Verträge

Die Mediationsklausel: Stillschweigende Kraft oder Verpflichtung?

Lange Zeit war eine Mediationsklausel in einem Vertrag in erster Linie eine unverbindliche Empfehlung zur Konsultation. Laut dem Obersten Gerichtshof kann eine solche Klausel jedoch, je nach Formulierung, tatsächlich vorschreiben, dass man zunächst eine Mediation versucht, bevor man sich an Dritte wendet.

Veröffentlicht am 10. Juni 2025 von MKBjuristen.nl
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Lange Zeit war eine Mediationsklausel in einem Vertrag vor allem eine unverbindliche Empfehlung zur Konsultation. Laut Oberstem Gerichtshof kann eine solche Klausel jedoch, je nach Formulierung, tatsächlich vorschreiben, dass man zunächst eine Mediation versucht, bevor man vor Gericht geht. Die Missachtung dieser Verpflichtung kann Konsequenzen haben.

Was ist eine Mediationsklausel?

Eine Mediationsklausel ist eine vertragliche Vereinbarung, die besagt, dass die Parteien im Streitfall zunächst versuchen, den Konflikt durch Mediation beizulegen, bevor sie ein Gerichtsverfahren anstrengen. Ziel ist es, einen Konflikt zunächst gemeinsam mit einem unabhängigen Mediator zu lösen – dies ist oft schneller, kostengünstiger und besser für die Beziehung.

Von unverbindlich zu verpflichtend

Lange Zeit galt eine solche Klausel als unverbindliche Absichtserklärung. Der Oberste Gerichtshof hat dies geändert: Je nach Formulierung kann die Klausel eine tatsächliche Verpflichtung zur Durchführung eines Mediationsverfahrens begründen. Eine zwingend formulierte Klausel ist daher mehr als nur eine Empfehlung.

Die Folgen des Ignorierens

Wenn Sie vor Gericht erscheinen, obwohl eine obligatorische Mediationsklausel vorschreibt, dass Sie zunächst eine Mediation versuchen müssen, kann der Richter den Fall vertagen oder Sie (vorübergehend) für unzulässig erklären. Sie müssen dann trotzdem zuerst eine Mediation versuchen. Das kostet Zeit und führt zu Verzögerungen – genau das, was Sie vermeiden wollten.

Achten Sie auf den Wortlaut

Ob die Klausel verpflichtend ist, hängt von ihrem Wortlaut ab. Soll die Mediation eine wirklich obligatorische Vorphase sein, formulieren Sie dies überzeugend und konkret. Wollen Sie sich hingegen die Möglichkeit offenhalten, sofort gerichtlich vorzugehen, formulieren Sie die Klausel unverbindlich – oder verzichten Sie ganz darauf. Passen Sie die Mediationsklausel bewusst Ihren Wünschen an.

Häufig gestellte Fragen

Sollte ich eine Mediation versuchen, wenn mein Vertrag eine Mediationsklausel enthält?

Möglicherweise: Je nach Wortlaut kann die Klausel vorschreiben, dass Sie zunächst eine Mediation versuchen müssen, bevor Sie gerichtlich vorgehen dürfen.

Was passiert, wenn ich diese Verpflichtung ignoriere?

Der Richter kann den Fall vertagen oder Sie (vorübergehend) für unzulässig erklären, sodass Sie zunächst einen Mediationsversuch unternehmen müssen.

Wie kann ich mir die Freiheit bewahren, sofort rechtliche Schritte einzuleiten?

Indem die Klausel ohne Verpflichtung formuliert oder ganz weggelassen wird. Der Wortlaut entscheidet darüber, ob sie zwingend ist.

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Bitte beachten Sie: Ein Artikel bietet allgemeine Informationen, Ihre rechtliche Situation kann jedoch anders aussehen.

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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