Rechtsangelegenheiten

Soll ich das Wiener Kaufrechtsübereinkommen in meine Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausschließen?

Das Wiener Kaufrechtsübereinkommen (CISG) findet automatisch Anwendung auf internationale Kaufverträge über bewegliche Sachen zwischen Kaufleuten aus Vertragsstaaten – selbst wenn niederländisches Recht gewählt wird. Ob ein Ausschluss des Übereinkommens vorteilhafter ist, hängt von der jeweiligen Situation ab: Manchmal….

Veröffentlicht am 29. September 2022 von MKBjuristen.nl
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Das Wiener Kaufrecht (CISG) gilt automatisch für internationale Kaufverträge über bewegliche Sachen zwischen Kaufleuten aus Vertragsstaaten – auch wenn niederländisches Recht gewählt wird. Ob ein Ausschluss des CISG vorteilhaft ist, hängt von der jeweiligen Situation ab: Manchmal ist er tatsächlich von Vorteil, manchmal nicht.

Was ist das Wiener Kaufrechtsübereinkommen?

Das Wiener Kaufrecht (CISG) regelt den internationalen Kauf von beweglichen Sachen zwischen Kaufleuten. Es gilt nicht für Verbraucherkäufe und ausschließlich für internationale Verträge. Sind beide Parteien in einem Vertragsstaat des Übereinkommens ansässig, findet es grundsätzlich automatisch Anwendung.

Das funktioniert auch bei der Wahl niederländischen Rechts

Ein weit verbreiteter Irrtum: Die Wahl niederländischen Rechts schließt das UN-Kaufrecht (CISG) nicht aus. Tatsächlich ist das Übereinkommen Bestandteil des niederländischen Rechts. Wenn Sie nicht möchten, dass das Übereinkommen Anwendung findet, müssen Sie es in Ihrem Vertrag oder Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich ausschließen.

Ausschluss: Ja oder Nein?

Ob der Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) vorteilhafter ist, lässt sich nicht automatisch feststellen. Das Übereinkommen unterscheidet sich in einigen Punkten vom niederländischen Kaufrecht und kann sich zu Ihrem Vorteil oder Nachteil auswirken – beispielsweise hinsichtlich der Reklamationsfrist, der Folgen von Mängeln oder der Haftung. Prüfen Sie daher im Einzelfall und aus Ihrer Rolle als Käufer oder Verkäufer, was für Sie günstiger ist.

Triff eine bewusste Entscheidung

Schließen Sie das UN-Kaufrecht (CISG) nicht aus Gewohnheit aus, sondern treffen Sie eine bewusste Entscheidung. Wenn Sie es ausschließen möchten, tun Sie dies klar und vollständig in Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, zusammen mit einer Rechtswahl und einem Gerichtsstand. Wenn Sie es beibehalten möchten, vermerken Sie dies ebenfalls. So vermeiden Sie unangenehme Überraschungen im internationalen Geschäftsverkehr.

Häufig gestellte Fragen

Gilt das Wiener Kaufrechtsübereinkommen automatisch?

Ja, das gilt auch für den internationalen Kauf von beweglichen Sachen zwischen Handelsparteien aus Vertragsstaaten, selbst wenn Sie niederländisches Recht wählen.

Wie kann ich das CISG ausschließen?

Ausdrücklich in Ihrem Vertrag oder Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt. Die Wahl niederländischen Rechts genügt hierfür nicht.

Muss ich das immer ausschließen?

Nein. Es kann je nach Ihrer Rolle und Situation vorteilhaft oder nachteilig sein. Treffen Sie eine bewusste Entscheidung.

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Bitte beachten Sie: Ein Artikel bietet allgemeine Informationen, Ihre rechtliche Situation kann jedoch anders aussehen.

Ein Vertrag, ein Konflikt oder ein rechtliches Risiko muss stets anhand der Fakten, Dokumente, Beweislage und Interessen beurteilt werden. Sind Sie unsicher? Lassen Sie Ihre Situation prüfen, bevor Sie handeln.

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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