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Ein Leasingvertrag ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen einer Leasinggesellschaft (Leasinggeber) und einem Kunden (Leasingnehmer), in der der Leasinggeber einen Vermögenswert erwirbt und der Leasingnehmer diesen für einen vereinbarten Zeitraum gegen eine feste Gebühr nutzt. Da es sich um einen nicht näher spezifizierten Vertrag handelt, legen die Vertragsbedingungen praktisch alles fest.
Was ist Leasing?
Beim Leasing erwirbt die Leasinggesellschaft einen Vermögenswert – beispielsweise ein Auto, eine Maschine oder ein Gerät – und stellt ihn dem Leasingnehmer gegen eine feste, periodische Gebühr zur Verfügung. Leasing ist nicht gesondert gesetzlich geregelt; es handelt sich um eine informelle Vereinbarung. Daher sind die Bestimmungen im Leasingvertrag selbst umso wichtiger.
operatives oder finanzielles Leasing
Grundsätzlich gibt es zwei Formen. Beim operativen Leasing nutzen Sie das Anlagegut, der Leasinggeber bleibt wirtschaftlicher und rechtlicher Eigentümer, und Instandhaltung und Risiko liegen häufig beim Leasinggeber; es ähnelt einer Miete. Beim Finanzierungsleasing tragen Sie Risiko und Instandhaltung eher wie ein Käufer, und es besteht üblicherweise eine Kaufoption am Ende der Laufzeit. Diese Unterscheidung hat Auswirkungen auf Eigentum, Risiko sowie buchhalterische und steuerliche Behandlung.
Was steht in einem Leasingvertrag?
Ein Leasingvertrag regelt unter anderem: das Leasingobjekt, die Laufzeit, die Vergütung und Zahlungsbedingungen, die Verantwortlichkeiten für Instandhaltung, Versicherung und Schäden, die Folgen einer vorzeitigen Beendigung sowie das Bestehen einer Kaufoption. Lesen Sie diese Bestimmungen sorgfältig durch; sie legen Ihre Rechte und Pflichten vollständig fest.
Beachten Sie die Laufzeit und die Kündigungsbedingungen
Leasingverträge haben oft eine Laufzeit von mehreren Jahren und lassen sich nicht immer problemlos vorzeitig beenden; eine vorzeitige Kündigung kann teuer werden. Prüfen Sie daher vor Vertragsabschluss die Laufzeit, die Kündigungsbedingungen und etwaige Strafgebühren.
Häufig gestellte Fragen
Werde ich Eigentümer eines geleasten Gegenstands?
Bei operativem Leasing in der Regel nicht; bei Finanzierungsleasing oft über eine Kaufoption am Ende der Laufzeit. Das hängt von der Leasingart und dem Vertrag ab.
Wer bezahlt die Instandhaltung?
Bei einem operativen Leasingvertrag ist dies häufig der Leasinggeber, bei einem Finanzierungsleasingvertrag hingegen in der Regel der Leasingnehmer. Prüfen Sie dies im Vertrag.
Kann ich einen Leasingvertrag vorzeitig kündigen?
Nicht immer einfach; eine vorzeitige Kündigung kann teuer werden. Lesen Sie die Kündigungsbedingungen im Voraus.
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