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Vertrag mit dem Auftragnehmer: Fragen Sie nach der Versicherung!

Wollen Sie als Auftraggeber sichergehen, dass Sie im Schadensfall Schadensersatz erhalten? Dann fordern Sie vom Auftragnehmer nicht nur, dass er eine Betriebshaftpflichtversicherung *hat*, sondern lassen Sie sich vor Vertragsunterzeichnung eine Kopie der Police aushändigen. Eine Versicherungspflicht...

Veröffentlicht am 14. Januar 2019 von MKBjuristen.nl
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Wollen Sie als Auftraggeber sichergehen, dass Sie im Schadensfall Schadensersatz erhalten? Dann fordern Sie vom Auftragnehmer nicht nur eine Betriebshaftpflichtversicherung, sondern lassen Sie sich vor Vertragsunterzeichnung eine Kopie der Police aushändigen. Eine Versicherungsverpflichtung im Vertrag ist wertlos, wenn die Police die Arbeiten nicht abdeckt oder der Auftragnehmer insolvent wird. Indem Sie den Versicherungsschutz im Voraus prüfen und die Versicherungsverpflichtung im Vertrag festschreiben, vermeiden Sie, im Falle eines schweren Schadens leer auszugehen.

Was ist eine Versicherungsverpflichtung in einem Vertrag?

Eine Versicherungspflicht ist eine Vertragsklausel, die den Auftragnehmer verpflichtet, für die Dauer des Auftrags eine gültige (betriebliche) Haftpflichtversicherung abzuschließen und aufrechtzuerhalten. Das Ziel ist einfach: Im Schadensfall soll eine Entschädigung gewährleistet sein, selbst wenn der Auftragnehmer selbst nicht zahlungsfähig ist.

Als Auftraggeber wünschen Sie sich einen fachgerechten und sicheren Arbeitsablauf. Sie legen Wert auf Qualität und vereinbaren daher häufig eine Ergebnisverpflichtung : Der Auftragnehmer muss das vereinbarte Ergebnis liefern und nicht nur sein Bestes geben. Sie möchten Haftungsausschlüsse (Klauseln, die die Haftung ausschließen oder beschränken) vermeiden, um den Auftragnehmer im Schadensfall direkt haftbar machen zu können.

Das Recht, jemanden haftbar zu machen, ist jedoch wenig wert, wenn kein Schadenersatzanspruch besteht. Daher ist es in der Praxis mindestens ebenso wichtig, den Auftragnehmer vertraglich zum Abschluss und zur Aufrechterhaltung einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung zu verpflichten.

Warum eine Versicherungspflicht so wichtig ist: der insolvente Bauunternehmer

Der Schaden kann sich erheblich summieren. Stellen Sie sich einen Brand in Ihren Geschäftsräumen durch fehlerhafte Elektroinstallationen vor. Sie machen den Auftragnehmer haftbar, doch führt dies zu dessen Insolvenz, können Sie Ihren Schaden oft nicht oder nur mit großen Schwierigkeiten ersetzt bekommen. Im Insolvenzverfahren stehen Sie als normaler (ungesicherter) Gläubiger in der Regel ganz hinten in der Warteschlange.

Es ist daher deutlich sinnvoller, sich direkt an den Haftpflichtversicherer – vorausgesetzt, der Auftragnehmer verfügt über eine solche Versicherung. Dies ist jedoch keineswegs immer der Fall. Für viele Unternehmer ist eine Betriebshaftpflichtversicherung nicht gesetzlich vorgeschrieben, und die Prämien können erheblich sein, weshalb manche Unternehmen lieber ohne Versicherungsschutz arbeiten.

Deshalb sollte im Vertrag stets festgelegt werden, dass der Auftragnehmer eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen muss. Eine Verpflichtung zur Vorlage eines entsprechenden Nachweises innerhalb einer bestimmten Frist sollte ebenfalls vereinbart werden. Sollte der Auftragnehmer dieser Verpflichtung nicht nachkommen, ist klarzustellen, dass der Vertrag gekündigt werden kann.

