MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
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Ein Spielautomaten in Ihrem Gastronomiebetrieb ist nicht ohne Weiteres erlaubt: Sie benötigen eine Betriebserlaubnis der Gemeinde und müssen strenge Auflagen erfüllen – darunter eine gültige Gaststätten-/Alkoholkonzession und ein Betrieb mit hoher Besucherzahl (ein echtes Café oder Restaurant, das sich an Erwachsene richtet). Der Betrieb des Automaten erfolgt über einen Drittanbieter mit Betriebserlaubnis auf Basis eines Betriebsvertrags – lassen Sie diesen Vertrag sorgfältig prüfen, da nicht alle Bestimmungen zu Ihren Gunsten ausfallen.
Die Installation eines Gaming-PCs ist nicht so einfach; es gelten strenge Auflagen und Sie benötigen eine Betriebsgenehmigung. Wir erklären Ihnen, was das genau bedeutet und warum es ratsam ist, die Betriebsgenehmigung prüfen zu lassen.
Die Anwesenheitserlaubnis
Spielautomaten sind grundsätzlich in öffentlich zugänglichen Lokalen wie Restaurants, Cafés und Hotels nicht erlaubt. Hierfür ist eine Genehmigung der Gemeinde erforderlich. In der Regel handelt es sich dabei um eine Genehmigung für Gastronomiebetriebe mit hohem Gästeaufkommen: Betriebe, die ausschließlich Restaurant- oder Cafébetriebe sind und sich vorwiegend an Erwachsene richten. Das Gesetz räumt den Gemeinden jedoch einen gewissen Spielraum bei der Ausgestaltung ihrer Richtlinien ein, sodass die genauen Bestimmungen von Gemeinde zu Gemeinde variieren.
Vorschriften und Beschränkungen
Sie müssen außerdem die Vorschriften einhalten. Beispielsweise benötigen Sie eine gültige Gastronomielizenz (gemäß dem Alkoholgesetz, ehemals dem Lizenz- und Gastronomiegesetz) und dürfen keine anderen Tätigkeiten als die eines Cafés oder Restaurants ausüben.
Ein Restaurant bietet Dreikomponenten-Menüs an (Gemüse mit Kartoffeln/Reis/Stärkebeilagen und Fleisch, Geflügel, Wild, Fisch oder eine vegetarische Alternative). Pizzerien, Sandwichläden, Schawarma-Stände und Pfannkuchenläden erfüllen diese Anforderung in der Regel nicht und dürfen daher keine Spielautomaten aufstellen. Auch Billardhallen, Bowlingbahnen und Nachtclubs dürfen dies nicht, da sie anderen Aktivitäten nachgehen. Darüber hinaus müssen Sie vorrangig Kunden im gesetzlichen Alter ansprechen, und es gelten Regeln hinsichtlich der Anzahl der Automaten und der Aufsicht.
Der Betriebsvertrag
In der Praxis beauftragen Sie einen externen Dienstleister mit Installation und Wartung, der die Betriebserlaubnis besitzt – Sie benötigen dann lediglich die Betriebserlaubnis. Als Gastronomieunternehmer tragen Sie in der Regel kein Risiko und sind am Umsatz beteiligt. Dies ist in einem Betriebsvertrag festgelegt, der üblicherweise vom Gerätebesitzer aufgesetzt wird und die Verteilung der Einnahmen und Pflichten regelt.
Beachten Sie auch die übrigen Bestimmungen. Der Eigentümer kann Exklusivität verlangen: Sie dürfen dann nur seine Geräte aufstellen und müssen beispielsweise auch Ihren Flipperautomaten austauschen – was nicht immer wünschenswert ist. Berücksichtigen Sie außerdem Vereinbarungen bezüglich Haftung und Kündigung. Nicht alle Bestimmungen sind für Sie gleichermaßen vorteilhaft.
Häufig gestellte Fragen
Darf jedes Gastronomieunternehmen einen Spielautomaten aufstellen?
Nein. Sie benötigen eine Betriebserlaubnis und müssen ein gehobenes Gastronomieunternehmen sein – ein richtiges Café oder Restaurant (mit vollwertigen Menüs), das sich an Erwachsene richtet. Imbissstuben und gemischte Konzepte sind in der Regel ausgeschlossen.
Benötige ich selbst eine Betriebserlaubnis?
Nein, die hat der Betreiber (der Drittanbieter). Als Gastronomieunternehmer benötigen Sie die Aufenthaltsgenehmigung.
Warum sollte der Gesellschaftsvertrag überprüft werden?
Weil der Vertrag oft vom Besitzer des Verkaufsautomaten verfasst wird und Bestimmungen enthalten kann, die für Sie nicht günstig sind, wie z. B. Exklusivitätsklauseln oder ungünstige Haftungs- und Kündigungsklauseln.
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