MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
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Wenn Sie aufgrund einer (gehackten) E-Mail an eine gefälschte Kontonummer zahlen, sind Sie grundsätzlich nicht von der Haftung befreit: Sie müssen Ihren tatsächlichen Gläubiger weiterhin bezahlen. Eine Befreiung gilt nur dann, wenn Sie in gutem Glauben und aus berechtigten Gründen davon ausgegangen sind, dass die Zahlung korrekt war. Überprüfen Sie daher Benachrichtigungen über geänderte Bankdaten immer über einen unabhängigen Kanal – beispielsweise durch einen Rückruf.
Der Onlinehändler bol.com wurde um über 750.000 Euro betrogen: Das E-Mail-System des Lieferanten Brabantia wurde gehackt, woraufhin bol.com aufgrund einer gefälschten E-Mail-Adresse eine Zahlung an eine falsche Kontonummer leistete. Das Gericht entschied jedoch, dass bol.com den Lieferanten trotzdem bezahlen muss, da das Unternehmen hätte kritischer vorgehen müssen (ECLI:NL:RBMNE:2021:1528).
Was ist Walfang?
Ende 2019 erhielt bol.com eine E-Mail von der Adresse eines Brabantia-Mitarbeiters, in der stand, dass Zahlungen fortan auf ein anderes Konto erfolgen sollten. Ein Mitarbeiter änderte die Kontonummer; die E-Mail entpuppte sich als Betrug. Dies ist ein Paradebeispiel für Whaling: Ein Betrüger gibt sich als Mitarbeiter eines anderen Unternehmens aus, um Vertrauen zu gewinnen und Geld zu erhalten. Es ist nicht immer klar, wer für den entstandenen Schaden haftet.
Wann ist eine fehlerhafte Zahlung tatsächlich befreiend?
Der Zahler hat eine Forderung: Er muss sicherstellen, dass die Zahlung den Gläubiger erreicht. Gelangt sie an einen anderen Empfänger, trägt er grundsätzlich die Kosten dafür, und der Gläubiger kann die Zahlung erneut verlangen. Eine Ausnahme besteht, wenn der Zahler in gutem Glauben und aus vernünftigen Gründen davon ausging, den richtigen Gläubiger zu bezahlen.
Das Berufungsgericht in Den Bosch bestätigte dies bereits (ECLI:NL:GHSHE:2018:4531): In diesem Fall hatte ein Betrüger Rechnungen aus einem Postfach „gefischt“, gefälscht und im Originalumschlag versandt. Die Schuldner kannten die tatsächliche Kontonummer nicht und hatten berechtigten Grund zu der Annahme, dass sie ordnungsgemäß zahlten – sie wurden von der Haftung befreit.
Warum bol.com nicht freigegeben wurde
Die E-Mail an bol.com war voller Grammatikfehler („Voortaan moten all incoming betalen have been overgemaakt naar onze filiaalrekening in Spanje“). Dennoch hegte der Mitarbeiter keine Zweifel, da die E-Mail von einer bekannten Brabantia-Adresse stammte und die Formatierung authentisch wirkte. Der Richter befand, dass bol.com hätte sorgfältiger vorgehen müssen: Die E-Mail war offensichtlich manipuliert, und die Grammatikfehler hätten auffallen müssen. Bol.com hätte die Angaben zumindest überprüfen müssen, beispielsweise durch einen Anruf bei Brabantia. Daher gab es keinen vernünftigen Grund anzunehmen, dass die Zahlung korrekt erfolgt war.
Bol.com argumentierte, Brabantia habe rechtswidrig gehandelt, indem es den Hackerangriff zuließ, doch der Richter wies diese (später eingelegte) Berufung zurück. Eine Revision vor einem höheren Gericht ist nicht ausgeschlossen.
Häufig gestellte Fragen
Muss ich nach einem Walfangbetrug erneut zahlen?
Grundsätzlich ja: Aufgrund Ihrer Verpflichtung zur Zahlung auf ein falsches Konto gehen Zahlungen auf Ihr eigenes Risiko. Sie sind nur dann von der Haftung befreit, wenn Sie in gutem Glauben und mit triftigen Gründen die Zahlung an den richtigen Empfänger leisten.
Wie kann ich Schäden durch eine gefälschte Zahlungsanweisung verhindern?
Überprüfen Sie jede Änderung der Bankdaten über einen unabhängigen Kanal, beispielsweise durch einen Rückruf bei einer Ihnen bekannten Nummer. Achten Sie auf sprachliche Fehler und Unstimmigkeiten in der E-Mail.
Haftet der gehackte Lieferant?
Nicht ohne weiteres. In diesem Fall war der Verweis auf rechtswidriges Verhalten des Lieferanten erfolglos. Ob die Situation anders wäre, hängt von den Umständen und den Sicherheitsmaßnahmen ab.
Zahlungsbetrug verhindern oder anfechten
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