Zuerst eine Kopie der Versicherungspolice, erst dann eine Vereinbarung

Obwohl Kunden zunehmend eine Betriebshaftpflichtversicherung fordern, läuft es in der Praxis häufig schief. Dies zeigte sich auch in einem Urteil des Bezirksgerichts Den Haag vom 15. August 2018 (ECLI:NL:RBDHA:2018:9668). In diesem Fall verfügte der Auftragnehmer zwar über eine Betriebshaftpflichtversicherung, der Versicherer verweigerte jedoch rückwirkend die Deckung: Die ausgeführten Arbeiten fielen nicht unter den Versicherungsschutz und die Gewährleistungsbestimmungen waren nicht erfüllt.

Der Auftraggeber konnte den Schadenersatz vom Auftragnehmer nicht einfordern, da dieser insolvent war, und versuchte anschließend, den Versicherungsvermittler des insolventen Unternehmens zu verklagen – ebenfalls ohne Erfolg.

Die Lehre daraus ist klar: Das bloße Bestehen einer Versicherung sagt nichts über deren Deckung. Verlangen Sie daher nicht nur, dass der Auftragnehmer versichert ist, sondern lassen Sie ihn die Versicherungspolice (bzw. die Versicherungsbedingungen) vor der Unterzeichnung vorlegen. Sie können die Vorlage einer gültigen Police sogar als aufschiebende Bedingung für den Vertragsabschluss festlegen, sodass ein Vertrag erst dann zustande kommt, wenn die Deckung nachweislich gegeben ist.

Worauf Sie bei der Police achten sollten

Erhalten Sie eine Kopie der Versicherungspolice? Falls ja, überprüfen Sie bitte die folgenden Punkte, bevor Sie unterschreiben.

  • Beschreibung des Versicherungsschutzes: Fallen die konkreten Tätigkeiten dieses Auftrags unter die Versicherungspolice?
  • Versicherungssummen: Ist die maximale Versicherungssumme für den potenziellen Schaden ausreichend?
  • Ausschlüsse und Gewährleistungsbestimmungen: Gibt es Bedingungen, die der Auftragnehmer erfüllen muss, um den Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten?
  • Gültigkeit und Dauer: Ist die Versicherung noch aktiv und bleibt sie für die gesamte Dauer des Auftrags gültig?
  • Selbstbeteiligung: Wie hoch ist sie und wer trägt sie?

Sind Sie sich unsicher, ob Ihre Versicherungspolice den richtigen Versicherungsschutz für Ihren Auftrag bietet? Dann lassen Sie die Bestimmungen Ihres Dienstleistungsvertrags im Voraus rechtlich prüfen, damit die Versicherungspflicht mit den auszuführenden Arbeiten übereinstimmt.

Achten Sie auf die Haftungsausschlüsse in den Verträgen anderer

Legt der Auftragnehmer selbst einen Vertragsvorschlag vor? Falls ja, lassen Sie ihn unbedingt gründlich prüfen. Haftungsausschlüsse könnten dazu führen, dass Sie nicht nur den Auftragnehmer, sondern auch dessen Versicherung nicht mehr haftbar machen können. Das ist ein ernstzunehmendes Risiko, das Sie nicht unterschätzen sollten. Sie müssen niemals einen vorgelegten Vertrag ohne Weiteres akzeptieren; ein Gegenvorschlag ist jederzeit möglich.

Konkrete nächste Schritte für die Kunden

  1. Nehmen Sie in den Vertrag eine Verpflichtung zum Abschluss und zur Aufrechterhaltung einer Betriebshaftpflichtversicherung auf.
  2. Fordern Sie vor der Unterzeichnung eine Kopie der Versicherungspolice und der Versicherungsbedingungen an.
  3. Prüfen Sie, ob der Versicherungsschutz den Aktivitäten und dem Schadensrisiko entspricht.
  4. Falls erforderlich, kann die Vorlage einer gültigen Versicherungspolice zur Bedingung für den Abschluss der Vereinbarung gemacht werden.
  5. Legen Sie fest, dass Sie den Vertrag kündigen können, wenn der Auftragnehmer keinen gültigen Versicherungsnachweis vorlegt.
  6. Lassen Sie den vom Auftragnehmer vorgelegten Vertrag auf Haftungsausschlüsse und Haftungsklauseln prüfen.

