MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
Es empfiehlt sich, wichtige Verträge, Geschäftsbedingungen und andere juristische Dokumente nicht selbst zusammenzustellen oder zu kopieren. Wir unterstützen Unternehmer mit begrenztem Budget mit maßgeschneiderten Rechtslösungen, transparenten Kosten im Voraus und verständlichen Erklärungen.
- Kundenspezifische Verträge, Geschäftsbedingungen und Rechtsdokumente
- Budgetfreundlich und transparent hinsichtlich der Kosten im Voraus
- Fordern Sie eine kostenlose Beratung oder ein unverbindliches Angebot an
Sie können Ihre Haftung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch eine Haftungsfreistellungsklausel erheblich einschränken, jedoch nicht unbegrenzt. Die Haftung für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit kann niemals ausgeschlossen werden, und für Verbraucher gelten zusätzliche Beschränkungen. Eine zu weit gefasste oder unangemessene Klausel ist nichtig oder anfechtbar.
Was ist eine Ausnahmeklausel?
Eine Haftungsausschlussklausel begrenzt oder schließt Ihre Haftung aus. Beispielsweise können Sie die Entschädigung auf den Rechnungsbetrag oder die Versicherungssumme deckeln und indirekte oder Folgeschäden ausschließen. Sie ist einer der wichtigsten Schutzmechanismen in Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Die Grenzen: Absicht und bewusste Rücksichtslosigkeit
Die Haftung für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit – Ihrerseits oder seitens Ihrer Führungskräfte – verursacht wurden, kann nicht ausgeschlossen werden. Eine entsprechende Klausel ist in diesem Punkt unwirksam. Sie können die Haftung für „gewöhnliche“ Fehler jedoch beschränken.
Nicht im Widerspruch zur Vernunft
Selbst eine gültige Haftungsfreistellungsklausel kann unwirksam sein: Ihre Anwendung kann gegen die Grundsätze der Angemessenheit und Fairness verstoßen, insbesondere bei schwerwiegenden Schäden oder grobem Fehlverhalten. Darüber hinaus ist eine unangemessen belastende Klausel anfechtbar. Je weiter gefasst der Ausschluss, desto größer ist das Risiko seiner Unwirksamkeit.
Besonderes Augenmerk sollte auf die Verbraucher gelegt werden
Die schwarzen und grauen Listen gelten für Verbraucher: Ein zu weit gefasster Haftungsausschluss ist leicht unangemessen belastend und daher anfechtbar. Eine ausgewogene Beschränkung – statt eines vollständigen Ausschlusses – ist am besten geeignet.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich meine Haftung vollständig ausschließen?
Weitreichende Einschränkungen sind möglich, jedoch nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, und für Verbraucher gelten zusätzliche Beschränkungen. Eine zu weit gefasste Ausnahme ist anfechtbar.
Auf welchen Betrag kann ich mich beschränken?
Zum Beispiel bis zur Höhe des Rechnungsbetrags oder der Versicherungssumme, sofern dies keine unzumutbare Belastung darstellt. Eine ausgewogene Haftungsbegrenzung ist am besten.
Gilt meine Ausnahme immer?
Nicht unbedingt: Die Berufung darauf kann im Falle schwerwiegender Schäden oder groben Fehlverhaltens gegen die Angemessenheit verstoßen.
Eine wasserdichte Ausnahmeklausel?
Unsere Rechtsexperten integrieren eine ausgewogene Haftungsbeschränkung in Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen und führen eine AGB-Prüfung. Lernen Sie unser Vertragsrechtsteamoder vereinbaren Sie eine kostenlose Beratung.