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Warum Sie die Stellenbeschreibung besser auf Papier festhalten sollten

Halten Sie die Leistungsbeschreibung immer schriftlich fest. Eine mündliche Vereinbarung ist in den Niederlanden zwar rechtlich gültig, doch sobald Unstimmigkeiten über den genauen Inhalt der Vereinbarung entstehen, gehen Sie leer aus. Wer als Auftragnehmer oder Auftraggeber schwarz arbeitet, ….

Veröffentlicht am 7. Februar 2019 von MKBjuristen.nl
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Halten Sie die Leistungsbeschreibung immer schriftlich fest. Eine mündliche Vereinbarung ist in den Niederlanden zwar rechtsgültig, doch sobald Unstimmigkeiten über den genauen Umfang der Vereinbarung entstehen, stehen Sie mit leeren Händen da. Wer als Auftragnehmer oder Auftraggeber schriftlich festhält, welche Tätigkeiten zum Auftrag gehören und welche nicht, vermeidet Unklarheiten, Beweisprobleme und kostspielige Rechtsstreitigkeiten bezüglich des Auftragsumfangs.

Mündlich oder schriftlich: Was sagt das Gesetz?

Das Gesetz schreibt für die meisten Vereinbarungen keine formalen Anforderungen vor. Daher kann man mündlich vereinbaren, sein Smartphone gegen ein fremdes Fahrrad zu tauschen, und diese Vereinbarung ist rechtsgültig. Das Problem liegt nicht in der Gültigkeit, sondern im Beweis. Eine mündliche Vereinbarung ist schwer durchzusetzen: Es gibt kein schriftliches Dokument, auf das man sich berufen könnte. Und selbst wenn beide Parteien das Bestehen einer Vereinbarung anerkennen, kann deren genauer Inhalt dennoch strittig werden.

Bei einer Auftragsarbeit dreht sich die Schwierigkeit oft um den Umfang der Aufgabe: Wie weit reicht die vereinbarte Arbeit? Was fällt darunter, und was nicht? Genau an diesem Punkt laufen die Dinge schief, wenn nichts dokumentiert wurde.

Was genau ist eine Stellenbeschreibung?

Eine Leistungsbeschreibung legt die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen oder Ergebnisse fest. Sie ist das Herzstück des Dienstleistungsvertrags: Sie bestimmt, wofür Sie bezahlen und wofür die andere Partei haftbar gemacht werden kann. Eine gute Leistungsbeschreibung enthält insbesondere folgende Angaben:

  • welche Aufgaben Teil des Auftrags sind und welche nicht;
  • das erwartete Ergebnis oder die zu erbringende Leistung;
  • den Zeitplan und etwaige Liefertermine;
  • den Tarif und was davon abgedeckt ist und was nicht;
  • Was geschieht im Falle von Mehrarbeit oder zusätzlichen Anfragen?

Je klarer die Abgrenzung, desto geringer die Wahrscheinlichkeit späterer Streitigkeiten.

Praktisches Beispiel: Diskussion über eine Sicherheitszuweisung

Die Bedeutung einer dokumentierten Auftragsabwicklung wird in einem Rechtsstreit zwischen einem Sicherheitsunternehmen und einem Kunden nach einem Einbruch deutlich. In das Haus war eingebrochen worden, obwohl eine Alarmanlage installiert war. Der Kunde machte das Sicherheitsunternehmen, das zuvor Wartungsarbeiten durchgeführt hatte, für den entstandenen Schaden haftbar: Schließlich hatte der Melder die Einbrecher nicht erkannt.

Das Problem: Der Auftrag war nicht schriftlich. Das Sicherheitsunternehmen argumentierte, der Auftrag beschränke sich auf einige wenige konkrete Aufgaben, wie das Versetzen eines Melders, die Installation eines Außenmelders, den Austausch einer Platine und die Wartung einiger Melder. Da ausgerechnet der Melder im Obergeschoss defekt war, sah sich das Unternehmen nicht haftbar.

Der Auftraggeber sah die Sache anders und argumentierte, der Auftrag sei wesentlich umfassender: Das gesamte System hätte geprüft und gegebenenfalls repariert werden müssen. Da kein schriftlicher Auftrag vorlag, musste der Richter entscheiden, wer im Recht war.

Der Haviltex-Standard: Wie interpretiert der Richter die Vereinbarung?

Da nichts schriftlich festgehalten war, griff der Richter auf den Haviltex-Standard zurück . Dieser Standard, nach dem Richter Verträge auslegen, geht auf das bekannte Urteil des Obersten Gerichtshofs im Fall Ermes/Haviltex (13. März 1981) zurück. Das Kernprinzip: Es kommt nicht nur darauf an, was wörtlich gesagt oder geschrieben wurde, sondern auch darauf, was die Parteien unter den gegebenen Umständen aufgrund ihrer Aussagen und ihres Verhaltens vernünftigerweise voneinander erwarten konnten

Im Sicherheitsfall berücksichtigte der Richter unter anderem, dass dem Unternehmen ein vorangegangener Einbruch bekannt war, bei dem die Alarmanlage versagt hatte, und dass das Unternehmen weitere Untersuchungen sowie den Abschluss eines Wartungsvertrags vorgeschlagen hatte – Vorschläge, die der Auftraggeber abgelehnt hatte. Vor diesem Hintergrund beurteilte der Richter den Umfang des Auftrags.

Der Haviltex-Standard gilt nicht nur für mündliche Vereinbarungen, sondern auch für unklare schriftliche Verträge. Vage Formulierungen bieten daher keinen Schutz.

