MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
Es empfiehlt sich, wichtige Verträge, Geschäftsbedingungen und andere juristische Dokumente nicht selbst zusammenzustellen oder zu kopieren. Wir unterstützen Unternehmer mit begrenztem Budget mit maßgeschneiderten Rechtslösungen, transparenten Kosten im Voraus und verständlichen Erklärungen.
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Bei einem Fernabsatzkauf sind Sie verpflichtet, dem Verbraucher eine Vertragsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger – in der Regel per E-Mail – mit allen gesetzlich vorgeschriebenen Informationen zu übermitteln. Versäumen Sie dies oder übermitteln Sie unvollständige Informationen, kann sich die Widerrufsfrist verlängern, und Sie sind im Streitfall benachteiligt.
Was ist ein Fernabsatzkauf?
Ein Fernabsatzvertrag liegt vor, wenn Sie Produkte oder Dienstleistungen an einen Verbraucher verkaufen, ohne diesen persönlich zu treffen: beispielsweise über Ihren Webshop, telefonisch oder per E-Mail. In solchen Fällen gelten zusätzliche Verbraucherschutzbestimmungen, darunter eine umfassende Informationspflicht und das Widerrufsrecht. Für den Verkauf von beispielsweise Reisen und Immobilien gelten andere Regelungen.
Welche Informationen muss die Bestätigung enthalten?
Die Bestätigung wiederholt die Informationen, die Sie bereits vor dem Kauf angeben mussten (Artikel 6:230m des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches): die wichtigsten Merkmale, den Gesamtpreis, die Liefer- und Zahlungsbedingungen, Ihre Unternehmensdaten sowie die Bedingungen, die Frist und das Musterformular für Ihr Widerrufsrecht. Fehlen Informationen zum Widerrufsrecht, verlängert sich die Widerrufsfrist von vierzehn Tagen auf zwölf Monate.
Auf einem robusten Datenträger
Die Bestätigung muss auf einem dauerhaften Datenträger vorliegen: in einem Format, das der Verbraucher speichern und unverändert wieder abrufen kann, wie beispielsweise eine E-Mail oder eine PDF-Datei. Eine Kommunikation, die sich später ändern kann, wie etwa eine gewöhnliche Webseite, ist hierfür nicht ausreichend.
Wann senden Sie die Bestätigung?
Senden Sie die Bestätigung innerhalb einer angemessenen Frist nach Vertragsschluss, spätestens jedoch bei Lieferung. Bei Dienstleistungen muss dies vor Beginn der Leistungserbringung erfolgen. So stellen Sie sicher, dass Sie Ihre Verpflichtung erfüllen und die Widerrufsfrist nicht unnötig verlängern.
Häufig gestellte Fragen
Was passiert, wenn ich keine oder eine unvollständige Bestätigung sende?
In diesem Fall erfüllen Sie Ihre Informationspflicht nicht. Wenn Sie nicht ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht informieren, verlängert sich die Widerrufsfrist automatisch auf zwölf Monate, und Sie befinden sich im Falle einer Streitigkeit oder Rücksendung in einer schwächeren Position.
Kann die Bestätigung auch in meine Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgenommen werden?
Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen verfügbar und speicherbar sein, die Auftragsbestätigung ist jedoch eine separate Verpflichtung. Verweisen Sie in der Bestätigung auf Ihre Geschäftsbedingungen und fügen Sie diese ein oder sorgen Sie dafür, dass sie leicht auffindbar sind.
Gilt dies auch für Dienstleistungen und digitale Produkte?
Ja, die Informationspflicht und das Widerrufsrecht gelten – mit wenigen Ausnahmen – auch für Dienstleistungen und digitale Inhalte. Bei digitalen Inhalten kann das Widerrufsrecht erlöschen, wenn der Verbraucher der sofortigen Lieferung im Voraus zustimmt.
Möchten Sie sichergehen, dass Ihr Webshop korrekt ist?
Unsere Rechtsexperten prüfen, ob Ihre Auftragsbestätigung, Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Ihre Widerrufsbelehrung den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Nutzen Sie unseren Rechts-Check für Onlineshops oder lassen Sie Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen erstellen. Vereinbaren Sie eine kostenlose Beratung.