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Eine Absichtserklärung ist mehr als nur eine Absichtserklärung

Eine Absichtserklärung ist keine unverbindliche Absichtserklärung: Bestimmte Teile sind sofort rechtsverbindlich, und wer die Verhandlungen zum falschen Zeitpunkt abbricht, riskiert Schadensersatzansprüche. Ob ein Rücktritt noch möglich ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab….

Veröffentlicht am 22. August 2019 von MKBjuristen.nl
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Eine Absichtserklärung ist keine unverbindliche Absichtserklärung: Bestimmte Teile sind sofort rechtsverbindlich, und wer die Verhandlungen zum falschen Zeitpunkt abbricht, riskiert Schadensersatz. Ob ein Rücktritt noch möglich ist, hängt von den getroffenen Vereinbarungen und den Erwartungen ab, die Sie gegenüber der anderen Partei geäußert haben. In diesem Artikel erfahren Sie genau, was eine Absichtserklärung ist, welche Teile bindend und welche unverbindlich sind, wann ein Abbruch riskant wird und wie Sie eine gute Absichtserklärung verfassen.

Absichtserklärung in Kürze

  • Worum es sich handelt: ein Dokument, in dem die Parteien ihre Absicht zum Abschluss einer Vereinbarung festhalten, während die endgültige Vereinbarung noch nicht getroffen wurde.
  • Andere Bezeichnungen: Letter of Intent (LOI), Agreement of Intent.
  • Teilweise verbindlich: Praktische Vereinbarungen wie Vertraulichkeit, Exklusivität und Kostenverteilung gelten sofort; die Hauptvereinbarung (der Vertrag selbst) gilt in der Regel noch nicht.
  • Hauptrisiko: Die Verhandlungen zum falschen Zeitpunkt abzubrechen, was dazu führen kann, dass Sie entstandene Kosten oder in Ausnahmefällen Schadensersatz erstatten müssen.

Was ist eine Absichtserklärung?

Absichtserklärung – auch , in dem die Parteien ihre Absicht zum Abschluss eines Vertrags festhalten, bevor der endgültige Vertrag zustande gekommen ist. Man verwendet eine solche Erklärung beispielsweise, wenn man eine Due-Diligence-Prüfung durchführen, eine Finanzierung sichern oder noch Unklarheiten bezüglich des Vertragsgegenstands bestehen.

Oftmals denkt man: Sollte es sich als nicht so rosig erweisen wie erhofft, ziehe ich mich einfach zurück. So einfach ist es jedoch nicht. Anders als Neujahrsvorsätze zwischen Weihnachten und Neujahr sind die Vereinbarungen in einer Absichtserklärung durchaus rechtsverbindlich.

Wann verwendet man eine Absichtserklärung?

Eine Absichtserklärung ist besonders nützlich für größere oder komplexere Projekte, bei denen eine Unterschrift nicht auf einmal möglich ist. Beispielsweise:

  • eine Unternehmensübernahme, bei der zuvor eine Due-Diligence-Prüfung durchgeführt wird;
  • eine Zusammenarbeit oder ein Joint Venture, dessen Details noch ausgearbeitet werden müssen;
  • Kauf oder Pacht von Immobilien vorbehaltlich der Finanzierung;
  • Verhandlungen, in denen Sie vertrauliche Informationen austauschen und eine Exklusivitätsvereinbarung treffen möchten.

In all diesen Fällen möchten Sie die Verhandlungen lenken, ohne sich bereits endgültig festzulegen. Ein gut formuliertes Absichtsschreiben hilft Ihnen dabei – vorausgesetzt, Sie verfassen es sorgfältig.

Ist eine Absichtserklärung rechtlich bindend?

