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Juristen, die sich selbst vertreten: Vorsicht vor der Überraschungsklausel!

Eine Überraschungsklausel ist eine Vertragsklausel oder eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, deren Berücksichtigung die andere Partei nicht vorhersehen konnte und die sich für sie als unangemessen nachteilig erweist. Da eine solche Klausel nicht ausreichend klar oder unklar formuliert ist,...

Veröffentlicht am 3. Juli 2019 von MKBjuristen.nl
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Eine Überraschungsklausel ist eine Vertrags- oder Geschäftsbedingungenklausel, die die andere Partei nicht vorhersehen konnte und die sich für sie unangemessen nachteilig auswirkt. Da eine solche Klausel nicht klar oder unklar formuliert ist, kann das Gericht sie als unzumutbar belastend für nichtig erklären. Man kann sich dann nicht mehr darauf berufen, selbst wenn sie schriftlich korrekt formuliert ist. Insbesondere Unternehmer, die Geschäftsbedingungen selbst verfassen

Viele Unternehmer verfassen ihre Verträge selbst: Man könnte sie als Hobby-Anwälte bezeichnen. Auf den ersten Blick scheinen alle Klauseln gültig, doch in der Praxis lauert ein Haken. Die Überraschungsklausel ist ein bekanntes Beispiel dafür. Im Folgenden erklären wir genau, was eine Überraschungsklausel ist, welche Folgen sie hat und wie man sie vermeiden kann.

Was ist eine Überraschungsklausel?

Eine Überraschungsklausel ist eine Vertragsklausel oder eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, deren nachteilige Folgen die andere Partei vernünftigerweise nicht vorhersehen konnte. Es geht daher nicht nur um den Inhalt der Klausel, sondern vor allem darum, ob die andere Partei davon hätte Kenntnis haben müssen. Ob eine Klausel eine Überraschungsklausel darstellt, hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab.

Zwei Dinge spielen dabei eine entscheidende Rolle:

  • Die Ermittelbarkeit. Wurde die Klausel ausreichend hervorgehoben oder war sie zwischen den anderen Bestimmungen versteckt?
  • Die Formulierung. Eine unklare oder mehrdeutige Klausel wird eher als überraschend empfunden als eine eindeutige Bestimmung.

Der Begriff „Überraschungsklausel“ ist kein eigenständiger Rechtsartikel, sondern eine Auslegung der Regelungen zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen im niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuch. Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann gemäß Artikel 6:233 des Bürgerlichen Gesetzbuches für nichtig erklärt werden, wenn sie unangemessen belastend ist oder wenn der Nutzer der anderen Vertragspartei keine angemessene Gelegenheit gegeben hat, sich mit den Bedingungen vertraut zu machen. Der überraschende Charakter einer Klausel spielt bei dieser Beurteilung eine wichtige Rolle.

Überraschungsklausel versus schwarze und graue Liste

Für Verträge mit Verbrauchern sieht das Gesetz zudem eine „schwarze Liste“ und eine „graue Liste“ von Klauseln vor, die als unangemessen belastend gelten oder mutmaßlich gelten. Eine Überraschungsklausel ist von diesen Listen unabhängig: Selbst eine Klausel, die nicht auf einer Liste steht, kann unzulässig sein, wenn sie zu überraschend oder zu unklar ist. Der offene Test des Artikels 6:233 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches bleibt daher neben diesen gesetzlichen Listen stets relevant.

Welche Folgen hat eine Überraschungsklausel?

Die wichtigste Konsequenz ist weitreichend: Wenn ein Richter entscheidet, dass eine Klausel aufgrund ihrer überraschenden Natur unangemessen belastend ist, kann er sie für nichtig erklären. Die Klausel verliert dann ihre Wirkung, und Sie können daraus keine Rechte mehr ableiten.

