückbehaltungsrecht unterliegt jedoch strengen gesetzlichen Bestimmungen. Bei unberechtigter Geltendmachung haften Sie für den entstandenen Schaden. Lassen Sie Ihre Position prüfen, bevor Sie Maßnahmen ergreifen.
Das Zurückbehaltungsrecht ist in Artikel 3:290 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt und gilt sowohl für bewegliche Sachen – wie etwa ein Auto,
eine Maschine oder Aufzeichnungen – als auch für unbewegliche Sachen, wie etwa ein im Bau befindliches Gebäude.
Die drei Voraussetzungen für ein gültiges Zurückbehaltungsrecht
Um das Zurückbehaltungsrecht wirksam geltend machen zu können, müssen drei Bedingungen erfüllt sein.
Zunächst einmal muss die Forderung fällig und zahlbar sein. Die Zahlungsfrist auf Ihrer Rechnung muss abgelaufen sein. Wurde keine
Zahlungsfrist vereinbart, ist die Forderung sofort fällig und zahlbar. Wird Ihre Forderung
inhaltlich bestritten, gehen Sie ein Risiko ein, wenn Sie dennoch Ihr Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
Zweitens: Sie müssen die tatsächliche Verfügungsgewalt über den Gegenstand haben. Sie müssen den Gegenstand physisch in Ihrem Besitz haben. Das Auto steht noch in Ihrer Garage, das Haus wurde noch nicht übergeben und die Unterlagen befinden sich noch in Ihrem Besitz. Sobald Sie
den Gegenstand übergeben haben, können Sie sich nicht mehr auf das Zurückbehaltungsrecht berufen – auch nicht, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass die Rechnung nicht
bezahlt wurde.
Drittens, ausreichender Zusammenhang. Es muss ein enger Bezug zwischen dem Sachverhalt und Ihrem Anspruch bestehen.
Ein Werkstattbesitzer, der ein Auto repariert hat, hat einen solchen Bezug. Bei einem Werkstattbesitzer, der
ein Auto eingelagert hat, aber eine unbezahlte Rechnung für eine zuvor an einem anderen
Auto durchgeführte Reparatur besitzt, ist der Zusammenhang weniger eindeutig und bedarf einer Prüfung.
Bekannte Beispiele aus der Praxis
In der Praxis wird das Zurückbehaltungsrecht am häufigsten von Bauunternehmern geltend gemacht, die ein Haus nicht liefern, solange die Rechnung unbezahlt bleibt, von Werkstattbesitzern, die ein repariertes Auto zurückhalten, von Buchhaltern und Steuerberatern, die keine Jahresabschlüsse oder Steuererklärungen erstellen, und von Stallbesitzern, die ein Pferd oder Fahrzeug nicht zurückgeben.
Bitte beachten Sie in Bezug auf Buchhalter: Sie dürfen von Ihnen erstellte Unterlagen, wie z. B. aufbereitete Jahresabschlüsse, behalten, nicht jedoch die Ihnen anvertrauten Originaldokumente, wie z. B. Rechnungen, notarielle Urkunden oder unredigierte Geschäftsunterlagen.
Was passiert, wenn der Kunde am Ende doch nicht zahlt?
Verweigert der Kunde die Zahlung auch nach Geltendmachung des Zurückbehaltungsrechts, können Sie
die Ware zur Befriedigung Ihrer Forderung verkaufen. Dies ist jedoch nicht ohne Weiteres zulässig: Sie benötigen hierfür einen Vollstreckungsbeschluss
– in der Praxis ein Gerichtsurteil. Anschließend kann die Ware öffentlich versteigert
oder, mit Genehmigung des Richters, privat verkauft werden.
Der entscheidende Vorteil: Sie haben Vorrang vor anderen Gläubigern hinsichtlich des Erlöses. Das Zurückbehaltungsrecht bleibt auch während des Insolvenzverfahrens Ihres Mandanten bestehen. Der Insolvenzverwalter wird die Rechnung begleichen oder Ihnen die Vermögenswerte vorrangig zukommen lassen.
Wann kann das Zurückbehaltungsrecht nicht geltend gemacht werden?
Es gibt Situationen, in denen das Zurückbehaltungsrecht nicht gilt oder nicht geltend gemacht werden kann. Die wichtigsten Fälle sind: wenn der Anspruch verjährt ist; wenn Sie selbst in Verzug sind und den Auftrag nicht oder nicht vollständig erfüllt haben; wenn sich der Gegenstand aufgrund von Brand oder Verlust nicht mehr in Ihrem Besitz befindet; oder wenn der Kunde aufgrund höherer Gewalt nicht zahlen kann
Wer sein Zurückbehaltungsrecht unrechtmäßig ausübt, haftet für den entstandenen Schaden. Insbesondere bei größeren Projekten –
wie beispielsweise im Baugewerbe – können sich diese Schäden auf eine beträchtliche Summe belaufen.