Rechtsangelegenheiten

Erläuterung: Der Unterschied zwischen Kunden und Nutzern in Mailings

Mailings gelten als Direktmarketing und unterliegen der DSGVO und dem Telekommunikationsgesetz: Sie dürfen E-Mails nur mit gültiger Einwilligung oder im Rahmen eines Soft-Opt-in-Verfahrens für Bestandskunden versenden. Die Unterscheidung zwischen Kunden und Nutzern ist entscheidend dafür, ob….

Veröffentlicht am 10. September 2020 von MKBjuristen.nl
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Mailings gelten als Direktmarketing und unterliegen der DSGVO und dem Telekommunikationsgesetz: Sie dürfen E-Mails nur mit gültiger Einwilligung oder, bei Bestandskunden, mit einem sogenannten Soft-Opt-in versenden. Die Unterscheidung zwischen Kunden und Nutzern bestimmt, ob und unter welchen Bedingungen Sie E-Mails versenden dürfen.

Der Unterschied zwischen einem Kunden und einem Benutzer

Ein Kunde ist jemand, der ein Produkt oder eine Dienstleistung von Ihnen erworben hat; in der Regel liegen Ihnen Daten zu dieser Person aus einem Kauf vor. Ein Nutzer hingegen nutzt Ihren Dienst oder Ihre Plattform, hat aber (noch) nichts gekauft. Diese Unterscheidung ist rechtlich relevant für den Versand von Mailings.

E-Mail-Marketing für Kunden: das Soft-Opt-in

Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Sie Bestandskunden auch ohne deren vorherige Einwilligung per E-Mail über Ihre eigenen, ähnlichen Produkte oder Dienstleistungen informieren (sogenanntes Soft-Opt-in). Voraussetzung hierfür ist, dass Sie die Daten im Rahmen eines Verkaufs erhalten haben und der Kunde sich jederzeit problemlos von den E-Mails abmelden kann.

E-Mail-Versand an Nutzer: in der Regel ist eine Einwilligung erforderlich

Für Nutzer, die noch nichts bei Ihnen gekauft haben, gilt das sogenannte Soft-Opt-in-Verfahren häufig nicht. In diesem Fall benötigen Sie in der Regel eine vorherige, kostenlose und ausdrückliche Einwilligung, um ihnen Werbemails zuzusenden. Fordern Sie diese Einwilligung aktiv an und dokumentieren Sie den Zweck, zu dem sie erteilt wurde.

Immer stornieren und benachrichtigen

Jede kommerzielle Mailing-Aktion muss eine klare und kostenlose Abmeldeoption enthalten, unabhängig davon, ob Sie Kunden oder Nutzer anschreiben. Informieren Sie außerdem die Betroffenen in Ihrer Datenschutzerklärung darüber, wie Sie ihre Daten verarbeiten.

Häufig gestellte Fragen

Darf ich meinen Nutzern einen Newsletter senden?

Oft nur mit vorheriger Zustimmung, da das Soft-Opt-in in der Regel nicht für Nichtkunden gilt.

Was ist ein Soft-Opt-in?

Die Ausnahme erlaubt es Ihnen, bestehende Kunden per E-Mail über ähnliche eigene Produkte zu informieren, vorausgesetzt, sie können sich problemlos abmelden.

Muss jede E-Mail einen Abmeldelink enthalten?

Ja, eine klare und kostenlose Abmeldeoption ist immer obligatorisch.

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Bitte beachten Sie: Ein Artikel bietet allgemeine Informationen, Ihre rechtliche Situation kann jedoch anders aussehen.

Ein Vertrag, ein Konflikt oder ein rechtliches Risiko muss stets anhand der Fakten, Dokumente, Beweislage und Interessen beurteilt werden. Sind Sie unsicher? Lassen Sie Ihre Situation prüfen, bevor Sie handeln.

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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