MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
Es empfiehlt sich, wichtige Verträge, Geschäftsbedingungen und andere juristische Dokumente nicht selbst zusammenzustellen oder zu kopieren. Wir unterstützen Unternehmer mit begrenztem Budget mit maßgeschneiderten Rechtslösungen, transparenten Kosten im Voraus und verständlichen Erklärungen.
- Kundenspezifische Verträge, Geschäftsbedingungen und Rechtsdokumente
- Budgetfreundlich und transparent hinsichtlich der Kosten im Voraus
- Fordern Sie eine kostenlose Beratung oder ein unverbindliches Angebot an
Was ist eine Prüfung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen? Eine Prüfung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist eine rechtliche Überprüfung Ihrer bestehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinsichtlich Gültigkeit, Vollständigkeit, unzulässiger Klauseln und Aktualität. Ein Rechtsexperte prüft, ob Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen noch rechtssicher sind und in der Praxis tatsächlich Schutz bieten – oder ob Sie sich faktisch auf gesetzliche Bestimmungen berufen, weil eine Klausel anfechtbar ist oder nicht fristgerecht eingereicht wurde.
Die kurze Antwort
- Was: Eine Überprüfung Ihrer aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf rechtliche Gültigkeit und Durchsetzbarkeit.
- Basierend auf: Gültigkeit der Klauseln, Lieferung, verbotenen/anfechtbaren Klauseln und aktuellem Stand (Gesetz und Rechtsprechung).
- Warum? Veraltete oder falsch dargestellte Geschäftsbedingungen vermitteln ein falsches Sicherheitsgefühl.
- Wer: ein Rechtsexperte oder Anwalt mit Erfahrung im Vertragsrecht.
- Ergebnis: eine Liste der Risiken, der Bereiche mit Verbesserungspotenzial und eine Einschätzung, ob Anpassungen erforderlich sind.
Was genau ist ein Scan der Allgemeinen Geschäftsbedingungen?
Eine Prüfung dient nicht der Erstellung eines neuen Dokuments, sondern der Bewertung Ihrer bestehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Rechtsexperte liest Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen Zeile für Zeile und prüft sie anhand von drei Kriterien: dem geltenden Recht (insbesondere Buch 6 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches), der Rechtsprechung zu unangemessen belastenden Klauseln und der Art und Weise, wie Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der Praxis anbieten.
Der Unterschied zum Verfassen eines Textes ist wesentlich. Beim Verfassen eines Textes beginnt man bei Null; beim Scannen hingegen arbeitet man mit dem vorhandenen Text und erkennt dessen Schwächen. Für viele KMU-Unternehmer, die irgendwann einmal AGB übernommen oder heruntergeladen haben, ist ein Scan der logische erste Schritt.
Was wird getestet?
Ein guter Scan untersucht vier Schichten:
- Gültigkeit der Klauseln. Sind Haftungsbeschränkungen, Zahlungsbedingungen und Kündigungsklauseln rechtlich haltbar?
- Bestimmung. Werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor oder bei Vertragsschluss angeboten? Andernfalls sind sie anfechtbar.
- Verbotene und anfechtbare Klauseln. Die schwarzen und grauen Listen (Artikel 6:236 und 6:237 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) gelten insbesondere für Verbraucher.
- Aktueller Stand. Stimmen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen noch mit geltendem Recht und Ihren aktuellen Dienstleistungen überein?
Lieferung – die am häufigsten vernachlässigte Anforderung
Der Inhalt mag perfekt sein, doch wenn Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht rechtzeitig bereitstellen, kann der Kunde sie für ungültig erklären. In diesem Fall gelten die gesetzlichen Bestimmungen anstelle Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen – genau das Gegenteil von dem, was Sie erreichen wollten.
Bereitstellung bedeutet, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor oder spätestens bei Vertragsschluss zur Verfügung zu stellen. Ein nachträglicher Hinweis auf der Rechnung ist zu spät. Bei Online-Verträgen gelten für die elektronische Bereitstellung zusätzliche Regeln. Eine Prüfung berücksichtigt daher nicht nur den Text, sondern auch Ihren gesamten Prozess: Angebot, Auftragsbestätigung, Website.
Verbotene Klauseln für Verbraucher
Wenn Sie Waren oder Dienstleistungen an Verbraucher liefern, gelten strengere Regeln. Bestimmte Klauseln stehen auf der schwarzen Liste (immer unangemessen belastend, Art. 6:236 BW) oder der grauen Liste (vermutlich unangemessen belastend, Art. 6:237 BW). Beispiele hierfür sind ein zu weit gefasster Haftungsausschluss oder eine unangemessen lange Kündigungsfrist.