Für einen Unternehmer bedeutet das konkret:

  • Sie können sich nicht mehr auf eine Haftungsbeschränkung oder einen Haftungsausschluss verlassen, auf den Sie gehofft hatten.
  • Ein Schaden, von dem Sie dachten, Sie hätten ihn abgedeckt, geht am Ende doch zu Ihren Lasten.
  • Das Rechtsverhältnis wird weiterhin so beurteilt, als ob die Klausel nie existiert hätte.

Anders ausgedrückt: Eine unerwartete Klausel kann Ihnen im entscheidenden Moment eines Streitfalls genau den Schutz entziehen, für den Sie die Klausel eigentlich aufgenommen haben. Wichtig zu wissen: Eine Klausel ist nicht automatisch ungültig. Die Gegenseite muss sich darauf berufen. Im Falle eines ernsthaften Streits sollten Sie jedoch damit rechnen, dass eine gut beratene Gegenseite dies tut.

Ein praktisches Beispiel für eine Überraschungsklausel

Ein anschauliches Beispiel ist ein Versicherungsfall zwischen einem Schweinezüchter und seinem Versicherer.

Der Sachverhalt: Die Ventilatoren im Stall des Schweinezüchters fielen aus, wodurch seine Schweine erstickten. Der Versicherer weigerte sich, Schadensersatz zu leisten und berief sich auf eine Ausschlussklausel in den Versicherungsbedingungen. Diese Klausel besagte, dass kein Versicherungsschutz bestehe, wenn der Alarm nicht ausgelöst habe, und der Alarm hatte tatsächlich nicht ausgelöst. Eine anschließende technische Untersuchung konnte die Ursache für das Versagen des Alarms nicht aufklären.

Das Urteil. Der Richter entschied, dass der Versicherer seinen Mandanten nicht ausreichend über diese weitreichende Ausschlussklausel informiert hatte. Daher kam die Klausel überraschend und wurde aufgehoben, sodass der Versicherer dennoch zur Zahlung des Schadensersatzes verpflichtet war. Dieses Beispiel zeigt, wie eine vermeintlich verlässliche Klausel teuer werden kann, wenn die darin enthaltenen Informationen nicht ausreichend bekannt sind.

Die Lehre für Unternehmer ist klar: Je weitreichender die Folgen einer Klausel sind, desto deutlicher muss darauf hingewiesen werden. Sie dürfen einen Haftungsausschluss oder eine umfassende Haftungsbeschränkung, die Ihren Vertragspartner tatsächlich betreffen könnte, nicht im Kleingedruckten verstecken.

Wie vermeidet man eine Überraschungsklausel?

Die gute Nachricht: Mit ein paar klaren Maßnahmen lässt sich das Risiko deutlich reduzieren.

1. Formulieren Sie klar und leserlich

Formulieren Sie Ihre Klauseln in grammatikalisch korrekten und verständlichen Sätzen. Vermeiden Sie unnötige juristische Fachbegriffe, insbesondere wenn Ihr Gegenüber kein Jurist ist. Je klarer die Formulierung, desto unwahrscheinlicher ist es, dass eine Klausel als überraschend empfunden wird.

2. Die Aufmerksamkeit aktiv auf die Klausel lenken

Verstecken Sie keine weitreichende Klausel irgendwo in Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Weisen Sie explizit darauf hin, beispielsweise durch einen konkreten Verweis im Angebot oder in der Auftragsbestätigung. Was dem Vertragspartner im Vorfeld klar gemacht wurde, kann ihn kaum überraschen.

3. Korrekte Zustellung sicherstellen

Stellen Sie sicher, dass Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtzeitig und ordnungsgemäß zur Verfügung gestellt werden, d. h. vor oder bei Vertragsschluss. Eine Vertragspartei, die keine angemessene Gelegenheit hatte, die Geschäftsbedingungen zu lesen, kann diese später eher erfolgreich anfechten. Dokumentieren Sie außerdem, wie und wann Sie die Geschäftsbedingungen bereitgestellt haben, um dies im Streitfall beweisen zu können.

