MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
Es empfiehlt sich, wichtige Verträge, Geschäftsbedingungen und andere juristische Dokumente nicht selbst zusammenzustellen oder zu kopieren. Wir unterstützen Unternehmer mit begrenztem Budget mit maßgeschneiderten Rechtslösungen, transparenten Kosten im Voraus und verständlichen Erklärungen.
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Die endgültige Beweiskraft besitzt ausschließlich das Originaldokument mit Unterschrift, nicht eine Kopie. Ein Küchenverkäufer, der nur eine Kopie eines Lieferscheins besaß, verlor deshalb seinen Prozess: Da er das Original nicht vorlegen konnte, musste er dessen Echtheit beweisen – was ihm nicht gelang. Bewahren Sie daher immer die Original-Kaufverträge, unterschriebenen Angebote und Lieferscheine auf, nicht nur Kopien.
In diesem Fall (ECLI:NL:GHSHE:2021:1933) ging es um die Beweiskraft einer Kopie eines Lieferscheins, da das Original fehlte. Das Berufungsgericht entschied, dass die Beweiskraft ausschließlich dem Original zukommt – mit weitreichenden Konsequenzen für den Verkäufer.
Bestellt: eine Miton-Küche, geliefert: eine Aran-Küche
Eine Kundin bestellte eine Miton-Küche für 15.600 Euro und bezahlte sofort. Dabei lief einiges schief: Das Türschließsystem funktionierte nicht und die Schränke waren größer als die Arbeitsplatte. Nach Reklamationen wurden die Schränke gekürzt, und die Kundin stellte später fest, dass die Küche gar nicht von der Marke Miton, sondern von Aran stammte.
Der Verkäufer legte eine Kopie eines undatierten Lieferscheins vor, aus dem hervorging, dass die Küche „gemäß mündlicher Vereinbarung“ (mit dem Vermerk „Aran“) als geliefert abgenommen worden war. Der Käufer hatte diesen Lieferschein damals unterzeichnet, bestritt jedoch die Echtheit der Kopie und behauptete, der Vermerk „Aran“ sei nachträglich hinzugefügt worden. Der Schlichtungsausschuss für Wohnungsangelegenheiten wies den auf Grundlage dieses unterzeichneten Lieferscheins beantragten Auflösungsantrag zurück.
Den überzeugenden Beweiswert besitzt das Original
Das Berufungsgericht in ’s-Hertogenbosch hob die Entscheidung des Schlichtungsausschusses auf: Dessen (normalerweise bindende) Empfehlung sei nach den Maßstäben der Angemessenheit und Fairness unzulässig. Ein unterschriebener Lieferschein ist grundsätzlich ein Beweismittel, dessen Richtigkeit und Echtheit vermutet werden; wer das Gegenteil behauptet, muss es beweisen. Diese hohe Beweiskraft gilt jedoch nur für das Original. Im vorliegenden Fall handelte es sich um eine Kopie, und der Verkäufer gab zu, das Original nicht mehr zu besitzen. Folglich war die Beweiskraft deutlich eingeschränkter: Der Richter war nicht verpflichtet, den Text als korrekt anzuerkennen, und der Verkäufer musste dessen Echtheit beweisen – beispielsweise durch E-Mails bezüglich einer Aran-Küche, die er nicht besaß.
Der Verkäufer zieht den Kürzeren
Das Gericht urteilte, dass nicht bewiesen sei, dass die Parteien sich auf eine Aran- statt einer Miton-Küche geeinigt hatten; schließlich lässt sich eine Kopie leicht manipulieren. Der Kaufvertrag wurde aufgehoben: Der Verkäufer musste die Küche innerhalb von vier Wochen entfernen, den Kaufpreis zurückerstatten und die Gerichts-, Anwalts- und Gerichtskosten tragen – eine beträchtliche Summe.
Häufig gestellte Fragen
Hat eine Kopie denselben Beweiswert wie das Original?
Nein. Die endgültige Beweiskraft besitzt ausschließlich das originale, unterzeichnete Dokument. Im Falle einer Kopie ist der Beweiswert eingeschränkter, und die Gegenpartei kann deren Echtheit anfechten.
Wer muss die Echtheit einer umstrittenen Kopie beweisen?
Die Person, die sich auf die Kopie beruft und das Original nicht vorlegen kann. Gelingt dieser Nachweis nicht, kann der Inhalt des Dokuments außer Acht gelassen werden.
Welche Dokumente muss ich im Original aufbewahren?
Dazu gehören unterschriebene Kaufverträge, Angebote und Lieferscheine. Bewahren Sie die Originale auf, nicht nur Kopien, um im Streitfall eine starke Position zu haben.
Stellen Sie sicher, dass Ihre Dokumente und Nachweise in Ordnung sind
Eine ordnungsgemäße Dokumentation beugt teuren Überraschungen vor. Die Rechtsexperten von MKB Juristen beraten Sie zu Verträgen, Beweismitteln und Streitigkeiten. Informieren Sie sich über unsere Expertise im Vertragsrecht oder vereinbaren Sie ein Erstgespräch .