Enthält Ihr Vertrag eine solche Klausel, kann der Verbraucher sie für ungültig erklären – und heutzutage prüft das Gericht dies auch von Amts wegen. Ein Scan erkennt diese Klauseln und zeigt an, welche geändert oder gestrichen werden müssen.
Aktuelle Angelegenheiten und Rechtsprechung
Allgemeine Geschäftsbedingungen veralten. Gesetze ändern sich, die Rechtsprechung verschiebt sich, und auch Ihre Dienstleistungen entwickeln sich weiter. Ein Regelwerk aus dem Jahr 2015 kann Bestimmungen enthalten, die nicht mehr gültig sind oder sich auf aufgehobene Vorschriften beziehen.
Praxisbeispiel: Ein Installationsunternehmen nutzte jahrelang dieselben Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Überprüfung ergab, dass die Haftungsklausel für Aufträge an Endverbraucher zu weit gefasst war und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur auf der Website, nicht aber im Angebot aufgeführt waren. Nach Anpassung des Textes und des Angebotsprozesses war der Schutz wieder umfassend.
Ehrliche Empfehlung
Eine Überprüfung ist ratsam, wenn Ihre bestehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereits einige Jahre alt sind, wenn Sie eine neue Zielgruppe bedienen (z. B. neben Geschäftskunden auch Verbraucher) oder wenn Sie Zweifel an der korrekten Formulierung Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben. Juristische Kenntnisse sind erforderlich, um anfechtbare Klauseln und Fehler in der Übermittlung der Bedingungen aufzudecken.
Wann benötigen Sie *keinen* Anwalt? Wenn Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen kürzlich von einem Anwalt erstellt wurden, Ihre Zielgruppe und Ihre Leistungen unverändert bleiben und Ihr Prozess (einschließlich der im Angebot enthaltenen Bedingungen) nachweislich korrekt ist, können Sie eine Überprüfung getrost ein Jahr hinauszögern. Verwechseln Sie das aber nicht mit „nie wieder einen Anwalt hinzuziehen“.
Lesen Sie mehr: Sehen Sie sich die allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Scanoder informieren Sie sich darüber, was in einem Scan enthalten ist und über die Kosten und den Ablauf eines Scans.
Häufig gestellte Fragen
Eine rechtliche Prüfung Ihrer bestehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf Gültigkeit, Vollständigkeit, unzulässige Klauseln und Aktualität. Ein Rechtsexperte beurteilt, ob Ihre Bedingungen rechtlich haltbar sind und in der Praxis tatsächlich Schutz bieten, und zeigt auf, welche Anpassungen erforderlich sind.
Bei der Erstellung neuer Geschäftsbedingungen werden diese von Grund auf neu verfasst. Mit einem Scan überprüfen Sie Ihre bestehenden Geschäftsbedingungen auf Fehler und veraltete Bestimmungen. Für Unternehmer mit bereits vorhandenen Geschäftsbedingungen ist ein Scan in der Regel der logische erste Schritt.
Wenn Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht vor oder bei Vertragsschluss anbieten, kann der Kunde diese anfechten. In diesem Fall gelten die gesetzlichen Bestimmungen anstelle Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ein bloßer Hinweis auf der Rechnung reicht nicht aus. Ein Scan überprüft daher auch Ihren Angebotsprozess.
Für Verbraucher gelten die schwarze Liste (immer unzumutbar belastend, Art. 6:236 BW) und die graue Liste (vermutlich unzumutbar belastend, Art. 6:237 BW). Verbraucher können Klauseln auf diesen Listen für ungültig erklären lassen. Ein Scan identifiziert diese Klauseln und gibt Hinweise zur Anpassung oder Löschung.
Als Faustregel gilt: alle zwei bis drei Jahre, oder früher bei Gesetzesänderungen, einer neuen Zielgruppe oder geänderten Dienstleistungen. Geschäftsbedingungen veralten aufgrund von Gesetzesänderungen und Rechtsprechung, selbst wenn der Text selbst unverändert bleibt.
Nicht immer. Manchmal stellt sich heraus, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen weiterhin korrekt sind und lediglich der Angebotsprozess verbessert werden muss. Häufiger jedoch zeigen sich Verbesserungspotenziale, beispielsweise eine zu weit gefasste Haftungsklausel oder eine anfechtbare Verbraucherklausel. Die Analyse liefert eine konkrete Einschätzung.
Das Aufspüren anfechtbarer Klauseln und Fehler in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfordert juristische Expertise. Wurden Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen erst kürzlich von einem Anwalt erstellt und sind Zielgruppe, Leistungen und Prozesse unverändert, können Sie eine Überprüfung vorerst getrost verschieben.