Senden Sie eine Zahlungserinnerung an einen säumigen Kunden

Erinnerung senden

Wann versenden Sie eine Erinnerung und was muss diese enthalten?

Hat Ihr Kunde trotz Mahnung nicht gezahlt? Dann ist eine rechtlich einwandfreie Zahlungsaufforderung der nächste Schritt. Ohne diese können Sie keine Inkassokosten geltend machen und Ihre Position ist im Falle eines Gerichtsverfahrens geschwächt. Wir erstellen die Zahlungsaufforderung für Sie.

  • Verhindern Sie, dass Ihre Beweislage geschwächt wird
  • Klarheit bezüglich Erinnerung, Ermahnung oder Vorladung
  • Beratung bei strittigen Rechnungen und unzufriedenen Kunden
  • Unterstützung bei Verhandlungen oder Verfahren, falls erforderlich
Zunächst muss die Position bestimmt werden. Wir betrachten Vereinbarungen, Beweise und Risiken.
Vermeiden Sie unnötige Eskalationen. Der richtige Tonfall beugt oft weiteren Konflikten vor.
Nächster praktischer Schritt: Sie wissen, ob das Versenden eines förmlichen Aufforderungsschreibens, Verhandlungen oder ein Rechtsstreit sinnvoll sind.

Kommt Ihnen das bekannt vor?

Erkennen Sie eine dieser Situationen wieder? Dann ist eine Erinnerung wahrscheinlich der richtige nächste Schritt.

Die Zahlungsfrist ist abgelaufen

Sie haben bereits eine oder mehrere Zahlungserinnerungen verschickt, aber der Kunde zahlt immer noch nicht.

Sie möchten Inkassokosten und Zinsen geltend machen können

Ohne eine ordnungsgemäße Mahnung dürfen keine gesetzlichen Zinsen oder Inkassokosten berechnet werden.

Sie möchten den Kunden formell in Zahlungsverzug setzen

In vielen Fällen ist eine formelle Aufforderung der rechtlich notwendige Schritt, um weitere Maßnahmen zu ergreifen.

Sie zweifeln daran, ob Ihr Aufforderungsschreiben rechtlich korrekt ist

Ein Fehler im Mahnschreiben kann später dazu führen, dass das Gericht die Erstattung der Inkassokosten ablehnt.

Bitte beachten Sie: Zu langes Warten oder falsche Reaktionen können sich später negativ auswirken. Dokumentieren Sie daher zunächst, was vereinbart, geliefert und kommuniziert wurde.

Wann versendest du eine Erinnerung?

Sie versenden eine formelle Zahlungsaufforderung, nachdem die Zahlungsfrist abgelaufen ist und eine freundliche Mahnung erfolglos blieb. Mit dieser formellen Zahlungsaufforderung setzen Sie dem Kunden eine letzte Zahlungsfrist
und erläutern klar die Konsequenzen bei Nichtzahlung.

Für Geschäftskunden ist eine formelle Zahlungsaufforderung zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber empfehlenswert. Ohne eine solche Aufforderung können Sie in vielen Fällen keine gesetzlichen Zinsen und Inkassokosten geltend machen. Verbrauchern gegenüber
ist eine ordnungsgemäße Zahlungsaufforderung gesetzlich vorgeschrieben, bevor Sie Inkassokosten erheben dürfen.

Was muss in einem Aufforderungsschreiben enthalten sein?

Eine rechtlich korrekte Mahnung enthält mindestens:
– einen eindeutigen Bezug zur offenen Rechnung mit Rechnungsnummer und Betrag
– das Datum des Zahlungsablaufs
– eine verbindliche Zahlungsfrist – in der Regel 5 bis 14 Tage für Geschäftskunden, mindestens 14 Tage für Verbraucher
– einen Hinweis auf die Folgen: gesetzliche (kaufmännische) Zinsen, Inkassokosten und weitere rechtliche Schritte

Senden Sie die Erinnerung am besten sowohl per E-Mail als auch per Einschreiben. So können Sie später nachweisen, dass der Kunde die Erinnerung erhalten hat.

Hinweis für Verbraucher: die 14-tägige Frist

Zahlt ein Privatkunde nicht, sind Sie gesetzlich verpflichtet, ihm ein sogenanntes 14-Tage-Mahnschreiben zu schicken. Darin räumen Sie dem Verbraucher eine Frist von 14 Tagen ein, um kostenfrei zu zahlen. Erst
nach Ablauf dieser Frist dürfen Sie Inkassokosten erheben.