4. Lassen Sie Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen von einem Anwalt entwerfen oder überprüfen

Der sicherste Weg ist eine professionelle Prüfung. Ein Rechtsexperte beurteilt, ob Ihre Klauseln ausreichend klar und verständlich sind und den Anforderungen des Bürgerlichen Gesetzbuches standhalten. So vermeiden Sie, im entscheidenden Moment mit leeren Händen dazustehen. Bei MKB Juristen gehört dies zum Standardrepertoire unserer Arbeit im Vertragsrecht.

Häufig gestellte Fragen zur Überraschungsklausel

Was genau ist eine Überraschungsklausel?

Eine Überraschungsklausel ist eine Klausel in einem Vertrag oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, deren nachteilige Folgen die andere Partei vernünftigerweise nicht vorhersehen konnte, weil die Klausel nicht ausreichend klar oder vage formuliert war.

Ist eine Überraschungsklausel immer ungültig?

Nicht automatisch. Ein Richter prüft anhand der konkreten Umstände, ob die Klausel unangemessen belastend ist. Nur wenn dies der Fall ist und die Gegenpartei sich darauf beruft, kann die Klausel für nichtig erklärt werden. Eine präzise Formulierung und klare Verständlichkeit können eine Nichtigerklärung verhindern.

Gilt der Schutz vor Überraschungsklauseln auch zwischen Unternehmern?

Auch in Geschäftsbeziehungen kann eine Klausel unangemessen belastend sein, obwohl sich die Umstände oft von denen im Verbraucherbereich unterscheiden. Zudem ist das Anfechtungsrecht für große Unternehmen rechtlich eingeschränkt. Die Verständlichkeit und Klarheit der Klausel bleiben auch unter Unternehmern wichtig. Im Zweifelsfall sollten Sie Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtlich prüfen lassen.

Worin besteht der Unterschied zwischen einer Überraschungsklausel und einer Klausel auf der schwarzen oder grauen Liste?

Die schwarzen und grauen Listen sind gesetzliche Aufzählungen von Klauseln, die (vermutlich) in Verbraucherbeziehungen unangemessen belastend sind. Eine Überraschungsklausel muss nicht auf einer solchen Liste stehen; sie wird primär anhand ihrer Erkennbarkeit und Verständlichkeit im Einzelfall beurteilt. Beide Wege können zur Nichtigerklärung einer Klausel führen.

Wie erkenne ich, ob meine Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Überraschungsklausel enthalten?

Prüfen Sie kritisch, ob weitreichende Klauseln, wie etwa Haftungsausschlüsse und -beschränkungen, klar formuliert und den Parteien aktiv zur Kenntnis gebracht wurden. Sind Sie unsicher? Dann lassen Sie Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen von einem Anwalt prüfen.

Lassen Sie Ihre Verträge und Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtlich prüfen

Möchten Sie verhindern, dass eine unerwartete Klausel Sie im entscheidenden Moment im Stich lässt? Die Rechtsexperten von MKB Juristen unterstützen Sie gerne. Wir erstellen verständliche Allgemeine Geschäftsbedingungen , prüfen Ihre bestehenden Verträge und beraten Sie zum Vertragsrecht. Möchten Sie Ihre Situation mit uns besprechen? Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch und stellen Sie sicher, dass Ihre Vertragsbedingungen Sie in kritischen Momenten schützen.

Bitte beachten Sie: Ein Artikel bietet allgemeine Informationen, Ihre rechtliche Situation kann jedoch anders aussehen.

Ein Vertrag, ein Konflikt oder ein rechtliches Risiko muss stets anhand der Fakten, Dokumente, Beweislage und Interessen beurteilt werden. Sind Sie unsicher? Lassen Sie Ihre Situation prüfen, bevor Sie handeln.

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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