MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
Es empfiehlt sich, wichtige Verträge, Geschäftsbedingungen und andere juristische Dokumente nicht selbst zusammenzustellen oder zu kopieren. Wir unterstützen Unternehmer mit begrenztem Budget mit maßgeschneiderten Rechtslösungen, transparenten Kosten im Voraus und verständlichen Erklärungen.
- Kundenspezifische Verträge, Geschäftsbedingungen und Rechtsdokumente
- Budgetfreundlich und transparent hinsichtlich der Kosten im Voraus
- Fordern Sie eine kostenlose Beratung oder ein unverbindliches Angebot an
Das Recht auf Berichtigung gibt Einzelpersonen das Recht, unrichtige personenbezogene Daten berichtigen oder unvollständige Daten vervollständigen zu lassen (Artikel 16 DSGVO). Als Organisation müssen Sie sicherstellen, dass die von Ihnen verarbeiteten Daten korrekt sind und berechtigte Berichtigungsanträge zeitnah bearbeiten.
Was ist das Recht auf Berichtigung?
Gemäß der DSGVO kann eine Person von Ihnen verlangen, ihre personenbezogenen Daten zu berichtigen, wenn diese unrichtig sind, oder sie zu vervollständigen, wenn sie unvollständig sind (Artikel 16 DSGVO). Ein solcher Antrag erfolgt häufig, nachdem die betroffene Person im Rahmen eines Auskunftsersuchens Einblick in die von Ihnen verarbeiteten Daten erhalten hat. Das Recht auf Berichtigung ergibt sich aus Ihrer Pflicht zur Verarbeitung korrekter Daten.
Ihre Pflicht: Daten korrigieren
Die DSGVO schreibt vor, dass personenbezogene Daten korrekt und gegebenenfalls aktuell sein müssen. Die Verwendung veralteter oder fehlerhafter Daten kann der betroffenen Person schaden – beispielsweise bei einer falschen Adresse, einem falschen Namen oder einem Fehler in einer Datei. Halten Sie Ihre Daten daher stets aktuell und korrekt.
Wie wird eine Anfrage bearbeitet?
Wenn Sie eine Aufforderung zur Berichtigung erhalten, prüfen Sie, ob die Daten tatsächlich unrichtig oder unvollständig sind. Ist dies der Fall, berichtigen oder ergänzen Sie sie grundsätzlich innerhalb der gesetzlichen Frist (in der Regel ein Monat, mit möglicher Verlängerung). Haben Sie die Daten an Dritte weitergegeben, müssen Sie diese grundsätzlich ebenfalls über die Berichtigung informieren.
Sie müssen nicht jeder Bitte nachkommen
Sie sind nur verpflichtet, nachweislich falsche oder unvollständige Angaben zu korrigieren. Wenn es sich um eine Meinung, eine Einschätzung oder korrekte Daten handelt, müssen Sie diese nicht allein aufgrund der abweichenden Meinung der betroffenen Person anpassen. Dokumentieren Sie Ihre Einschätzung und die Bearbeitung des Sachverhalts.
Häufig gestellte Fragen
Was beinhaltet das Recht auf Berichtigung?
Das Recht einer betroffenen Person, unrichtige personenbezogene Daten berichtigen oder unvollständige Daten vervollständigen zu lassen (Artikel 16 DSGVO).
Innerhalb welcher Frist muss ich eine Korrektur vornehmen?
Grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Eingang der Anfrage, gegebenenfalls mit Verlängerung. Informieren Sie auch andere Parteien, mit denen Sie die Daten geteilt haben.
Muss ich jeder Anfrage zustimmen?
Nur für Daten, die nachweislich falsch oder unvollständig sind. Korrekte Daten oder Meinungen müssen nicht angepasst werden.
Wie gehen Sie mit Ihren DSGVO-Anfragen um?
Unsere Rechtsexperten richten Ihre Anfragebearbeitung ein und erstellen Ihre Datenschutzerklärung mithilfe eines Datenschutz-Scans. Lernen Sie unser Datenschutzteamoder vereinbaren Sie eine kostenlose Beratung.