Wenn die Zahlungsaufforderung nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht, kann der Richter die Beitreibungskosten ablehnen – selbst wenn der Hauptbetrag zugesprochen wird.

Erinnerung an einen Geschäftskunden

Für Geschäftskunden sind die Regeln weniger streng, doch auch hier ist das formelle Mahnschreiben der entscheidende Punkt im Inkassoverfahren. Ein gut formuliertes Mahnschreiben versetzt den Kunden in Zahlungsverzug, ermöglicht die Geltendmachung gesetzlicher Verzugszinsen (ab 2026: 12,50 %) und bildet die Grundlage für weitere rechtliche Schritte.

Bitte beachten Sie: Geben Sie in der Zahlungserinnerung nicht explizit an, auf welche Erinnerung es sich handelt („erste Erinnerung“, „zweite Erinnerung“). Der Kunde weiß dann, dass weitere folgen werden und hat weniger Grund, schnell zu zahlen.

Wann reicht eine Erinnerung nicht aus?

Wenn der Kunde den Rechnungsinhalt beanstandet, ist eine Standard-Mahnung nicht zielführend. Zunächst ist eine rechtliche Prüfung erforderlich: Ist Ihre Forderung stichhaltig? Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug? Welcher Ton und welche Strategie sind am besten geeignet? Wir erstellen die Mahnung für Sie oder prüfen, ob eine Mahnung oder eine förmliche Zahlungsaufforderung sinnvoller wäre.

Wie können wir helfen?

Wir leiten keine Gerichtsverfahren ein. Zunächst analysieren wir Ihre rechtliche Position, die Beweislage und Ihre wirtschaftlichen Interessen. Anschließend legen wir das geeignete Vorgehen zur Lösung des Problems fest.

1

Schätzen Sie die Situation ein

Wir prüfen, ob ein Mahnschreiben, eine Verzugsmitteilung oder eine förmliche Benachrichtigung in Ihrer Situation der angemessene Schritt ist.

2

Entwurf einer Erinnerung

Wir entwerfen ein rechtlich einwandfreies Mahnschreiben mit dem richtigen Ton, dem passenden Zeitrahmen und einem Hinweis auf Zinsen und Inkassokosten.

3

Senden und Dokumentieren

Die Erinnerung wird per E-Mail und Einschreiben versandt, damit der Empfang nachgewiesen werden kann.

4

Nächsten Schritt bestimmen

Hat der Kunde die Zahlung innerhalb der vereinbarten Frist versäumt? Wir beraten Sie zum weiteren Vorgehen: Inkasso, Verhandlung oder rechtliche Schritte.

Häufig gestellte Fragen

Worin besteht der Unterschied zwischen einer Zahlungserinnerung und einem Mahnschreiben?

Eine Zahlungserinnerung ist freundlich formuliert und dient als erstes Signal, dass eine Rechnung offen ist. Ein Mahnschreiben ist formeller, setzt eine strikte Zahlungsfrist und kündigt konkrete Konsequenzen an – wie Zinsen, Inkassokosten und weitere rechtliche Schritte. Rechtlich gesehen ist das Mahnschreiben der entscheidende Schritt im Inkassoverfahren.

Bin ich verpflichtet, eine Erinnerung zu senden?

Verbrauchern gegenüber sind Sie gesetzlich verpflichtet, ein Mahnschreiben mit einer Frist von 14 Tagen zu versenden, bevor Sie Inkassokosten berechnen dürfen. Für Geschäftskunden ist dies zwar nicht zwingend erforderlich, aber rechtlich ratsam – ohne Mahnschreiben können Sie in vielen Fällen keine Zinsen und Inkassokosten geltend machen.

Welche Inkassogebühren darf ich berechnen?

Die Höhe der Inkassokosten richtet sich nach dem Inkassokostengesetz (WIK) und ist von der Höhe der Forderung abhängig. Der Mindestbetrag beträgt 40,00 €. Sie dürfen diese Kosten erst dann in Rechnung stellen, wenn der Kunde eine ordnungsgemäße Mahnung erhalten hat und die Zahlungsfrist abgelaufen ist.

Darf ich gesetzliche Zinsen berechnen?

Ja. Für Geschäftskunden gilt der gesetzliche Gewerbezinssatz (ab 2026: 12,50 %), sobald die Zahlungsfrist abgelaufen ist. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Standardzinssatz. Erwähnen Sie dies bitte in der Mahnung, um den Zinssatz später geltend machen zu können.

