MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
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Obwohl das Gesetz Tiere nicht als Sachen einstuft (Artikel 3:2a des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches), gelten beim Verkauf eines Tieres an einen Verbraucher grundsätzlich dieselben Verbraucherrechte wie beim Verkauf gewöhnlicher Waren – einschließlich des Rechts, dass das Tier der Vereinbarung entspricht. Als professioneller Verkäufer müssen Sie dies berücksichtigen.
Tiere sind kein Eigentum, aber die Regeln gelten trotzdem
Seit 2013 legt Artikel 3:2a des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches fest, dass Tiere keine Sachen sind. In der Praxis ändert sich dadurch wenig: Die für Sachen geltenden Bestimmungen gelten auch für Tiere, sofern dies nicht ihrer besonderen Natur widerspricht. Wer Tiere gewerbsmäßig an Verbraucher verkauft, unterliegt den Regeln für den Verbraucherhandel.
Konformität: Das Tier muss der Vereinbarung entsprechen
Ein verkauftes Tier muss der Vereinbarung entsprechen (Artikel 7:17 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Entspricht es nicht den für die normale Nutzung erforderlichen Eigenschaften – beispielsweise handelt es sich um ein Tier mit einer Erkrankung, die die normale Nutzung beeinträchtigt –, so liegt eine Vertragswidrigkeit vor, und der Käufer hat Rechte wie etwa auf Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Rücktritt vom Kaufvertrag.
Die Beweisvermutung im Verbraucherverkauf
Tritt ein Mangel innerhalb einer bestimmten Frist nach dem Kauf auf, wird bei einem Verbraucherkauf vermutet, dass er bereits zum Zeitpunkt der Lieferung vorhanden war (Artikel 7:18 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches), es sei denn, Sie als Verkäufer beweisen das Gegenteil. Bei Tieren kann dies zu schwierigen Diskussionen über erbliche oder erworbene Erkrankungen führen.
Was können Sie als Verkäufer tun?
Man kann Verbraucherrechte nicht einfach ausschließen, aber man kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen klare Vereinbarungen zu Gesundheit, Untersuchungen und Haftung treffen. Gute Allgemeine Geschäftsbedingungen und ein eindeutiger Kaufvertrag beugen vielen Streitigkeiten vor.
Häufig gestellte Fragen
Gibt es eine gesetzliche Gewährleistungsfrist für Tiere?
Es gibt keine gesetzliche Gewährleistungsfrist; maßgeblich ist, ob das Tier den berechtigten Erwartungen des Käufers entspricht. Je früher ein Mangel nach dem Kauf auftritt, desto wahrscheinlicher ist es, dass davon ausgegangen wird, dass er bereits vor dem Kauf bestand.
Kann ich meine Haftung als Tierverkäufer beschränken?
Gesetzliche Rechte gegenüber Verbrauchern dürfen nicht ausgeschlossen werden, und eine zu weit gefasste Beschränkung kann schnell zu einer unzumutbaren Belastung werden. Sie können jedoch Vereinbarungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen treffen; lassen Sie Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen diesbezüglich überprüfen.
Gelten diese Regeln auch zwischen Unternehmen?
Zwischen Unternehmern besteht größere Vertragsfreiheit, und Verbraucherschutzbestimmungen finden keine Anwendung. In diesem Fall sind Ihr Kaufvertrag und Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgeblich.
Verkaufen Sie Tiere oder andere Artikel an Verbraucher?
Unsere Rechtsexperten erstellen Ihren Kaufvertrag und Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen , die Ihr Risiko im Rahmen des Gesetzes begrenzen. Möchten Sie mehr über Ihre rechtliche Situation erfahren? Lernen Sie unser Vertragsrechtsteamoder vereinbaren Sie ein kostenloses Beratungsgespräch.