Rechtsangelegenheiten

In welchem ​​Umfang beschränke ich die Haftung in meinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen?

Sie können Ihre Haftung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch eine Haftungsfreistellungsklausel erheblich einschränken, jedoch nicht unbegrenzt. Die Haftung für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit kann niemals ausgeschlossen werden, und für Verbraucher gelten zusätzliche Beschränkungen. Eine übermäßige oder...

Veröffentlicht am 31. Januar 2022 von MKBjuristen.nl
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Sie können Ihre Haftung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch eine Haftungsfreistellungsklausel erheblich einschränken, jedoch nicht unbegrenzt. Die Haftung für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit kann niemals ausgeschlossen werden, und für Verbraucher gelten zusätzliche Beschränkungen. Eine zu weit gefasste oder unangemessene Klausel ist nichtig oder anfechtbar.

Was ist eine Ausnahmeklausel?

Eine Haftungsausschlussklausel begrenzt oder schließt Ihre Haftung aus. Beispielsweise können Sie die Entschädigung auf den Rechnungsbetrag oder die Versicherungssumme deckeln und indirekte oder Folgeschäden ausschließen. Sie ist einer der wichtigsten Schutzmechanismen in Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Die Grenzen: Absicht und bewusste Rücksichtslosigkeit

Die Haftung für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit – Ihrerseits oder seitens Ihrer Führungskräfte – verursacht wurden, kann nicht ausgeschlossen werden. Eine entsprechende Klausel ist in diesem Punkt unwirksam. Sie können die Haftung für „gewöhnliche“ Fehler jedoch beschränken.

Nicht im Widerspruch zur Vernunft

Selbst eine gültige Haftungsfreistellungsklausel kann unwirksam sein: Ihre Anwendung kann gegen die Grundsätze der Angemessenheit und Fairness verstoßen, insbesondere bei schwerwiegenden Schäden oder grobem Fehlverhalten. Darüber hinaus ist eine unangemessen belastende Klausel anfechtbar. Je weiter gefasst der Ausschluss, desto größer ist das Risiko seiner Unwirksamkeit.

Besonderes Augenmerk sollte auf die Verbraucher gelegt werden

Die schwarzen und grauen Listen gelten für Verbraucher: Ein zu weit gefasster Haftungsausschluss ist leicht unangemessen belastend und daher anfechtbar. Eine ausgewogene Beschränkung – statt eines vollständigen Ausschlusses – ist am besten geeignet.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich meine Haftung vollständig ausschließen?

Weitreichende Einschränkungen sind möglich, jedoch nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, und für Verbraucher gelten zusätzliche Beschränkungen. Eine zu weit gefasste Ausnahme ist anfechtbar.

Auf welchen Betrag kann ich mich beschränken?

Zum Beispiel bis zur Höhe des Rechnungsbetrags oder der Versicherungssumme, sofern dies keine unzumutbare Belastung darstellt. Eine ausgewogene Haftungsbegrenzung ist am besten.

Gilt meine Ausnahme immer?

Nicht unbedingt: Die Berufung darauf kann im Falle schwerwiegender Schäden oder groben Fehlverhaltens gegen die Angemessenheit verstoßen.

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Bitte beachten Sie: Ein Artikel bietet allgemeine Informationen, Ihre rechtliche Situation kann jedoch anders aussehen.

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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