MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
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Designrechte schützen Form, Gestaltung und Aussehen eines Produkts für maximal 25 Jahre in den Benelux-Ländern oder der EU. Voraussetzung ist, dass das Design neu und individuell ist. Eine Form, die ausschließlich durch eine technische Funktion bestimmt wird, ist nicht schutzfähig – der Streit um den LEGO-Stein zeigt jedoch, dass diese Grenze nicht immer eindeutig ist.
Designrechte schützen die Form und das Design von Produkten – von Handtaschen bis hin zu Fernsehbildschirmen. Ist ein Produkt designrechtlich geschützt, dürfen andere es nicht einfach kopieren. Der Schutz gilt für maximal 25 Jahre und kann in den Benelux-Staaten oder der Europäischen Union beantragt werden.
Nicht jedes Design ist schutzfähig
Für den Designschutz muss das Design neu und individuell sein. Ein Design, das sich ausschließlich durch technische Funktionen definiert, ist nicht schutzfähig – andernfalls könnte jemand ein Produkt durch ein einziges visuelles Merkmal monopolisieren, und Wettbewerber könnten es nicht mehr auf den Markt bringen.
Ein Beispiel dafür ist die Düse eines Sahnespenders: So einzigartig ihre Form auch sein mag, sie dient lediglich dazu, die Schlagsahne gleichmäßig zu verteilen und ihr einen schönen Wirbel zu verleihen. Daher kann sie nicht durch Designrechte geschützt werden – andernfalls könnte niemand sonst einen solchen Spender herstellen.
Der LEGO-Stein: rein technisch oder steckt mehr dahinter?
Manchmal ist es weniger offensichtlich. LEGO-Steine haben ein unverwechselbares Aussehen mit leuchtenden Farben und Noppen, aber diese Noppen erfüllen auch eine Funktion: Sie sind die einzige Möglichkeit, die Steine sicher zu stapeln. Über ihren Schutz wurde bereits viel diskutiert.
2010 versuchte LEGO, eine Formmarke eintragen zu lassen, was jedoch erfolglos blieb. 2015 gelang es dem Unternehmen mit den Figuren, da diese einen hohen Wiedererkennungswert besitzen (in beiden Fällen ging es um Markenrecht, nicht um Designrecht). LEGO hatte zuvor bereits Designschutz für den Baustein inne, was Wettbewerber beunruhigte. LEGO reichte daraufhin beim EUIPO (Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum) eine Nichtigkeitsklage ein. Das EUIPO entschied, dass das Design lediglich technisch notwendig sei und erklärte das Designrecht für ungültig.
Der Europäische Gerichtshof griff jedoch ein (ECLI:EU:T:2021:155): Das EUIPO hatte nicht ausreichend geprüft, ob auch nicht-funktionale Merkmale vorlagen. Beispielsweise wurde die glatte Oberfläche der Steine nicht berücksichtigt, obwohl sie nicht zwingend funktional erforderlich ist. Daher besitzt LEGO vorerst weiterhin ein gültiges Design – dies ist jedoch sicherlich nicht die endgültige Entscheidung.
Häufig gestellte Fragen
Was schützt das Designrecht?
Das Design und Erscheinungsbild eines Produkts, sofern es neu ist und individuelle Merkmale aufweist, sind geschützt. Der Schutz gilt für maximal 25 Jahre, entweder in den Benelux-Ländern oder in der EU.
Kann ich ein rein funktionales Design schützen lassen?
Nein. Eine Form, die ausschließlich durch eine technische Funktion bestimmt wird, ist nicht schutzfähig, um eine Monopolisierung zu verhindern.
Worin besteht der Unterschied zwischen Designrecht und Markenrecht?
Designrechte schützen das Erscheinungsbild eines Produkts; Markenrechte schützen Zeichen (wie Namen, Logos oder manchmal Formen), die die Herkunft kennzeichnen. Manchmal spielen beide eine Rolle, wie beispielsweise bei LEGO.
Schützen Sie Ihr Design und Ihr Konzept
Ein einzigartiges Design zu schützen, hält Wettbewerber fern, ist aber nicht immer einfach. Die Experten für geistiges Eigentum von MKB Juristen beraten Sie und erstellen Lizenzverträge . Vereinbaren Sie ein kostenloses Beratungsgespräch .