MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
Es empfiehlt sich, wichtige Verträge, Geschäftsbedingungen und andere juristische Dokumente nicht selbst zusammenzustellen oder zu kopieren. Wir unterstützen Unternehmer mit begrenztem Budget mit maßgeschneiderten Rechtslösungen, transparenten Kosten im Voraus und verständlichen Erklärungen.
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Ein Schuldenerlassvertrag hat steuerliche Folgen, die nicht unterschätzt werden sollten. Wenn Sie eine Geschäftsforderung erlassen, können Sie diese als Verlust abschreiben. Der Schuldner muss den sogenannten Erlassgewinn grundsätzlich nicht versteuern, da es eine Steuerbefreiung für Erlassgewinne gibt. Diese Befreiung gilt jedoch nur, wenn die Forderung nachweislich uneinbringlich ist und keine verdeckte Schenkung vorliegt. Im Falle von Problemen kann das Finanzamt dennoch Steuern oder Schenkungssteuer erheben. Halten Sie den Schuldenerlass daher schriftlich fest und lassen Sie sich im Vorfeld beraten.
Was ist eine Verzichtserklärung?
Wenn Sie Waren oder Dienstleistungen liefern, gehen Sie davon aus, dass der Kunde zahlt. Zahlt er nicht, ein Inkassoverfahren meist der logische nächste Schritt. Allerdings ist das Inkasso nicht immer die beste Lösung. Ist Ihr Schuldner zahlungsunfähig oder übersteigen die Kosten eines Gerichtsverfahrens den noch erzielbaren Betrag, bietet eine Schuldenerlassvereinbarung eine Alternative.
Mit einer Schuldenerlassvereinbarung verzichten Sie freiwillig auf einen Teil Ihrer Forderung. Folglich fordern Sie Ihr Geld nicht mehr ein. Der Vorteil für Ihr Unternehmen: Sie können die uneinbringliche Forderung von Ihrem Gewinn abschreiben und so Ihr zu versteuerndes Ergebnis reduzieren. Andererseits ergibt sich für den Schuldner ein Steuervorteil, da seine Schulden erlöschen: der Schuldenerlassgewinn. Genau diesen Punkt prüfen die Finanzbehörden genau.
Gewinn aus Schuldenerlass und die Freigrenze für Gewinne aus Schuldenerlass
Wird eine Schuld erlassen, entsteht dem Schuldner ein Vorteil: der Erlassgewinn. Dieser ist grundsätzlich steuerpflichtig. Um zu verhindern, dass ein Unternehmer, der sich bereits in finanziellen Schwierigkeiten befindet, Steuern auf Schulden zahlen muss, die er nicht zurückzahlen kann, sieht das Gesetz die Steuerbefreiung für den Erlassgewinn (Artikel 3.13 des Einkommensteuergesetzes 2001, der sich durch die Gewinnermittlung auch auf die Körperschaftsteuer auswirkt).
Die Ausnahme gilt nicht automatisch und nicht uneingeschränkt. Im Wesentlichen gelten zwei Kernbedingungen:
- Die Forderung muss tatsächlich (vollständig) uneinbringlich sein. Der Gläubiger muss in angemessener Weise auf ein Recht verzichten, dessen Undurchsetzbarkeit erwiesen ist.
- Die Befreiung gilt nur für den Teil des Schuldenerlassgewinns, der die abzugsfähigen Verluste des laufenden und der Vorjahre übersteigt. Der Schuldenerlassgewinn wird daher zunächst zur Verrechnung bestehender Verluste verwendet; nur der darüber hinausgehende Betrag ist befreit.
Berechnungsbeispiel für die Freibeträge bei Schuldenerlassgewinnen
Angenommen: Unternehmen Jean hat gegenüber Unternehmen Pierre Schulden in Höhe von 30.000 Euro, kann diese aber nicht mehr begleichen. Pierre schreibt die vollen 30.000 Euro ab. Jean erzielt daraufhin einen Schuldenerlassgewinn von 30.000 Euro. Sollten bei Jean noch abzugsfähige Verluste in Höhe von 10.000 Euro bestehen, wird der Schuldenerlassgewinn zunächst mit diesen Verlusten verrechnet. Nur der verbleibende Betrag von 20.000 Euro fällt unter die Steuerbefreiung für Schuldenerlassgewinne.
Die Reihenfolge ist daher: Verluste zuerst ausgleichen, erst dann die Befreiung in Anspruch nehmen. Wer diese Regel missachtet, freut sich zu früh.
Die genaue Umsetzung hängt von Ihrer Situation und den geltenden Steuervorschriften ab, die sich im Laufe der Jahre ändern können. Lassen Sie Ihren Antrag daher immer von einem Steuerberater oder Rechtsanwalt prüfen, bevor Sie endgültig auf eine Schuld verzichten.
Achtung: Eine getarnte Schenkung fällt nicht unter die Ausnahmeregelung
Die Steuerbefreiung gilt nur für einen tatsächlichen Verzicht auf eine uneinbringliche Forderung. Handelt es sich in Wirklichkeit um eine verdeckte Schenkung, findet die Steuerbefreiung für Gewinne aus einem solchen Verzicht keine Anwendung, und es Schenkungssteuer anfallen.
Schenkungen sind Ausdruck von Großzügigkeit: Man erlässt eine Schuld, obwohl der Schuldner sie (teilweise) hätte begleichen können. Dies ist insbesondere in familiären oder unternehmerischen Beziehungen ein sensibles Thema. Erlässt beispielsweise die Firma einer Mutter der Firma ihres Sohnes eine Schuld, vermuten die Finanzbehörden schnell eine Schenkung. Um diese Vermutung zu widerlegen, müssen die Beteiligten nachweisen, dass der Schuldner zum damaligen Zeitpunkt tatsächlich nicht zahlen konnte. Gelingt ihnen dies nicht, wird umgehend Schenkungssteuer fällig.
