MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
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Um Scheinselbstständigkeit vorzubeugen, gibt es im Wesentlichen drei Möglichkeiten: Sicherstellen, dass der Freelancer tatsächlich selbstständig arbeitet; ihn anstellen; oder die Zusammenarbeit und den Vertrag so anpassen, dass alle Formalitäten und Abläufe korrekt sind. Welcher Weg der richtige ist, hängt von Ihrer Situation und der Art der Arbeit ab.
Das Risiko der Scheinselbstständigkeit
Viele Selbstständige entscheiden sich bewusst für Freiheit und Flexibilität. Arbeitet ein Selbstständiger jedoch faktisch wie ein Angestellter – unter dessen Weisung, mit eigenen Projekten und gegen Bezahlung –, entsteht ein (verstecktes) Arbeitsverhältnis. Da die Verfolgung von Scheinselbstständigkeit wieder aufgenommen wurde, drohen sowohl dem Auftraggeber als auch dem Selbstständigen Steuernachzahlungen und Bußgelder. Drei Lösungsansätze helfen, dies zu vermeiden.
Lösung 1: Unabhängigkeit verwirklichen
Stellen Sie sicher, dass der Selbstständige auch in der Praxis unternehmerisch agiert: keine hierarchische Beziehung wie zu einem Angestellten, persönliche Verantwortung und unternehmerisches Risiko, Handlungsfreiheit und idealerweise mehrere Kunden. Je größer die Unabhängigkeit in der Praxis, desto geringer das Risiko einer Umklassifizierung.
Lösung 2: den Arbeiter einstellen
Wenn es sich bei der Arbeit tatsächlich um eine reguläre Beschäftigung handelt, ist ein Arbeitsvertrag die beste Lösung. Sie stellen den Arbeitnehmer ein, zahlen Lohn, gewähren Kündigungsschutz und übernehmen die damit verbundenen Pflichten. Dies schafft Klarheit und schließt das Risiko einer Scheinselbstständigkeit aus.
Lösung 3: Sowohl den Vertrag als auch die Arbeitsweise anpassen
Die Lösung liegt oft darin, sowohl die Vereinbarung als auch die Zusammenarbeit so anzupassen, dass sie echter Unabhängigkeit entsprechen. Eine geeignete (Muster-)Vereinbarung ist hilfreich, aber nur, wenn sie in der Praxis auch umgesetzt wird. Papier ohne die richtige Vorgehensweise bietet keinen Schutz.
Häufig gestellte Fragen
Wie kann ich Schein-Selbstständigkeit vermeiden?
Indem man Unabhängigkeit verwirklicht, den Arbeitnehmer anstellt oder die Zusammenarbeit und den Vertrag an die Bedürfnisse der Unabhängigkeit anpasst.
Genügt eine gute Vereinbarung?
Nein. Auch die Praxis zählt. Selbst bei Abweichungen in der Arbeitsweise kann ein Arbeitsverhältnis angenommen werden.
Wann ist es besser, jemanden einzustellen?
Wenn es sich im Wesentlichen um eine reguläre Tätigkeit mit Entscheidungsbefugnis und ohne unternehmerisches Risiko handelt, dann ist ein Arbeitsvertrag die beste Lösung.
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