MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
Es empfiehlt sich, wichtige Verträge, Geschäftsbedingungen und andere juristische Dokumente nicht selbst zusammenzustellen oder zu kopieren. Wir unterstützen Unternehmer mit begrenztem Budget mit maßgeschneiderten Rechtslösungen, transparenten Kosten im Voraus und verständlichen Erklärungen.
- Kundenspezifische Verträge, Geschäftsbedingungen und Rechtsdokumente
- Budgetfreundlich und transparent hinsichtlich der Kosten im Voraus
- Fordern Sie eine kostenlose Beratung oder ein unverbindliches Angebot an
Eine betrunkene Person ist nicht geschäftsunfähig und kann daher rechtsgültige Verträge abschließen – die Bestellung eines Taxis oder eines Sandwiches bleibt bindend. Bei wichtigen oder nachteiligen Verträgen besteht jedoch ein Risiko: Der Kunde kann die Anfechtung wegen Missbrauchs der Umstände oder einer vorübergehenden Geisteskrankheit verlangen. War der Vertrag nachteilig, müssen Sie selbst beweisen, dass er nicht betrunken war.
Alkohol beeinträchtigt die Entscheidungsfähigkeit, doch auch ein Betrunkener kann Verträge abschließen – und ist beispielsweise verpflichtet, den Taxifahrer zu bezahlen. Bei wichtigen oder nachteiligen Vereinbarungen ist jedoch Vorsicht geboten. Nicht umsonst wird der Champagner erst *nach* der Unterzeichnung eingeschenkt.
Betrunkene können Vereinbarungen treffen
Für einen gültigen Vertrag müssen die Vertragsparteien geschäftsfähig sein. Grundsätzlich ist jeder geschäftsfähig, es sei denn, das Gesetz sieht etwas anderes vor – beispielsweise bei Minderjährigen oder Personen unter Vormundschaft. Nirgendwo ist festgelegt, dass Trunkenheit zur Geschäftsunfähigkeit führt. Eine betrunkene Person kann zwar möglicherweise nicht geradeaus gehen, aber grundsätzlich dennoch einen Vertrag abschließen – es sei denn, sie steht aufgrund von Alkoholmissbrauch unter Vormundschaft.
Ein betrunkener Kunde kann sich jedoch von der Vereinbarung befreien
Wichtige Vereinbarungen mit betrunkenen Kunden sind nicht ratsam, da es Möglichkeiten gibt, sich davon zu lösen. Der Kunde kann beim Gericht die Aufhebung des Vertrags wegen Willensschwäche beantragen und argumentieren, dass Sie die Umstände ausgenutzt haben. Alternativ kann er die Aufhebung aufgrund einer vorübergehenden psychischen Störung beantragen: In diesem Fall muss er nachweisen, dass er aufgrund seines Zustands nicht in der Lage war, seine Interessen angemessen abzuwägen.
Wenn die Vereinbarung für ihn nachteilig war, verschiebt sich die Beweislast: Dann muss man beweisen, dass er nicht betrunken war – was schwierig ist.
Seien Sie kritisch und wägen Sie die Umstände ab
Sie sind verpflichtet, Nachforschungen anzustellen: Sie müssen sich vergewissern, dass der angetrunkene Kunde tatsächlich das will, was er vorgibt zu wollen. Bei leichter Trunkenheit ist mehr möglich als bei jemandem, der lispelt und seinen Namen nicht mehr buchstabieren kann. Selbst ein stark angetrunkener Kunde kann durchaus einschätzen, wie wichtig es ist, ein Sandwich oder ein Taxi zu bestellen; sein Auto für zehn Euro zu verkaufen oder nach Vaduz gefahren werden zu wollen, ist eine ganz andere Sache – insbesondere, wenn er sich dadurch selbst benachteiligt.
Auch der Umfang ist wichtig: Bei einem Krokettensandwich geht selten etwas schief, bei einem 25-seitigen Kaufvertrag hingegen schon. Und Sie tragen die Verantwortung: Sie lassen einen offensichtlich betrunkenen Kunden nicht Probe fahren, und die Abgabe von Alkohol an einen völlig betrunkenen Kunden ist laut Strafgesetzbuch verboten.
Häufig gestellte Fragen
Ist eine Vereinbarung mit einem betrunkenen Kunden gültig?
Grundsätzlich ja; Trunkenheit führt nicht automatisch zur Geschäftsunfähigkeit. Im Falle einer schwerwiegenden oder nachteiligen Vereinbarung kann der Auftraggeber jedoch aufgrund von Missbrauch der Umstände oder einer vorübergehenden psychischen Störung die Aufhebung beantragen.
Wer muss beweisen, dass der Kunde betrunken war?
Grundsätzlich hat der Kunde Recht. Wenn die Vereinbarung jedoch für ihn nachteilig war, kehrt sich die Beweislast um, und Sie müssen beweisen, dass er nicht betrunken war.
Kann ich einen betrunkenen Kunden alles kaufen lassen?
Seien Sie kritisch, insbesondere bei größeren oder nachteiligen Transaktionen und bei offensichtlicher Trunkenheit. Sie sind verpflichtet, Nachforschungen anzustellen und Verantwortung zu übernehmen (denken Sie an eine Probefahrt oder das Ausschenken von Alkohol an einen Erwachsenen).
Hinweise zur Gültigkeit von Vereinbarungen
Sind Sie unsicher, ob ein Vertrag rechtskräftig ist? Die Rechtsexperten von MKB Juristen beraten Sie zu Testamentsfehlern und zur Gültigkeit von Verträgen. Informieren Sie sich über unsere Expertise im Vertragsrecht oder vereinbaren Sie ein Erstgespräch .