Teilweise Zahlungsunfähigkeit
Zahlungsunfähigkeit bedeutet nicht, dass der Schuldner die gesamte Forderung nicht begleichen kann. eine teilweise Zahlungsunfähigkeit kann einen Erlass rechtfertigen. Der Erlass muss sich jedoch auf den Teil beschränken, auf den die Zahlungsunfähigkeit zutrifft.
Beispiel: Kann der Schuldner einer Forderung von 10.000 Euro aktuell noch 10 % (1.000 Euro) zahlen, so können Sie grundsätzlich auf maximal 9.000 Euro verzichten. Verzichten Sie dennoch auf den vollen Betrag, kann auf die erlassenen 1.000 Euro Schenkungssteuer anfallen. Prüfen Sie daher die finanzielle Situation sorgfältig und dokumentieren Sie Ihre Entscheidung.
Schritt-für-Schritt-Anleitung: So vermeiden Sie Steuerüberraschungen
- Prüfen Sie die Einbringlichkeit. Untersuchen Sie, ob die Forderung noch (teilweise) durch Inkasso , bevor Sie über einen Verzicht entscheiden.
- Fordern Sie aktuelle Zahlen an. Lassen Sie sich vom Schuldner aktuelle Finanzdaten vorlegen, die die Zahlungsunfähigkeit belegen.
- Ermitteln Sie den korrekten Betrag. Verzichten Sie nur auf den Teil, der nachweislich uneinbringlich ist, um die Schenkungssteuer zu vermeiden.
- Lassen Sie sich steuerlich beraten. Lassen Sie die Auswirkungen auf Gewinn, Verlustverrechnung und Freibeträge im Voraus prüfen.
- Halten Sie alles schriftlich fest. Verwenden Sie eine schriftliche Verzichtserklärung mit Datum, Betrag und entsprechenden Belegen.
Warum eine schriftliche Verzichtserklärung wichtig ist
Eine mündliche oder stillschweigende Verzichtserklärung schwächt Ihre Beweislage. Mit einer schriftlichen Verzichtserklärung sind Sie gegenüber den Finanzbehörden besser positioniert: Es ist klar, zu welchem Stichtag die finanzielle Situation des Schuldners geprüft werden muss, auf welchen Betrag verzichtet wird und warum. Dadurch lässt sich leichter nachweisen, dass die Forderung uneinbringlich und keine Schenkung ist.
Häufig gestellte Fragen zu den steuerlichen Auswirkungen eines Schuldenerlasses
Müssen Gewinne aus Schuldenerlass versteuert werden?
Gewinne aus Schuldenerlass sind grundsätzlich steuerpflichtig. Unter bestimmten Voraussetzungen, wie beispielsweise der nachweislich uneinbringlichen Forderung und der Überschuss der abzugsfähigen Verluste, kann der Vorteil jedoch (teilweise) steuerfrei gestellt werden. Lassen Sie Ihre steuerliche Situation stets prüfen.
Worin besteht der Unterschied zwischen einem Verzicht und einer Schenkung?
Bei einem echten Verzicht verzichten Sie auf ein nachweislich uneinbringliches Recht (vollständig). Eine Schenkung hingegen ist ein Akt der Großzügigkeit: Sie verzichten auf eine Schuld, obwohl die Zahlung rechtlich möglich gewesen wäre. Schenkungen fallen nicht unter die Steuerbefreiung für Gewinne aus einem Verzicht und können Schenkungssteuer nach sich ziehen.
Kann ich auch teilweise auf einen Anspruch verzichten?
Ja. Kann der Schuldner einen Teil der Forderung noch begleichen, ist der Schuldenerlass auf den uneinbringlichen Teil zu beschränken. Wird mehr erlassen als uneinbringlich ist, kann auf den übersteigenden Betrag Schenkungssteuer anfallen.
Ist Schuldenerlass immer klüger als Schuldeneintreibung?
Nein. Bei einem zahlungsfähigen Schuldner ist das Inkasso oft der bessere Weg. Ein Schuldenerlass ist besonders attraktiv, wenn die Beitreibung praktisch unmöglich ist oder die Kosten den Erlös übersteigen. Wägen Sie beide Optionen ab, gegebenenfalls mit juristischem Rat.
Benötige ich für einen Schuldenerlass einen Steuerspezialisten oder Anwalt?
Für die rechtliche Formalisierung und die Steuerberechnung ist eine Rechtsberatung dringend zu empfehlen. Eine fehlerhafte Berechnung kann zu einer zusätzlichen Steuernachzahlung oder Schenkungssteuer führen. Unsere Rechtsexperten erstellen den Vertrag und beraten Sie hinsichtlich der steuerlichen Auswirkungen.
Lassen Sie Ihre Verzichtserklärung ordnungsgemäß aufsetzen
Möchten Sie eine Schuld erlassen bekommen, ohne unangenehme Steuerüberraschungen zu erleben? Verzichten Sie nicht einfach, sondern lassen Sie sich zunächst die Einbringlichkeit und die steuerlichen Folgen prüfen. Unsere Rechtsexperten erstellen für Sie eine rechtssichere Verzichtserklärung und beraten Sie zu den steuerlichen Konsequenzen. Informieren Sie sich auch über unsere Expertise im Steuerrecht oder vereinbaren Sie einen Rechtsbeistand.
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