Rechtsangelegenheiten

Die Regel „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ gilt auch für Angebotsanfragen

In den Niederlanden gilt im „Kampf der Geschäftsbedingungen“ zwischen Unternehmen das Prinzip des Prioritätsanspruchs: Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen desjenigen Unternehmens, das zuerst auf seine Bedingungen verweist, gelten – es sei denn, die andere Partei lehnt sie ausdrücklich ab (Artikel 1).

Veröffentlicht am 11. März 2020 von MKBjuristen.nl
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In den Niederlanden gilt im Streit zwischen Unternehmen das Prinzip des ersten Verweises: Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Partei, die zuerst auf ihre Bedingungen verweist, haben Vorrang – es sei denn, die andere Partei lehnt sie ausdrücklich ab (Artikel 6:225 Absatz 3 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Auch eine Angebotsanfrage kann einen solchen ersten Verweis darstellen.

Was ist der Kampf der Formen?

Wenn beide Parteien auf ihre eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweisen, stellt sich die Frage, wessen Bedingungen gelten. Das ist der Kampf der Formulare. In den Niederlanden gewinnt in der Regel die Partei, die zuerst auf ihre Bedingungen verwiesen hat: das Prinzip des ersten Schusses.

Die Regel für den ersten Schuss

Gemäß Artikel 6:225 Absatz 3 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches gelten die Bedingungen des ersten Dokuments, sofern die andere Partei diese nicht ausdrücklich ablehnt. Eine zweite Bezugnahme in einer späteren Annahmeerklärung genügt daher nicht, um die erste Bedingung außer Kraft zu setzen; hierzu muss die andere Partei die ersten Bedingungen aktiv ablehnen.

Auch für eine Angebotsanfrage

Die „erste Bezugnahme“ muss nicht das Angebot selbst sein. Verweist ein Käufer bereits in seiner Aufforderung zur Angebotsabgabe auf seine Einkaufsbedingungen, gilt diese Bezugnahme als erste Bezugnahme. Ein Lieferant, der anschließend lediglich auf seine eigenen Geschäftsbedingungen verweist, ohne die Einkaufsbedingungen abzulehnen, ist unter Umständen an diese gebunden.

So gewinnt man den Kampf der Formen

Verweisen Sie so früh wie möglich auf Ihre eigenen Geschäftsbedingungen und lehnen Sie die Geschäftsbedingungen des Vertragspartners ausdrücklich ab – dies sollte Standardvorgehen in jedem Angebot und jeder Auftragsbestätigung sein. Dadurch verhindern Sie, dass die Einkaufsbedingungen Ihres Kunden auf Sie Anwendung finden.

Häufig gestellte Fragen

Wessen Bedingungen gelten, wenn wir beide darauf verweisen?

Grundsätzlich gelten die Bedingungen des ersten Vermittlers (erster Schuss), es sei denn, die andere Partei lehnt diese Bedingungen ausdrücklich ab (Artikel 6:225 Absatz 3 des niederländischen Zivilgesetzbuches).

Gilt eine Angebotsanfrage als erster Versuch?

Ja, wenn der Käufer darin bereits auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweist, kann dies der erste Verweis sein.

Wie kann ich auf Bedingungen verzichten?

Mit einer ausdrücklichen Klausel, die besagt, dass Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Gegenpartei nicht akzeptieren, die in Ihren eigenen Angeboten und Bestätigungen enthalten sind.

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Bitte beachten Sie: Ein Artikel bietet allgemeine Informationen, Ihre rechtliche Situation kann jedoch anders aussehen.

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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