Das Urteil: keine Haftung, aber eine Lehre

Der Richter entschied, dass man vernünftigerweise davon ausgehen könne, dass der Auftrag die Prüfung der gesamten Einbruchmeldeanlage, einschließlich des Melders im Obergeschoss, umfasste. Die Behebung eines zugrundeliegenden Fehlers fiel jedoch nicht darunter. Um das Unternehmen haftbar zu machen, hätte der Kunde beweisen müssen, dass dem Unternehmen selbst ein Fehler unterlaufen war. Dieser Beweis gelang nicht, unter anderem weil mehrere Techniker an der Anlage gearbeitet hatten. Folglich wurde das Sicherheitsunternehmen nicht für den Einbruchsschaden haftbar gemacht.

Das Ergebnis war für den Auftragnehmer günstig, aber die Lehre daraus ist zweischneidig: Ohne einen klar definierten Vertrag weiß niemand im Voraus genau, woran er ist, und letztendlich entscheidet der Richter – mit allen damit verbundenen Kosten, dem Zeitaufwand und der Unsicherheit.

Welche Risiken gehen Sie ein, wenn Sie keine schriftliche Aufgabenstellung erhalten?

  • Probleme mit dem Beweis: Es ist schwierig nachzuweisen, was vereinbart wurde.
  • Weitergehende Haftung: Der Richter kann die Abtretung weiter auslegen, als Sie als Auftragnehmer beabsichtigt haben.
  • Diskussion über Zusatzarbeiten und -preise: Ohne klare Abgrenzungen ist unklar, was als Zusatzleistung gilt und was bereits im Preis enthalten war.
  • Langwierige Verfahren: Fehlende Klarheit führt zu Konflikten, die vor Gericht ausgetragen werden müssen.
  • Gestörte Zusammenarbeit: Ein Konflikt über unterschiedliche Erwartungen beeinträchtigt oft auch die Beziehung zum Kunden.

So dokumentiert man die Aufgabe korrekt

  1. Beschreiben Sie die Aufgabe konkret. Geben Sie explizit an, was Teil der Arbeit ist und was nicht.
  2. Unterscheiden Sie zwischen einer Verpflichtung zu Anstrengung und einer Verpflichtung zu einem Ergebnis. Versprechen Sie ein Ergebnis oder eine ernsthafte Anstrengung?
  3. Zusätzliche Arbeiten sollten im Voraus vereinbart werden. Klären Sie, wie zusätzliche Anfragen preislich abgerechnet und genehmigt werden.
  4. Vermeiden Sie vage Begriffe. Wörter wie „Wartung“ oder „Anleitung“ lassen mehrere Interpretationen zu – machen Sie sie konkret.
  5. Mündliche Vereinbarungen sollten schriftlich bestätigt werden. Eine kurze Auftragsbestätigung per E-Mail ist deutlich besser als gar keine.

Sind Sie sich unsicher, ob Ihre Formulierung rechtlich einwandfrei ist? Unsere Vertragsrechtsexperten prüfen die Auftragsbeschreibung auf Schwachstellen, bevor sie unser Büro verlässt.

Häufig gestellte Fragen

Ist eine mündliche Anweisung rechtlich gültig?

Ja. Für die meisten Vereinbarungen gibt es keine formale Vorgabe, daher ist eine mündliche Anweisung ausreichend. Der Knackpunkt ist der Beweis: Im Streitfall ist es schwierig, genau nachzuweisen, was vereinbart wurde.

Was ist der Haviltex-Standard?

Der Haviltex-Standard beschreibt die Art und Weise, wie Richter Verträge auslegen. Dabei zählt nicht nur der Wortlaut, sondern vor allem das, was die Parteien unter den gegebenen Umständen vernünftigerweise voneinander erwarten konnten. Dieser Standard geht auf das Urteil des Obersten Gerichtshofs im Fall Ermes/Haviltex aus dem Jahr 1981 zurück.

Gilt Haviltex auch für schriftliche Verträge?

Ja. Selbst bei einem schriftlichen Vertrag mit unklaren Bestimmungen berücksichtigt der Richter, was die Parteien vernünftigerweise erwarten konnten. Daher bietet ein unklarer Text keine absolute Rechtssicherheit; klare Formulierungen sind unerlässlich.

Was ist der Mindestinhalt einer Stellenbeschreibung?

Mindestens: welche Tätigkeiten im Auftrag enthalten sind und welche nicht, das erwartete Ergebnis bzw. der erwartete Aufwand, der Zeitplan, der Stundensatz und die Vereinbarungen bezüglich zusätzlicher Arbeiten.

Ist eine Auftragsbestätigung per E-Mail ausreichend?

Eine E-Mail zur Bestätigung der Vereinbarungen ist deutlich aussagekräftiger als eine rein mündliche Absprache und kann im Streitfall als Beweismittel dienen. Für größere oder risikoreiche Projekte empfiehlt sich ein umfassender Dienstleistungsvertrag.

Stellen Sie sicher, dass Ihre Aufgabe rechtlich einwandfrei ist

Eine klare Auftragsbeschreibung ist Ihr bester Schutz vor Streitigkeiten und unerwarteten Haftungsrisiken. Wir von MKB Juristen kennen die Risiken und formulieren Verträge in klaren und rechtsverbindlichen Bedingungen. Wir erstellen für Sie einen passenden Dienstleistungsvertrag oder überprüfen Ihren bestehenden Vertrag.

Bitte beachten Sie: Ein Artikel bietet allgemeine Informationen, Ihre rechtliche Situation kann jedoch anders aussehen.

Ein Vertrag, ein Konflikt oder ein rechtliches Risiko muss stets anhand der Fakten, Dokumente, Beweislage und Interessen beurteilt werden. Sind Sie unsicher? Lassen Sie Ihre Situation prüfen, bevor Sie handeln.

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