Häufig gestellte Fragen

Ist eine Betriebshaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben?

Für die meisten Unternehmer ist eine Betriebshaftpflichtversicherung nicht gesetzlich vorgeschrieben. Allerdings können für bestimmte Berufe oder Branchen Versicherungspflichten oder branchenspezifische Vorschriften gelten. Da ein Auftragnehmer daher unter Umständen unversichert ist, empfiehlt es sich, die Versicherungspflicht selbst in den Vertrag aufzunehmen.

Worin besteht der Unterschied zwischen einer Anstrengungsverpflichtung und einer Ergebnisverpflichtung?

Bei einer Verpflichtung zur bestmöglichen Leistung muss der Auftragnehmer angemessene Anstrengungen unternehmen, ein bestimmtes Ergebnis wird jedoch nicht garantiert. Bei einer Ergebnisverpflichtung hingegen muss er ein konkretes, vereinbartes Ergebnis liefern. Eine Ergebnisverpflichtung stärkt Ihre Position als Auftraggeber, falls das Ergebnis nicht erreicht wird.

Kann ich mich direkt an die Versicherung meines Auftragnehmers wenden?

Das hängt vom Einzelfall und den Versicherungsbedingungen ab. In bestimmten Fällen bietet das Gesetz dem Geschädigten die Möglichkeit, den Haftpflichtversicherer direkt zu verklagen. Diese Möglichkeit ist jedoch nicht unbegrenzt, und die Versicherungsbedingungen sind ausschlaggebend. Lassen Sie sich daher unbedingt beraten, bevor Sie davon ausgehen, dass Sie sich an den Versicherer wenden können.

Was mache ich, wenn der Auftragnehmer sich weigert, eine Versicherungspolice vorzulegen?

Geben Sie sich in diesem Fall nicht mit einer mündlichen Zusage zufrieden. Legen Sie im Vertrag fest, dass die Vorlage einer gültigen Versicherungspolice Voraussetzung ist und Sie den Vertrag andernfalls kündigen können. Verweigert der Auftragnehmer die Kooperation, ist dies an sich schon ein Warnsignal.

Hilft eine Ausnahmeklausel immer dem Auftragnehmer?

Nicht immer. Unter bestimmten Umständen kann eine Haftungsfreistellungsklausel unangemessen belastend oder gegen die Grundsätze von Angemessenheit und Fairness verstoßen und ist daher unanwendbar. Ob die Berufung auf eine solche Klausel Bestand hat, hängt stark von den Umständen ab. Eine vorherige rechtliche Prüfung beugt späteren Überraschungen vor.

Wie kann ich eine Versicherungspflicht korrekt in meinem Vertrag festlegen?

Legen Sie konkret fest, welche Versicherung erforderlich ist, welche Mindestversicherungssumme gilt, dass der Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten eine Kopie der Police vorlegt und die Versicherung für die gesamte Dauer des Auftrags aufrechterhält. Fügen Sie eine Kündigungsklausel für den Fall hinzu, dass er diesen Anforderungen nicht nachkommt. Ein Rechtsexperte kann eine solche Klausel individuell auf Ihren Auftrag zuschneiden.

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Bei MKB Juristen verstehen wir die Risiken von Verträgen. Wir prüfen eingereichte Verträge, weisen auf versteckte Gefahren wie fehlende Versicherungspflichten oder riskante Haftungsausschlüsse hin und erstellen gegebenenfalls einen Gegenvorschlag. Informieren Sie sich über unsere Expertise im Vertragsrecht oder nutzen Sie die Möglichkeiten der direkten Rechtsberatung in Vertragsangelegenheiten.

Möchten Sie wissen, wie es um Ihren Vertrag steht? Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch und stellen Sie sicher, dass Sie im Schadensfall nicht leer ausgehen.

Bitte beachten Sie: Ein Artikel bietet allgemeine Informationen, Ihre rechtliche Situation kann jedoch anders aussehen.

Ein Vertrag, ein Konflikt oder ein rechtliches Risiko muss stets anhand der Fakten, Dokumente, Beweislage und Interessen beurteilt werden. Sind Sie unsicher? Lassen Sie Ihre Situation prüfen, bevor Sie handeln.

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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