Teilweise ja. Eine Absichtserklärung enthält typischerweise zwei Arten von Vereinbarungen mit sehr unterschiedlichem Charakter:

  • Unmittelbar verbindliche Vereinbarungen. Dies sind praktische Vereinbarungen, die sofort in Kraft treten, selbst wenn der endgültige Vertrag nicht zustande kommt. Beispiele hierfür sind Vertraulichkeitsklausel, Vereinbarungen zur Kostenverteilung von Vorstudien, Exklusivität während der Verhandlungen und die Aufteilung von Beratungshonoraren. Diese Vereinbarungen sind nicht verhandelbar und müssen strikt eingehalten werden.
  • Die Absicht, eine Einigung zu erzielen. Ob dieser Teil bindend ist, lässt sich nicht so einfach klären. Ob eine rechtsverbindliche Vereinbarung zustande kommt, hängt davon ab, was die Parteien vernünftigerweise voneinander erwarten konnten.

Wichtig: Die Bezeichnung des Dokuments ist nicht ausschlaggebend. Allein die Bezeichnung „Absichtserklärung“ schließt eine rechtsverbindliche Vereinbarung nicht aus. Richter beurteilen den Inhalt und das Verhalten der Parteien, nicht die Bezeichnung.

Die berechtigten Erwartungen der Parteien

Die berechtigten Erwartungen der Parteien sind zentral für die Frage, ob ein Vertrag tatsächlich zustande gekommen ist. Auf Grundlage der enthaltenen Bestimmungen sowie der Äußerungen und des Verhaltens in der vorvertraglichen Phase wird beurteilt, inwieweit die Absichtserklärung reicht:

  • Wollten die Parteien lediglich eine Voruntersuchung durchführen oder tatsächlich eine Einigung erzielen?
  • Durfte die andere Partei darauf vertrauen, dass tatsächlich eine Einigung erzielt werden würde?

Die Antworten auf diese Fragen entscheiden darüber, ob die Absichtserklärung bindend oder unverbindlich ist. Je weiter die Verhandlungen fortgeschritten sind und je mehr Vertrauen Sie aufgebaut haben, desto schwieriger wird ein Rücktritt.

Risiko: Abbruch der Verhandlungen

Das größte Risiko besteht in einem abrupten Abbruch der Verhandlungen. Nach niederländischem Recht müssen die Verhandlungspartner nach den Grundsätzen der Angemessenheit und Fairness handeln. Grundsätzlich ist ein Abbruch der Verhandlungen möglich, jedoch gibt es Grenzen.

Der Oberste Gerichtshof wendet in diesem Zusammenhang einen strengen und zurückhaltenden Maßstab an: Ein Abbruch der Verhandlungen kann unzulässig sein, wenn die andere Partei berechtigterweise auf eine Einigung vertrauen durfte oder wenn dies angesichts der übrigen Umstände des Falles unzulässig ist. Wer die Verhandlungen in einem solchen Moment abbricht, kann haftbar gemacht werden. Je nach Situation kann dies Folgendes bedeuten:

  • dass Sie die der anderen Partei entstandenen Kosten erstatten müssen;
  • dass man in Ausnahmefällen sogar entgangene Gewinne ausgleichen muss;
  • oder, in einem sehr seltenen Fall, dass Sie gezwungen sein könnten, die Verhandlungen fortzusetzen.

Ob eine Kündigung zulässig ist, hängt stark von den jeweiligen Umständen ab. Die Rechtsprechung zu diesem Thema ist zudem differenziert und entwickelt sich stetig weiter. Daher sollten Sie im Falle eines drohenden Konflikts immer persönlichen Rat einholen, anstatt sich auf allgemeine Faustregeln zu verlassen.

Praktisches Beispiel

Angenommen, ein Unternehmer verhandelt monatelang über die Übernahme eines Konkurrenten. Die Parteien unterzeichnen eine Absichtserklärung, die Due-Diligence-Prüfung wird eingeleitet, und der Käufer lässt einen Vertragsentwurf erstellen. Kurz vor der Unterzeichnung zieht der Verkäufer seinen Kaufvertrag zurück, da ein anderer Käufer ein geringfügig höheres Angebot abgibt. Da der Käufer aufgrund aller getroffenen Maßnahmen berechtigterweise mit dem Zustandekommen des Geschäfts rechnen durfte, läuft der Verkäufer nun Gefahr, die entstandenen Beratungs- und Recherchekosten erstatten zu müssen. Eine sorgfältig formulierte Absichtserklärung hätte dieses Risiko minimieren können.

