MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
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Seit der Verschärfung der Regeln gelten strenge Vorgaben für „Ab“-Preise. Im Falle einer Preissenkung muss der niedrigste Preis, den Sie in den 30 Tagen vor der Preissenkung angewendet haben, als Referenzpreis („Ab“-Preis) dienen. Dies verhindert irreführende Preisnachlässe.
Warum diese Regeln?
Ab-Preise zeigen dem Verbraucher die Ersparnis auf einen Blick und steigern den Umsatz. Allerdings wurden sie auch missbraucht: Durch eine künstliche Erhöhung des Ab-Preises kurz vor der Werbeaktion erschien der Rabatt höher als er tatsächlich war. Die verschärften Regeln haben dem ein Ende gesetzt.
Die dreißigtägige Regel
Wenn Sie eine Preissenkung ankündigen, müssen Sie den niedrigsten Preis angeben, der in den 30 Tagen vor der Preissenkung galt. Dieser niedrigste Preis dient als Referenzpreis. Sie dürfen daher keinen höheren „Ab“-Preis anzeigen, den Sie kurz vor der Aktion festgelegt haben. So wird sichergestellt, dass der Kunde die tatsächliche Ersparnis erkennt.
Wo findet es Anwendung?
Die Regel gilt grundsätzlich für Ankündigungen von Preissenkungen, sowohl im stationären Handel als auch online. Für bestimmte Situationen, wie beispielsweise schrittweise steigende Rabatte oder verderbliche Waren, können gesonderte Regelungen gelten. Passen Sie Ihre Rabattkommunikation entsprechend an.
Die Folgen des Verstoßes
Bei Nichteinhaltung der Regeln kann Ihr Rabatt als irreführend gelten. Die Regulierungsbehörde (ACM) kann Bußgelder verhängen, und Verbraucher oder Wettbewerber können rechtliche Schritte gegen Sie einleiten. Korrekte „ab“-Preise sind daher nicht nur angemessen, sondern auch in Ihrem eigenen Interesse.
Häufig gestellte Fragen
Welchen Preis soll ich als „ab“-Preis anzeigen?
Der niedrigste Preis, den Sie in den dreißig Tagen vor dem Rabatt angewendet haben, gilt. Ein kurz zuvor festgelegter höherer Preis ist nicht zulässig.
Gilt das auch online?
Ja, die Regeln gelten für Ankündigungen von Preissenkungen sowohl in Ladengeschäften als auch online.
Welche Risiken birgt ein irreführender Rabatt?
Maßnahmen der ACM im Zusammenhang mit Geldbußen und Ansprüchen von Verbrauchern oder Wettbewerbern.
Sind Ihre Rabattaktionen rechtlich korrekt?
Unsere Rechtsexperten prüfen Ihre Preiskommunikation und Ihren Webshop. Lernen Sie unser Team für Marketing- und Werberecht kennen, lassen Sie eine Rechtsprüfung durchführen oder vereinbaren Sie ein kostenloses Beratungsgespräch .