Autor und Verlag haben jeweils ihre Spezialisierung. Ein Autor ist Experte für das Schreiben von Büchern, ob Belletristik oder Sachbuch. Ein Verlag hingegen ist Experte für die Produktion und Veröffentlichung von Büchern. Der Verlag kann nicht ohne seine Autoren auskommen, und der Autor (praktisch) nicht ohne den Verlag. Die Zusammenarbeit dieser beiden Parteien wird durch einen Verlagsvertrag geregelt. In diesem Blogbeitrag erklären wir Ihnen diesen Verlagsvertrag.
Was ist ein Verlagsvertrag?
Ein Verlagsvertrag wird auch als Verlagsvereinbarung bezeichnet. Er regelt die Veröffentlichung eines (E-)Buches. Der Autor erteilt dem Verlag damit das Recht, sein Werk gegen Entgelt zu verwerten. Nach Vertragsende fallen die Rechte wieder an den Autor zurück, der das Buch selbst veröffentlichen oder einen neuen Verlagsvertrag mit einem anderen Verlag abschließen kann.
Inhalt eines Verlagsvertrags
Ein Verlagsvertrag enthält stets Bestimmungen zum Urheberrecht und den Verwertungsrechten am Buch. Darüber hinaus regelt er Veröffentlichungen, Nebennutzungen, Tantiemen, Nachdrucke und die Vertragsbeendigung. Auch Bestimmungen zu Korrekturabzügen sind häufig Bestandteil des Vertrags. Üblicherweise sieht er zudem vor, dass der Autor eine bestimmte Anzahl kostenloser Exemplare seines Werkes erhält.
Nebenrechte umfassen beispielsweise Vereinbarungen über Übersetzungen und Verfilmungen. Es ist möglich, den Verlagsvertrag auf eine einzige Sprache zu beschränken oder dem Verlag das Recht einzuräumen, das Buch vorab in weiteren Sprachen zu veröffentlichen. In der Regel werden all diese Rechte übertragen. Nur bekannte Autoren können diesbezüglich gesonderte Vereinbarungen treffen. In jedem Fall behält der Autor seine Urheberpersönlichkeitsrechte. Das bedeutet, dass der Verlag sein Buch nicht einfach adaptieren darf.
Die Vergütung besteht häufig aus einer festen oder variablen Gebühr pro verkauftem Werk. Manchmal wird auch ein Vorschuss gewährt. In den meisten Fällen wird dieser Vorschuss gesichert, selbst wenn die tatsächlichen Einnahmen letztendlich geringer ausfallen.
Unterschreiben Sie nicht einfach nur einen Verlagsvertrag
Autoren sagen oft recht schnell zu einem Verlagsvertrag Ja. Besonders angehende Autoren freuen sich einfach, dass jemand Interesse an ihrem Buch zeigt und es veröffentlichen möchte. Dennoch ist es wichtig, den Verlagsvertrag genau zu prüfen. Legen Sie also für einen Moment Ihre kreative und enthusiastische Seite ab und konzentrieren Sie sich auf die geschäftliche Seite. Schließlich möchten Sie nicht nur, dass Ihr Buch veröffentlicht wird, sondern auch, dass der Verlag es angemessen behandelt. Oft gibt es bei der Vertragsgestaltung einiges zu verhandeln.
Sind Sie sich in Rechtsfragen unsicher? Verständlich, denn es gibt juristische Klauseln, die Sie sorgfältig prüfen sollten. Formulierungen wie „das ausschließliche und uneingeschränkte Recht zur Verwertung des Buches“ sind beispielsweise sehr weitreichend. Vielleicht möchten Sie das gar nicht. Im Zweifelsfall empfehlen wir Ihnen einen ContractCheck™ . Wir prüfen Ihren Verlagsvertrag, beantworten alle Ihre Fragen und stellen sicher, dass Sie Ihre rechtliche Position genau kennen. So vermeiden Sie unangenehme Überraschungen.