Wie begrenzt man berechtigte Erwartungen?

Glücklicherweise lassen sich die Erwartungen – und damit auch die Verbindlichkeit – begrenzen. Dies erfordert jedoch eine sorgfältige Formulierung des Absichtsschreibens. Beachten Sie Folgendes:

  1. Aufschiebende Bedingungen. Legen Sie fest, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, bevor eine endgültige Vereinbarung zustande kommt (z. B. eine positive Due-Diligence-Prüfung oder die Sicherstellung der Finanzierung).
  2. Vorbehalte. Machen Sie deutlich, dass ein Geschäft erst mit der Unterzeichnung einer schriftlichen Vereinbarung („vorbehaltlich des Vertragsabschlusses“) oder nach Genehmigung durch beispielsweise den Vorstand oder die Aktionäre zustande kommt.
  3. Ausstiegsklausel. Festlegung der Bedingungen, unter denen die Parteien von den Verhandlungen zurücktreten können und welche Folgen dies hat.

Bedenken Sie jedoch, dass spätere Äußerungen oder Verhaltensweisen die Verhandlungen noch erschweren können. Daher müssen Sie Ihre Vorbehalte auch während der Verhandlungen konsequent aufrechterhalten. Genau deshalb sollten klare aufschiebende Bedingungen in einer guten Absichtserklärung nicht fehlen.

Was sollte ein gutes Absichtsschreiben enthalten?

Eine Absichtserklärung ist daher weniger unverbindlich, als oft angenommen wird. Um nicht zu früh gebunden zu werden, ist eine sorgfältige Formulierung des Dokuments wichtig. Strenge aufschiebende Bedingungen müssen verhindern, dass die Vereinbarung ungerechtfertigt durchgesetzt wird, während andere Vereinbarungen – beispielsweise die Aufteilung der Forschungskosten – eindeutig verbindlich sein müssen.

Ein gutes Absichtsschreiben enthält unter anderem Folgendes:

  • eine Beschreibung des angestrebten Ziels und des Zeitplans der Verhandlungen;
  • eine Vertraulichkeitsklausel bezüglich der ausgetauschten Informationen;
  • Vereinbarungen über Exklusivität und Kostenverteilung;
  • aufschiebende Bedingungen und Vorbehalte;
  • eine Gerichtsstandsklausel und gegebenenfalls eine Strafklausel.

Absichtserklärung, Vorvereinbarung oder Vertrag: Worin liegt der Unterschied?

In der Praxis werden diese Konzepte leicht verwechselt. Die Unterscheidung bestimmt, wie stark man gebunden ist:

  • Absichtserklärung. Sie legt die Absicht fest, eine Vereinbarung zu treffen, und regelt die Verhandlungsphase. Einige Teile sind sofort bindend; die Hauptvereinbarung ist in der Regel noch nicht rechtskräftig.
  • Vorvereinbarung. Hierbei verpflichten sich die Parteien bereits zum Abschluss einer späteren Vereinbarung. Die Verbindlichkeit ist daher stärker als bei einer bloßen Absichtserklärung.
  • Endgültige Vereinbarung. Der endgültige Vertrag, in dem alle Rechte und Pflichten vollständig ausgearbeitet und festgelegt sind.

Welches Dokument Sie benötigen, hängt davon ab, wie weitreichend Ihre Verpflichtungen sein sollen und wie viel Spielraum Sie für einen Rücktritt haben möchten. Sind Sie sich unsicher, in welcher Phase Sie sich befinden? Dann lassen Sie Ihr Dokument vor der Unterzeichnung prüfen. Bei Unternehmenskäufen spielt oft auch das allgemeine Gesellschaftsrecht eine Rolle.

Häufig gestellte Fragen zum Letter of Intent

Ist eine Absichtserklärung dasselbe wie ein Vertrag?

Nein. Eine Absichtserklärung belegt lediglich die Absicht der Parteien, einen Vertrag abzuschließen, und enthält Regelungen für die Verhandlungsphase. Einige Elemente, wie etwa Vertraulichkeit und Kostenverteilung, sind sofort bindend; der endgültige Vertrag tritt erst in Kraft, wenn die vereinbarten Bedingungen erfüllt sind.

Kann ich meine Bewerbung nach Abgabe einer Absichtserklärung noch zurückziehen?

Oft ja, aber nicht immer ohne Verpflichtung. Je weiter die Verhandlungen fortgeschritten sind und je mehr Vertrauen Sie aufgebaut haben, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass Sie entstandene Kosten oder in Ausnahmefällen Schäden erstatten müssen. Klare Vorbehalte in der Abrechnung erhöhen Ihre Rücktrittsmöglichkeit.

Worin besteht der Unterschied zwischen einer Absichtserklärung und einem Absichtsschreiben?

In der Praxis werden die Begriffe synonym verwendet; eine Absichtserklärung ist lediglich die englische Bezeichnung. Auch „Content Agreement“ und „LOI“ bezeichnen dasselbe Dokument.

Muss eine Absichtserklärung schriftlich erfolgen?

Grundsätzlich ist eine Absichtserklärung nicht an eine bestimmte Form gebunden, in der Praxis wird sie jedoch stets schriftlich festgehalten. Dies beugt Streitigkeiten über den genauen Inhalt der Vereinbarung vor und ermöglicht es, Vorbehalte und aufschiebende Bedingungen stichhaltig zu begründen.

Kann ich ein kostenloses Beispiel oder eine Vorlage verwenden?

Eine Standardvorlage bietet bestenfalls eine grobe Struktur, deckt aber selten Ihre individuelle Situation ab. Der Wert einer Absichtserklärung liegt gerade in den individuell formulierten aufschiebenden Bedingungen, Vorbehalten und Vereinbarungen bezüglich Exklusivität und Kosten. Eine fehlerhaft ausgefüllte Vorlage kann Sie stärker binden, als Sie denken; lassen Sie daher immer einen Entwurf prüfen, bevor Sie ihn unterschreiben.

Wie viel kostet die Erstellung einer Absichtserklärung?

Das hängt von der Komplexität des Prozesses und den gewünschten Vereinbarungen ab. Eine einfache Absichtserklärung lässt sich schneller erstellen als ein Dokument für eine umfangreiche Unternehmensübernahme mit aufschiebenden Bedingungen und Exklusivitätsvereinbarungen. Bitten Sie im Voraus um eine klare Preisangabe, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

Lassen Sie Ihr Absichtsschreiben entwerfen oder überprüfen

Möchten Sie lieber kein Risiko eingehen? Eine Absichtserklärung mag einfach erscheinen, doch die rechtlichen Konsequenzen sind es nicht. Unsere Rechtsexperten erstellen Ihre Absichtserklärung oder prüfen einen bestehenden Entwurf, damit Sie genau wissen, worauf Sie sich einlassen. Benötigen Sie weiterführende Beratung zu Ihren Verträgen oder einem drohenden Streitfall? Dann besuchen Sie unsere Seite zum Vertragsrecht oder kontaktieren Sie uns direkt über rechtshulp.

Wollen Sie vor der Unterzeichnung Rechtssicherheit? Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch mit einem unserer Rechtsexperten.

Bitte beachten Sie: Ein Artikel bietet allgemeine Informationen, Ihre rechtliche Situation kann jedoch anders aussehen.

Ein Vertrag, ein Konflikt oder ein rechtliches Risiko muss stets anhand der Fakten, Dokumente, Beweislage und Interessen beurteilt werden. Sind Sie unsicher? Lassen Sie Ihre Situation prüfen, bevor Sie handeln.

Rechtliche Frage zu diesem Artikel?

Ein Blog bietet zwar Erklärungen, doch Ihre Situation erfordert oft eine konkrete rechtliche Entscheidung. MKB Juristen unterstützt Unternehmer bei Verträgen, Allgemeinen Geschäftsbedingungen, DSGVO-Dokumenten, Arbeitsverträgen, Streitigkeiten und maßgeschneiderten Rechtslösungen.

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