MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
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Sobald ein Patient eine Behandlung bei einem Arzt beginnt, kommt ein Behandlungsvertrag zustande, dessen Rechte und Pflichten weitgehend im WGBO (Gesetz über medizinische Behandlungsverträge) festgelegt sind. Die Vertragsfreiheit ist hier eingeschränkt: Von den gesetzlichen Patientenrechten darf nur abgewichen werden, wenn dies im Interesse des Patienten liegt. Im Folgenden erfahren Sie mehr über die Rechte und Pflichten des Patienten und deren Bedeutung für Gesundheitsdienstleister.
Was ist eine Behandlungsvereinbarung?
Ein Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn ein Patient ein Behandlungsverhältnis mit einem Arzt oder einer anderen medizinischen Fachkraft eingeht. Grundsätzlich können die Parteien den Inhalt des Vertrags frei bestimmen; Vertragsfreiheit ist auch für Behandlungsverträge maßgebend. Die WGBO legt jedoch eine Reihe zwingender Rechte und Pflichten fest, die diese Freiheit einschränken.
Wie schränkt die WGBO die Vertragsfreiheit ein?
Die WGBO gewährt dem Patienten bestimmte Rechte, von denen nur dann abgewichen werden darf, wenn dies zu seinem Vorteil ist. Ein markantes Beispiel: Ein Patient kann den Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen kündigen, während dem Arzt dieses Recht nicht ohne Weiteres zusteht. Davon darf nicht zum Nachteil des Patienten abgewichen werden. Darüber hinaus enthält die WGBO unter anderem Bestimmungen zur Qualität der Behandlung.
Recht auf Information und Zugang zu Krankenakten
Der Patient hat das Recht auf klare Informationen über die Behandlungen, seinen Gesundheitszustand und die Untersuchungen. Dies umfasst:
- das Recht, die Krankenakte einzusehen und eine Kopie davon anzufordern;
- das Recht, einen Fehler in der Datei korrigieren zu lassen.
Wird ein Antrag auf Akteneinsicht gestellt, muss der Arzt diese so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats, gewähren. In bestimmten Fällen kann der Arzt die Akteneinsicht verweigern, beispielsweise wenn die Akte auch Daten über andere Personen enthält und deren Privatsphäre dadurch verletzt würde.
Hinzufügen und Löschen der Krankenakte
Der Patient kann eine persönliche Stellungnahme in die Akte aufnehmen lassen und die Vernichtung (von Teilen) der Akte beantragen. In der Regel veranlasst der Arzt die Vernichtung innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags. Eine Ablehnung ist in bestimmten Fällen zulässig, beispielsweise wenn die Informationen für Dritte von großer Bedeutung sind – denken Sie an Daten zu Erbkrankheiten, die für Hinterbliebene wichtig sein können. HINWEIS : Die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Patientenakten und die Ausnahmen von der Vernichtungspflicht können sich ändern – bitte prüfen Sie die aktuellen Bestimmungen der WGBO.
Weitere Patientenrechte
- Recht auf Beratung: Der Arzt entscheidet nicht einseitig über die Behandlung. Er kann eine Behandlung vorschlagen, der Patient kann diesen Vorschlag jedoch ablehnen (Einwilligungserfordernis).
- Recht auf Nichtinformation: Der Patient kann darum bitten, keine Informationen zu erhalten.
- Recht auf eine zweite Meinung.
- Recht auf Privatsphäre, wozu auch die berufliche Schweigepflicht des Gesundheitsdienstleisters gehört.
Pflichten des Patienten
Diesen Rechten stehen auch Pflichten gegenüber. Der Patient muss:
- bei der Behandlung so gut wie möglich mitwirken;
- Informieren Sie den Arzt gründlich und vollständig;
- Zahlung an den Pflegedienstleister oder die Pflegeeinrichtung (die Zahlungsverpflichtung).
Häufig gestellte Fragen
Kann ein Patient den Behandlungsvertrag einfach kündigen?
Ja. Der Patient kann den Vertrag ohne Angabe von Gründen kündigen. Der Arzt hat dieses Recht nicht automatisch; für ihn gelten strengere Bestimmungen.
Innerhalb welcher Frist muss mir Zugang zur Patientenakte gewährt werden?
So bald wie möglich, in jedem Fall jedoch innerhalb eines Monats. In Ausnahmefällen kann der Arzt den Zugang verweigern, beispielsweise zum Schutz der Privatsphäre anderer.
Darf ein Arzt die Vernichtung der Akte ablehnen?
In bestimmten Fällen ja, beispielsweise wenn die Informationen für andere von großer Bedeutung sind, etwa bei Erbkrankheiten. In der Regel löscht der Arzt die Daten innerhalb eines Monats.
Welche Pflichten hat ein Patient?
Kooperieren Sie bei der Behandlung, informieren Sie den Arzt ordnungsgemäß und bezahlen Sie den Gesundheitsdienstleister.
Haben Sie Fragen zur Behandlungsvereinbarung oder zur WGBO?
Die WGBO stellt strenge Anforderungen an das Behandlungsverhältnis, die Patientenakte und den Datenschutz. Ob Sie Gesundheitsdienstleister oder Patient sind: Im Falle von Fragen oder Streitigkeiten sind Sie mit fundierter Rechtsberatung besser aufgestellt.
Unsere für Gesundheitsrecht und Datenschutz helfen Ihnen gerne weiter. Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch.