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Benötigt eine offene Handelsgesellschaft einen Gesellschaftsvertrag?

Eine offene Handelsgesellschaft (OHG) ist rechtlich nicht verpflichtet, einen Gesellschaftsvertrag aufzusetzen, in der Praxis wird dies jedoch dringend empfohlen. Eine OHG entsteht, sobald zwei oder mehr Personen zusammenarbeiten, um einen gemeinsamen Vorteil zu erlangen.

Veröffentlicht am 15. März 2019 von MKBjuristen.nl
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Eine offene Handelsgesellschaft (OHG) ist zwar rechtlich nicht verpflichtet, einen Gesellschaftsvertrag abzuschließen, in der Praxis jedoch dringend zu empfehlen. Eine OHG entsteht, sobald zwei oder mehr Personen zusammenarbeiten, um Gewinn zu erzielen und jeweils einen Beitrag leisten, auch ohne schriftliche Vereinbarung. Gerade weil das Gesetz wenig regelt, beugt ein guter Gesellschaftsvertrag Konflikten hinsichtlich Gewinnverteilung, Einlagen, Haftung sowie dem Ein- und Ausscheiden von Gesellschaftern vor. Ohne Vertrag gelten lediglich die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen, die selten auf Ihre individuelle Situation zutreffen.

Was genau ist eine Partnerschaft?

Eine offene Handelsgesellschaft (OHG) ist eine Form der Zusammenarbeit, bei der zwei oder mehr Personen, die Gesellschafter, gemeinsam unter einem gemeinsamen Namen einen Beruf ausüben oder ein Gewerbe betreiben. Jeder Gesellschafter bringt etwas ein: Geld, Waren, Arbeitskraft oder Fachwissen. Die OHG wird häufig von Geisteswissenschaftlern gewählt, die zwar zusammenarbeiten, aber dennoch unabhängig bleiben möchten.

Nehmen wir beispielsweise Zahnärzte, Physiotherapeuten, Anwälte oder Architekten, die gemeinsam eine Praxis führen. Eine offene Handelsgesellschaft (OHG) ist keine juristische Person: Rechtlich gesehen ist die Gesellschaft selbst keine eigenständige Einheit wie eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Grundsätzlich handeln die Gesellschafter für sich selbst und haften persönlich für die von ihnen eingegangenen Verpflichtungen.

Partnerschaft, offene Handelsgesellschaft oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung: Worin liegt der Unterschied?

Die offene Handelsgesellschaft (OHG) ähnelt der Kommanditgesellschaft (KG), es bestehen jedoch Unterschiede unter anderem hinsichtlich der Art der Geschäftstätigkeit und der Haftung der Gesellschafter. Im Wesentlichen:

  • Offene Handelsgesellschaft: traditionell für die Ausübung eines freien Berufs (z. B. Zahnarzt oder Rechtsanwalt); keine juristische Person; die Partner haften persönlich für die von ihnen eingegangenen Verpflichtungen.
  • Offene Handelsgesellschaft (OHG): dient in der Regel der Führung eines Unternehmens; ist keine juristische Person; die Gesellschafter haften grundsätzlich gesamtschuldnerisch für die Schulden der OHG.
  • Bv: ist eine juristische Person; die Haftung ist grundsätzlich anders, da die BV selbst die Verpflichtungen trägt.

Wenn Sie sich bezüglich der richtigen Rechtsform unsicher sind, lassen Sie sich vorab beraten. Wir erläutern Ihnen gerne die Konsequenzen der einzelnen Optionen.

Ist ein Partnerschaftsvertrag rechtlich erforderlich?

Nein. Für die Gründung einer offenen Handelsgesellschaft (OHG) ist kein schriftlicher Vertrag oder notarieller Vertrag erforderlich. Wie bei einem Einzelunternehmen entsteht die OHG im Wesentlichen durch die tatsächlichen Vereinbarungen der Gesellschafter. In den meisten Fällen wird die OHG jedoch im Handelsregister der Handelskammer eingetragen.

„Nicht verpflichtend“ bedeutet jedoch nicht „nicht notwendig“. Ohne Partnerschaftsvertrag gelten für die Partner die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Diese sind allgemein formuliert und berücksichtigen nicht die individuellen Vereinbarungen, die Sie gemeinsam treffen möchten. Dies kann bei Meinungsverschiedenheiten zu unangenehmen Überraschungen führen.

Warum ist ein Partnerschaftsvertrag nach wie vor sehr empfehlenswert?

Ein Partnerschaftsvertrag legt die gemeinsamen Grundregeln fest und beugt späteren Streitigkeiten vor. Im Vertrag werden Vereinbarungen zu Angelegenheiten festgehalten, die genau dann schiefgehen, wenn sie nicht schriftlich festgehalten sind. Die wichtigsten Punkte sind:

  • Beitrag: Was trägt jeder Partner bei (Geld, Arbeitskraft, Firmenwert, Ausrüstung) und welchen Wert hat das?
  • Gewinn- und Verlustverteilung: Wie werden Gewinne und Verluste unter den Gesellschaftern aufgeteilt?
  • Entscheidungen und Befugnisse: Wer darf welche Verpflichtungen eingehen, und ab welchem ​​Betrag ist die Zustimmung aller Partner erforderlich?
  • Beitritt und Austritt: Was geschieht, wenn ein Partner ausscheiden möchte oder ein neuer Mitarbeiter beitreten möchte?
  • Investitionen: Wie werden größere Ausgaben, wie z. B. neue Ausrüstung, finanziert und getragen?
  • Beendigung und Streitigkeiten: Wie wird die Partnerschaft aufgelöst und wie werden interne Konflikte gelöst?

Ein guter Vertrag trägt dazu bei, dass Partner auch Partner bleiben und somit die Kontinuität der Kanzlei gesichert ist. Das ist fair Ihnen selbst, einander und Ihren Mandanten gegenüber.

Welche Risiken bestehen ohne Partnerschaftsvertrag?

Wer ohne schriftliche Vereinbarungen beginnt, geht unnötige Risiken ein. Die häufigsten Probleme:

  • Konflikt über die Gewinnverteilung: Ohne eine abweichende Vereinbarung entsteht schnell ein Streit darüber, wem was zusteht, insbesondere wenn die Beiträge der Partner unterschiedlich sind.
  • Unsicherheit beim Ausscheiden: Wenn ein Partner ausscheidet oder jemand verstirbt, ist oft unklar, was mit seinem Anteil und der laufenden Praxis geschieht.
  • Haftung: Partner haften persönlich für Verpflichtungen, die innerhalb der Partnerschaft eingegangen werden. Klare Vereinbarungen über Befugnisse begrenzen dieses Risiko.
  • Pattsituationen: Bei zwei gleichwertigen Standards kann eine Meinungsverschiedenheit die gesamte Praxis lahmlegen, wenn kein Mechanismus zur Streitbeilegung vorhanden ist.

Wenn etwas schiefgeht und nichts dokumentiert ist, gestaltet sich ein Rechtsstreit oft schwieriger und kostspieliger. Ein gut durchdachter Vertrag im Vorfeld ist deutlich günstiger als ein Konflikt im Nachhinein. Sollte es dennoch zu einer Streitigkeit kommen, unterstützen Sie unsere Rechtsexperten, um die Angelegenheit so schnell und professionell wie möglich zu lösen.

Ein Kreditgeber kann einen Partnerschaftsvertrag verlangen

Wenn Sie eine Finanzierung benötigen, prüft ein Kreditgeber Ihr Einkommen aus den Vorjahren. Für einen Start-up-Unternehmer ist dies schwieriger, da diese Historie noch nicht existiert. In diesem Fall können zusätzliche Argumente hilfreich sein, beispielsweise die Zusammenarbeit in einer Partnerschaft, wodurch die Erfahrung und der Umsatz Ihrer Partner eingebracht werden.

Ein Partnerschaftsvertrag macht diese Zusammenarbeit und die gegenseitigen Beziehungen nachweisbar. Dies kann einem Kreditgeber zusätzliche Sicherheit bieten. In vielen Fällen ist eine klar definierte Gewinnverteilung in diesem Zusammenhang unerlässlich.

Partnerschaftsvertrag und steuerliche Aspekte

Nicht nur praktische und rechtliche Gründe sprechen für einen Partnerschaftsvertrag; auch Ihr Buchhalter oder Steuerberater wird Ihnen oft dazu raten. Wird beispielsweise eine Partnerschaft zwischen Ehepartnern gegründet, kann die Gewinnverteilung steuerliche Folgen haben. Wie die Verteilung genau ausfällt, hängt von der persönlichen Situation, den abzugsfähigen Ausgaben und anderen Einkünften ab.

Es ist wichtig, dass die vereinbarte Gewinnverteilung realistisch und der Realität entsprechend ist und dem tatsächlichen Beitrag und der Arbeit jedes Partners entspricht. Eine Verteilung, die davon erheblich abweicht, kann bei einer Betriebsprüfung Fragen aufwerfen. Lassen Sie Ihre Steuersituation daher stets von Ihrem Steuerberater oder Buchhalter überprüfen; die genauen Regeln und Beträge können sich ändern und hängen von Ihren individuellen Umständen ab.

Bitte beachten Sie: Die Regeln für Partnerschaften werden modernisiert

Der gesetzliche Rahmen für offene Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften mit beschränkter Haftung stammt im Wesentlichen aus dem 19. Jahrhundert. Der Gesetzgeber arbeitet seit einiger Zeit an der Modernisierung dieser Personengesellschaften. In den diskutierten Vorschlägen wird unter anderem die scharfe Unterscheidung zwischen offenen Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften aufgehoben: Die bestehenden Formen würden weitgehend in einer begrenzteren Anzahl von Personengesellschaften zusammengeführt. In diesem Zusammenhang können diese Personengesellschaften unter bestimmten Voraussetzungen Rechtspersönlichkeit erlangen, wobei die persönliche Haftung der Gesellschafter grundsätzlich bestehen bleibt.

Ob, wann und in welcher genauen Form diese Änderungen in Kraft treten werden, war zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Textes noch nicht geklärt. Ein gut formulierter Partnerschaftsvertrag ist daher weiterhin von Bedeutung: Er dokumentiert Ihre gegenseitigen Vereinbarungen unabhängig vom genauen rechtlichen Rahmen. Wenn Sie wissen möchten, welche Auswirkungen die angekündigten Änderungen auf Ihre Partnerschaft haben könnten, lassen Sie sich bitte individuell beraten; wir werden die Entwicklungen für Sie verfolgen.

Wie entwirft man einen guten Partnerschaftsvertrag?

Ein Partnerschaftsvertrag ist individuell. Eine Vorlage aus dem Internet deckt selten alle Situationen ab, die in Ihrer konkreten Partnerschaft auftreten können, und enthält oft nicht genau die Bestimmungen, die im Konfliktfall entscheidend sind. Berücksichtigen Sie bei der Erstellung mindestens Folgendes:

  1. Wer sind die Mitspieler und was bringt jeder Einzelne ein?
  2. Wie werden Gewinn, Verlust und Kosten aufgeteilt?
  3. Welche Entscheidungen kann ein Partner allein treffen und welche gemeinsam?
  4. Was geschieht im Falle von Krankheit, Tod, Beitritt oder Trennung von einem Partner?
  5. Wie gehen Sie mit Streitigkeiten und der letztendlichen Beendigung der Partnerschaft um?

Lassen Sie Ihren Vertrag von einem Anwalt, der mit Ihrer Branche vertraut ist, entwerfen oder prüfen. So stellen Sie sicher, dass die Vereinbarungen rechtlich einwandfrei sind und Ihrer Situation entsprechen.

Häufig gestellte Fragen zum Partnerschaftsvertrag

Ist ein Partnerschaftsvertrag zwingend erforderlich?

Nein, ein Partnerschaftsvertrag ist rechtlich nicht erforderlich. Eine Partnerschaft kann auch ohne schriftlichen Vertrag gegründet werden. In der Praxis ist ein Vertrag jedoch dringend zu empfehlen, um Konflikte bezüglich Gewinnen, Einlagen und Haftung zu vermeiden.

Muss ein Partnerschaftsvertrag von einem Notar aufgesetzt werden?

Für einen Partnerschaftsvertrag ist keine notarielle Beurkundung erforderlich; eine private schriftliche Vereinbarung zwischen den Partnern genügt. Es empfiehlt sich jedoch, den Vertrag von einem Anwalt aufsetzen oder prüfen zu lassen, um sicherzustellen, dass die Vereinbarungen rechtsgültig sind.

Was steht in einem Partnerschaftsvertrag?

Ein Partnerschaftsvertrag regelt unter anderem die Einlagen der einzelnen Partner, die Gewinn- und Verlustverteilung, die Befugnisse, die Regeln für den Eintritt und Austritt, Vereinbarungen über Investitionen sowie Bestimmungen für Streitigkeiten und die Auflösung der Partnerschaft.

Was geschieht ohne Partnerschaftsvertrag?

Ohne einen Partnerschaftsvertrag gelten ausschließlich die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Diese berücksichtigen Ihre individuellen Vereinbarungen nicht, was zu größeren Unklarheiten und Konflikten führen kann, beispielsweise hinsichtlich der Gewinnverteilung und des Ausscheidens eines Partners.

Worin besteht der Unterschied zwischen einer offenen Handelsgesellschaft und einer Kommanditgesellschaft?

Eine offene Handelsgesellschaft (OHG) wird traditionell für die Ausübung eines freien Berufs genutzt, während eine Kommanditgesellschaft (KG) typischerweise für die Führung eines Unternehmens dient. Es gibt auch Unterschiede hinsichtlich der Haftung der Gesellschafter. Welche Rechtsform für Sie am besten geeignet ist, hängt von Ihrer individuellen Situation ab.

Kann ich eine kostenlose Vorlage für einen Partnerschaftsvertrag verwenden?

Eine kostenlose Vorlage mag einen ersten Eindruck vermitteln, deckt aber selten Ihre individuellen Vereinbarungen zu Beiträgen, Befugnissen, Auszahlungen und Streitigkeiten ab. Gerade diese Bestimmungen sind im Konfliktfall entscheidend. Lassen Sie eine Vorlage daher zumindest von einem Anwalt prüfen oder erstellen Sie einen individuellen Vertrag.

Wie viel kostet die Erstellung eines Partnerschaftsvertrags?

Die Kosten hängen von der Komplexität Ihrer Partnerschaft und der Anzahl der Partner ab. Ein individuell erstellter Vertrag ist in der Regel eine einmalige Investition, die im Vergleich zu den späteren Konfliktkosten gering ist. Wenn Sie wissen möchten, welche Kosten ein Partnerschaftsvertrag in Ihrer Situation verursacht, fordern Sie bitte ein unverbindliches Angebot über unsere Seite zum Partnerschaftsvertrag (MTS).

Gilt ein Partnerschaftsvertrag auch zwischen Ehepartnern?

Ja. Auch wenn Ehepartner oder Partner gemeinsam eine Partnerschaft eingehen, ist ein Partnerschaftsvertrag ratsam. Er regelt die Einlagen und die Gewinnverteilung, was nicht nur für Klarheit sorgt, sondern auch steuerliche Auswirkungen haben kann. Lassen Sie Ihre Situation jedoch immer von Ihrem Steuerberater oder Buchhalter prüfen.

Lassen Sie einen Partnerschaftsvertrag von MKB Juristen entwerfen

Möchten Sie sicherstellen, dass Ihre Partnerschaft ordnungsgemäß dokumentiert ist? Unsere Rechtsexperten erstellen für Sie einen maßgeschneiderten Partnerschaftsvertrag und erläutern Ihnen alle praktischen, steuerlichen und rechtlichen Aspekte. Sind Sie sich bezüglich der passenden Rechtsform unsicher oder benötigen Sie Beratung zum Gesellschaftsrecht? Auch hierfür sind wir für Sie da.

Vereinbaren Sie ein unverbindliches telefonisches Vorgespräch und erfahren Sie, was ein Partnerschaftsvertrag für Ihr Unternehmen bedeuten kann.

Bitte beachten Sie: Ein Artikel bietet allgemeine Informationen, Ihre rechtliche Situation kann jedoch anders aussehen.

Ein Vertrag, ein Konflikt oder ein rechtliches Risiko muss stets anhand der Fakten, Dokumente, Beweislage und Interessen beurteilt werden. Sind Sie unsicher? Lassen Sie Ihre Situation prüfen, bevor Sie handeln.

Rechtliche Frage zu diesem Artikel?

Ein Blog bietet zwar Erklärungen, doch Ihre Situation erfordert oft eine konkrete rechtliche Entscheidung. MKB Juristen unterstützt Unternehmer bei Verträgen, Allgemeinen Geschäftsbedingungen, DSGVO-Dokumenten, Arbeitsverträgen, Streitigkeiten und maßgeschneiderten Rechtslösungen.

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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