MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
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Ein unter Willensmangel geschlossener Vertrag ist anfechtbar. Das Gesetz kennt vier Willensmängel: Zwang, Betrug, Missbrauch von Umständen und Irrtum. Trifft dies zu, war die Willensbildung nicht frei und ordnungsgemäß, und Sie können den Vertrag anfechten.
Übereinstimmung der Meinungen ist die Grundlage
Ein Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande, auch mündlich. Grundvoraussetzung ist die Übereinstimmung der Willenserklärungen: Beide Parteien müssen dasselbe wollen. Ist dieser Wille nicht freiwillig oder beruht er auf falschen Annahmen, so ist der Vertrag willensschwach und kann annulliert werden.
Bedrohung und Täuschung
Im Falle von Nötigung wird eine Person durch rechtswidrigen Druck zum Abschluss eines Vertrags veranlasst (Artikel 3:44 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Im Falle von Betrug wird eine Person vorsätzlich irregeführt, beispielsweise durch die Angabe falscher Informationen oder das Verschweigen von Tatsachen, die sie hätte wissen müssen. In beiden Fällen ist der Wille nicht frei oder ordnungsgemäß gebildet, und der Vertrag ist anfechtbar.
Missbrauch der Umstände
Bei Missbrauch von Umständen (Artikel 3:44 des niederländischen Zivilgesetzbuches) nutzt jemand eine besondere Situation der anderen Partei – wie etwa Notstand, Abhängigkeit oder Unerfahrenheit – aus, um einen Vertrag herbeizuführen, den die andere Partei andernfalls nicht geschlossen hätte. Dies hat auch Auswirkungen auf den Vertrag selbst.
Fehler
Im Falle eines Irrtums (Artikel 6:228 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) schließt eine Partei einen Vertrag aufgrund einer falschen Tatsachenbehauptung ab, beispielsweise weil die andere Partei unrichtige Angaben gemacht oder eine Offenlegungspflicht verletzt hat. Ist eine auf einem Irrtum beruhende Klage erfolgreich, ist der Vertrag anfechtbar oder kann abgeändert werden.
Häufig gestellte Fragen
Was sind die vier Willensschwächen?
Drohung, Täuschung, Ausnutzung der Umstände und Irrtum. In jedem Fall fehlte es an freier und ordnungsgemäßer Willensbildung.
Was geschieht im Falle eines Willensmangels?
Der Vertrag ist anfechtbar: Sie können ihn anfechten. Im Fehlerfall kann der Richter den Vertrag unter Umständen auch abändern.
Wie weise ich einen Willensmangel nach?
Mit Fakten und Beweisen für die Bedrohung, den Betrug, den Missbrauch oder die falsche Darstellung. Lassen Sie sich in dieser Angelegenheit beraten.
Eine Vereinbarung anfechten oder sich verteidigen?
Unsere Rechtsexperten prüfen, ob ein Willensmangel vorliegt, und erstellen Ihre Verträge . Lernen Sie unser Vertragsrechtsteamoder vereinbaren Sie ein kostenloses Beratungsgespräch.