Wie versende ich die Erinnerung?

Senden Sie die Erinnerung sowohl per E-Mail als auch per Einschreiben. So können Sie nachweisen, dass der Kunde die Erinnerung erhalten hat – was später im Falle eines Rechtsstreits wichtig sein kann.

Was passiert, wenn der Kunde auch nach der Mahnung nicht zahlt?

Es gibt drei Möglichkeiten: die Beitreibung von Forderungen auf Erfolgsbasis (bei unbestrittenen Forderungen ab 1.500 €), die Verhandlung über einen Anwalt oder ein Gerichtsverfahren. Wir beraten Sie, welche Option in Ihrem Fall die besten Ergebnisse verspricht.

Schildern Sie Ihre Situation unverbindlich

Beschreiben Sie die Situation kurz. Wir werden das sinnvolle nächste Vorgehen prüfen und uns mit Ihnen in Verbindung setzen.

Benötigen Sie Hilfe bei diesem Problem?

Besprechen Sie Ihre Situation, bevor Sie eine formelle Forderung stellen, Drohungen aussprechen oder weitere Schritte unternehmen.

  • Erstberatung kostenlos und unverbindlich
  • Beurteilung Ihrer Position und Ihrer Beweise
  • Ratschläge zum Versenden von Erinnerungen oder zum Verhandeln
  • Feste Zinssätze, wo möglich
Lassen Sie ein Aufforderungsschreiben aufsetzen

Entwurf einer Erinnerung

auf Anfrage einmalig

Lassen Sie ein rechtlich einwandfreies Aufforderungsschreiben aufsetzen, das allen rechtlichen Anforderungen genügt.

  • Korrekt für B2B und B2C
  • Korrekte Terminologie, angemessener Tonfall und Offenlegung der Kosten
  • Versand per E-Mail und Einschreiben
Erinnerung besprechen

Rechtsberatung

ab 125.- einmalig

Sind Sie sich unsicher, ob ein Mahnschreiben, eine Verzugsmitteilung oder eine förmliche Benachrichtigung der richtige Schritt ist?

  • Bitte kontaktieren Sie uns innerhalb eines Werktages
  • Konkrete Ratschläge für Ihren nächsten Schritt
  • Geeignet bei Zweifeln hinsichtlich der Vorgehensweise oder Verteidigung des Mandanten
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Keine Heilung, keine Zahlung – Inkasso

ohne einmalige Anzahlung

Bestreitet der Kunde die Rechnung nicht und zahlt einfach nicht? Wir treiben Ihre Forderung ohne Vorauszahlung ein.

  • Ansprüche zwischen 1.500 € und 25.000 €
  • Aufforderungsschreiben, formelle Mahnung und, falls erforderlich, rechtliche Schritte
  • Wenn wir nichts einziehen, zahlen Sie uns auch nichts.
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ab 998.- einmalig

Reagiert der Kunde nicht auf die Zahlungsaufforderung oder wehrt er sich? Wir verhandeln in Ihrem Namen.

  • Strategie im Voraus festlegen
  • Kontakt mit der anderen Partei
  • Vereinbarungen zur Datenaufzeichnung schriftlich
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Herr Jaime Boogaers
Herr Jaime Boogaers
Gesellschaftsrecht · Anwalt

Ein Mahnschreiben, das nicht den rechtlichen Anforderungen entspricht, kostet Sie nicht nur Zeit – der Richter kann die Erstattung Ihrer Inkassokosten ablehnen, selbst wenn Sie den Prozess gewinnen. Lassen Sie es daher gleich beim ersten Mal korrekt formulieren.

Anmerkung

  • Geben Sie in der Zahlungserinnerung immer eine strikte Zahlungsfrist an
  • Nennen Sie die Konsequenzen ausdrücklich: Zinsen, Inkassokosten und rechtliche Schritte
  • Senden Sie die Sendung per Einschreiben und zusätzlich per E-Mail als Empfangsbestätigung
  • Erwähnen Sie im Brief nicht die „erste“ oder „zweite“ Mahnung
  • Prüfen Sie, ob Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Inkassokosten korrekt abdecken

Brauchen Sie Hilfe?

Rufen Sie uns unter 085 25000 44Wir werden dann kurz mit Ihnen besprechen, was der sinnvolle nächste Schritt ist.

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Denian Wielhouwer

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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