MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
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Der Verkauf auf Kommission bedeutet, dass ein Händler Ihr Produkt in seinem Geschäft oder Ausstellungsraum verkauft, ohne selbst Eigentümer zu werden – er verkauft in Ihrem Namen und behält eine Gebühr vom Verkaufspreis ein. Dies ist eine attraktive Option für Luxus- und Gebrauchtwaren, doch ohne einen ordnungsgemäßen Kommissionsvertrag gehen Sie ein Risiko ein. Im Folgenden erfahren Sie, wie der Kommissionsverkauf funktioniert, welche Vor- und Nachteile er bietet und was der Vertrag beinhalten sollte.
Was ist ein Konsignationsvertrag?
Als Geschäftsinhaber schließen Sie einen Kommissionsvertrag mit einem Händler ab, der das Produkt in Ihrem Namen verkauft, üblicherweise in seinem Ausstellungsraum oder Geschäft. Anders als im traditionellen Einzelhandel wird dieser Händler niemals Eigentümer des Produkts. Er schließt lediglich einen Kaufvertrag und behält eine Gebühr vom Verkaufspreis ein – einen Festbetrag, einen Prozentsatz oder eine Kombination aus beidem. Sobald der Händler in Ihrem Namen verkauft hat, geht das Eigentum direkt von Ihnen auf den Käufer über.
Wann nutzt man Kommissionsverkäufe?
Konsignationsware wird häufig verwendet für:
- Luxusgüter wie Luxusautos, Schmuck, Kunst und Antiquitäten;
- Risikoreichere Produkte, deren Verkaufspreis schwer vorherzusagen ist, wie zum Beispiel gebrauchte Möbel, gebrauchte Autos und Vintage-Kleidung.
Vor- und Nachteile der Konsignation
Vorteile:
- Der Eigentümer behält das Eigentumsrecht, wenn das Produkt nicht verkauft wird, und trägt somit nur ein geringes Risiko;
- Der Eigentümer profitiert von den Vertriebskanälen des Händlers;
- Der Händler muss keine Mittel vorstrecken, was gut für seinen Cashflow ist, und er erleidet auch dann keinen Verlust, wenn die Verkäufe nicht zustande kommen.
Nachteile:
- Wenn das Produkt nicht verkauft wird, erhält der Eigentümer kein Geld und bekommt das Produkt zurück, während der Händler trotz seiner Bemühungen nichts verdient;
- Der Eigentümer bleibt der rechtliche Verkäufer und haftet daher, wenn das Produkt den Anforderungen nicht entspricht – der Händler ist lediglich ein Vermittler.
Was steht in einem Konsignationsvertrag?
Wer im Kommissionsverkauf tätig ist, kommt ohne einen Kommissionsvertrag. Wichtige Vereinbarungen sind:
- Der Verkaufspreis (gegebenenfalls mit einer Gewinnspanne). Bei Gebrauchtwaren wird mitunter vereinbart, dass der Preis nach einer gewissen Zeit reduziert wird.
- Die Vergütung des Händlers: ein Prozentsatz des Verkaufspreises, ein fester Betrag oder eine Kombination aus beidem.
- Die Laufzeit und was nach deren Ablauf geschieht – der Eigentümer holt das Produkt oft auf eigene Kosten und eigenes Risiko ab.
- Vorzeitige Rückgabe: Der Eigentümer kann das Produkt manchmal vor Ablauf der Vertragslaufzeit zurückerhalten, oft gegen eine Kündigungsgebühr.
- Wartung, Sicherheit und Versicherung des Produkts während des Transports.
Bitte beachten Sie die Hinweise zum internationalen Versand
Der Warenversand an ausländische Unternehmen ist oft komplex, unter anderem aufgrund spezifischer Regelungen zu Einfuhrzöllen und Mehrwertsteuer. WICHTIG: Die Steuer- und Zollbestimmungen für grenzüberschreitende Sendungen sind komplex und können sich ändern – lassen Sie dies im Einzelfall prüfen. Rechts- und Steuerberatung ist in diesem Bereich dringend zu empfehlen.
Häufig gestellte Fragen
Wird der Händler Eigentümer des Produkts?
Nein. Bei einem Kommissionsverkauf bleiben Sie bis zum Verkauf an den Endkunden Eigentümer. Der Händler verkauft in Ihrem Auftrag und wird selbst niemals Eigentümer.
Wer haftet, wenn das Produkt mangelhaft ist?
Prinzipiell ist der Eigentümer der rechtmäßige Verkäufer. Der Händler fungiert als Vermittler.
Was passiert, wenn das Produkt nicht verkauft wird?
Der Eigentümer erhält das Produkt zurück – in der Regel auf eigene Kosten und eigenes Risiko – und der Händler erhält keine Entschädigung. Dokumentieren Sie die weitere Vorgehensweise nach Ablauf der Frist genau.
Kann ich mein Produkt in der Zwischenzeit abholen?
Sofern der Vertrag dies zulässt, ja, häufig jedoch gegen eine Kündigungsgebühr. Nehmen Sie eine klare Klausel hierzu auf.
Haben Sie einen Konsignationsvertrag aufsetzen lassen?
Ein Konsignationsvertrag wird individuell gestaltet: Die richtigen Vereinbarungen zu Preis, Vergütung, Laufzeit, Haftung und Versicherung beugen Streitigkeiten vor. Eine gute Beratung ist unerlässlich, insbesondere bei internationalen Konsignationen.
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