MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
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Begriffe in einem Vertrag müssen klar definiert sein; andernfalls entstehen schnell Streitigkeiten. Schließlich interpretiert ein Richter einen Vertrag nicht rein sprachlich, sondern nach dem Haviltex-Standard: Was konnten die Parteien vernünftigerweise voneinander erwarten? Eine übersichtliche Liste von Definitionen – und bei wichtigen Verträgen eine Präambel – beugt kostspieligen Konflikten vor.
Ein Urteil des Amsterdamer Berufungsgerichts verdeutlicht einmal mehr, wie wichtig eine klare Definition der verwendeten Begriffe ist. Sie sind oft Anlass für Diskussionen, und Unklarheiten sollten ausgeschlossen sein. Wir empfehlen daher stets ein Definitionsverzeichnis und gegebenenfalls auch eine Präambel.
Der Fall: Diskussion über „öffentlich zugänglich“
Ein Autor eines niederländischsprachigen Kinderbuchs hatte einen Verlagsvertrag mit Overamstel Uitgevers. Nach drei Auflagen wollte der Verlag das Buch nicht nachdrucken, sondern bot es als Print-on-Demand-Produktion an: Das Buch wird erst nach Bestelleingang gedruckt und ist daher nicht standardmäßig im Handel erhältlich.
Der Autor war damit nicht einverstanden. Die Vereinbarung sah vor, dass der Verlag garantieren müsse, dass das Werk nicht länger als ein Jahr „in Buchform nicht öffentlich zugänglich“ sei, und dass der Autor berechtigt sei, die Vereinbarung zu kündigen, falls der Verlag dieser Verpflichtung nicht nachkomme. Als der Verlag sich weiterhin weigerte, das Werk neu aufzulegen, kündigte der Autor die Vereinbarung, und der Fall landete schließlich vor dem Amsterdamer Berufungsgericht (ECLI:NL:GHAMS:2020:3481).
Erklärung laut Haviltex, nicht nur linguistisch
Die Kernfrage war, ob Print-on-Demand gleichbedeutend damit ist, das Werk „der Öffentlichkeit zugänglich zu machen“. Bei der Auslegung eines Vertrags zählt nicht nur die sprachliche Bedeutung, sondern auch, was die Parteien unter den gegebenen Umständen vernünftigerweise voneinander erwarten konnten – der sogenannte Haviltex-Standard.
Der Verlag verwies auf eine Definition im Vertrag: „Der Öffentlichkeit zugänglich zu sein bedeutet, dass das Werk auf Anfrage eines Verbrauchers innerhalb von mindestens einem Monat in Buchform verfügbar sein muss, entweder ab Lager oder auf Bestellung.“ Der Autor argumentierte, dass eine rein sprachliche Auslegung die Kündigungsoption bedeutungslos machen würde, da der Verlag jedes Buch durch Print-on-Demand „verfügbar“ halten könne.
Der Richter entscheidet zugunsten des Verlags
Das Gericht befand die enthaltene Definition für hinreichend klar. Print-on-Demand macht den Kündigungsgrund nicht bedeutungslos, da der Autor den Vertrag auch dann kündigen kann, wenn der Verlag keinen Print-on-Demand-Service anbietet. Darüber hinaus hatte der Verlag seine Sorgfaltspflicht erfüllt: Durch den Print-on-Demand-Service wurde das Buch rechtzeitig, in ausreichender Menge und in guter Qualität bereitgestellt, sofern es innerhalb eines Monats nach der Bestellung lieferbar war. Der Verlag obsiegte, und der Autor wurde zur Übernahme der Anwaltskosten verurteilt.
Die Lehre daraus: Präzise definieren und eine Präambel in Betracht ziehen
Obwohl eine rein sprachliche Erklärung nicht ausreicht, beweist dieser Fall, dass klare Definitionen entscheidend sind – selbst ein einzelner Begriff kann zu Streitigkeiten führen. Der Verlag hätte noch besser vorgehen können, indem er explizit Beispiele angeführt und „Printing on Demand“ ausdrücklich erwähnt hätte. Da Definitionen nach der Haviltex-Auslegung nicht immer ausschlaggebend sind, empfiehlt es sich, wichtigen Verträgen eine Präambel beizufügen, in der die Absichten der Parteien dargelegt werden.
Häufig gestellte Fragen
Was ist der Haviltex-Standard?
Der Grundsatz, dass ein Vertrag nicht nur nach dem Wortlaut, sondern auch danach auszulegen ist, was die Parteien unter den gegebenen Umständen vernünftigerweise voneinander erwarten konnten.
Benötige ich eine Definitionsliste in meinem Vertrag?
Dies gilt insbesondere für Verträge, die wichtige Begriffe oder Formulierungen enthalten, die mehrdeutig sind. Eine klare Definition – idealerweise mit Beispielen – beugt Streitigkeiten über die Absicht der Vertragsparteien vor.
Was trägt eine Präambel bei?
Eine Präambel erläutert den Hintergrund und die Absicht der Vertragsparteien. Dies erleichtert die Auslegung nach Haviltex, wenn der Text selbst nicht ausreichend Klarheit bietet.
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