MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
Es empfiehlt sich, wichtige Verträge, Geschäftsbedingungen und andere juristische Dokumente nicht selbst zusammenzustellen oder zu kopieren. Wir unterstützen Unternehmer mit begrenztem Budget mit maßgeschneiderten Rechtslösungen, transparenten Kosten im Voraus und verständlichen Erklärungen.
- Kundenspezifische Verträge, Geschäftsbedingungen und Rechtsdokumente
- Budgetfreundlich und transparent hinsichtlich der Kosten im Voraus
- Fordern Sie eine kostenlose Beratung oder ein unverbindliches Angebot an
Das Wiener Kaufrecht (CISG) gilt automatisch für internationale Kaufverträge über bewegliche Sachen zwischen Kaufleuten aus Vertragsstaaten – auch wenn niederländisches Recht gewählt wird. Ob ein Ausschluss des CISG vorteilhaft ist, hängt von der jeweiligen Situation ab: Manchmal ist er tatsächlich von Vorteil, manchmal nicht.
Was ist das Wiener Kaufrechtsübereinkommen?
Das Wiener Kaufrecht (CISG) regelt den internationalen Kauf von beweglichen Sachen zwischen Kaufleuten. Es gilt nicht für Verbraucherkäufe und ausschließlich für internationale Verträge. Sind beide Parteien in einem Vertragsstaat des Übereinkommens ansässig, findet es grundsätzlich automatisch Anwendung.
Das funktioniert auch bei der Wahl niederländischen Rechts
Ein weit verbreiteter Irrtum: Die Wahl niederländischen Rechts schließt das UN-Kaufrecht (CISG) nicht aus. Tatsächlich ist das Übereinkommen Bestandteil des niederländischen Rechts. Wenn Sie nicht möchten, dass das Übereinkommen Anwendung findet, müssen Sie es in Ihrem Vertrag oder Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich ausschließen.
Ausschluss: Ja oder Nein?
Ob der Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) vorteilhafter ist, lässt sich nicht automatisch feststellen. Das Übereinkommen unterscheidet sich in einigen Punkten vom niederländischen Kaufrecht und kann sich zu Ihrem Vorteil oder Nachteil auswirken – beispielsweise hinsichtlich der Reklamationsfrist, der Folgen von Mängeln oder der Haftung. Prüfen Sie daher im Einzelfall und aus Ihrer Rolle als Käufer oder Verkäufer, was für Sie günstiger ist.
Triff eine bewusste Entscheidung
Schließen Sie das UN-Kaufrecht (CISG) nicht aus Gewohnheit aus, sondern treffen Sie eine bewusste Entscheidung. Wenn Sie es ausschließen möchten, tun Sie dies klar und vollständig in Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, zusammen mit einer Rechtswahl und einem Gerichtsstand. Wenn Sie es beibehalten möchten, vermerken Sie dies ebenfalls. So vermeiden Sie unangenehme Überraschungen im internationalen Geschäftsverkehr.
Häufig gestellte Fragen
Gilt das Wiener Kaufrechtsübereinkommen automatisch?
Ja, das gilt auch für den internationalen Kauf von beweglichen Sachen zwischen Handelsparteien aus Vertragsstaaten, selbst wenn Sie niederländisches Recht wählen.
Wie kann ich das CISG ausschließen?
Ausdrücklich in Ihrem Vertrag oder Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt. Die Wahl niederländischen Rechts genügt hierfür nicht.
Muss ich das immer ausschließen?
Nein. Es kann je nach Ihrer Rolle und Situation vorteilhaft oder nachteilig sein. Treffen Sie eine bewusste Entscheidung.
Internationale Geschäfte richtig managen?
Unsere Rechtsexperten integrieren eine bewusste CISG-Rechts- und Gerichtsstandsklausel in Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Lernen Sie unser Vertragsrechtsteamoder vereinbaren Sie eine kostenlose Beratung.