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Ein Franchisevertrag ist ein Vertrag zwischen einem Franchisegeber (Lizenzinhaber) und einem Franchisenehmer (lokaler Betreiber). Seit dem 1. Januar 2021 gilt das Franchisegesetz – mit verpflichtenden Inhalten, vorvertraglicher Informationspflicht und gestärkten Rechten für Franchisenehmer. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) stellt dies eine erhebliche rechtliche Investition dar. Im Folgenden finden Sie die verpflichtenden Bestandteile, Gebühren und potenziellen Fallstricke des neuen Gesetzes.
Die kurze Antwort
- Was: Ein Vertrag zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer gemäß dem Franchisegesetz.
- Recht: Franchisegesetz (seit dem 1. Januar 2021).
- Vorvertragliche Verpflichtung: Bereitstellung von Informationen 4 Wochen vor Vertragsunterzeichnung.
- Erforderliche Inhalte: Formel, Gebühren, Gebiet, Exklusivität, Ausstiegsrechte.
- Gebühren: Eintrittsgebühr + laufende Lizenzgebühr (in der Regel 5-10 % des Umsatzes).
Was ist Franchising?
Franchise: Der Inhaber eines Markenkonzepts (Franchisegeber) gewährt einem lokalen Betreiber (Franchisenehmer) das Recht, unter seiner Marke/seinem Konzept zu operieren. Bekannte Beispiele: McDonald’s, Albert Heijn, Hema-Franchises, Domino’s Pizza.
Zwei Perspektiven für KMU:
- Franchisegeber: Eigene Formel über Partner einführen – schnell skalieren ohne eigenes Kapital.
- Franchisenehmer: Bestehende Formel übernehmen – geringeres Risiko als bei einer eigenen Marke.
Franchisegesetz (seit 2021)
Wichtige Änderungen seit dem 1. Januar 2021:
1. Vorvertragliche Informationspflicht
Der Franchisegeber muss 4 Wochen vor Vertragsunterzeichnung Folgendes mitteilen:
- Entwurf eines Franchisevertrags.
- Finanzprognosen für Franchisenehmer.
- Investitionsbedingungen.
- Nachweis der Rentabilität.
- Bisherige Leistungen anderer Franchisenehmer.
2. Entschädigung für den Firmenwert bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Der Franchisenehmer hat bei Beendigung des Franchisevertrags Anspruch auf eine Entschädigung für den aufgebauten Kundenstamm (vorausgesetzt, die Vereinbarung endet nicht aufgrund eines Vertragsbruchs).
3. Zustimmung zu Änderungen
Wesentliche Rezepturänderungen bedürfen der Zustimmung des Franchisenehmers (je nach Auswirkung).
4. Wettbewerbsverbot nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Maximal 1 Jahr, beschränkt auf Region und Tätigkeit.
Obligatorischer Inhalt der Vereinbarung
- Identifizierung der Parteien.
- Formelbeschreibung: Marken, Prozesse, Know-how.
- Gebiet: exklusives geografisches Gebiet.
- Exklusivität: Gibt es weitere Franchisenehmer in der Region?
- Gebühren: Eintrittsgebühr (einmalig), Lizenzgebühr (laufend), Marketinggebühr.
- Dauer: typischerweise 5-10 Jahre.
- Verlängerungsbedingungen:Kriterien für die Verlängerung.
- Pflichten des Franchisegebers: Unterstützung, Schulung, Marketing.
- Pflichten des Franchisenehmers: Qualitätsstandards, Mindestumsatz, Öffnungszeiten.
- Geistige Eigentumsrechte: Nutzung von Marken, Lizenzierung.
- Vertraulichkeit: Formel-Know-how.
- Wettbewerbsbeschränkung:während und nach der Franchise-Einführung.
- Kündigung: Gründe und Verfahren.
- Goodwill-Entschädigung: bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
- Streitbeilegung:Mediation, Schiedsverfahren oder Gerichtsverfahren.
Gebührenstruktur
Eintrittsgebühr
Einmalige Zahlung bei Beitritt – für Rezeptur, Schulung und Einrichtung. Typischerweise 10.000 € bis 75.000 € für eine Franchise-Niederlassung eines kleinen oder mittelständischen Unternehmens.
Königliche
Laufender Prozentsatz des Umsatzes – typischerweise 5–10 %. Einige Formeln: feste monatliche Gebühr anstelle von Lizenzgebühren.
Marketinggebühr
Beitrag zum nationalen Marketingbudget – typischerweise 1-3% des Umsatzes.
Plus indirekt
- Obligatorischer Einkauf beim Franchise-Nehmer (mit Gewinnspanne auf die Produkte).
- Schulungsgebühren für neue Mitarbeiter.
- Software-/IT-Lizenzen.
Für den Franchisegeber
Um Ihr eigenes Konzept franchisefähig zu machen, benötigen Sie:
- Bewährtes, profitables Konzept (seit mindestens 2-3 Jahren eigener Standort).
- Skalierbarer Prozess.
- Starke Marke und starkes Marketing.
- Ausbildungsprogramm.
- Unterstützungsorganisation.
- Rechtlicher Rahmen (Franchisevertrag, Handbuch).
Einrichtungskosten: 25.000 € - 100.000 €+ inklusive Rechtsberatung, Marketing und Schulung.
Für Franchisenehmer
Vorteile:
- Bewährte Formel – geringeres Risiko.
- Markenbewusstsein.
- Unterstützung und Schulung.
- Einkaufsvorteil durch Sammelbestellungen.
Nachteile:
- Begrenzte Freiheit (strenge Formel).
- Lizenzgebühren auf den Umsatz – selbst bei geringen Gewinnspannen.
- Langfristiges Engagement.
- Entschädigung an den Inhaber der Rezeptur.
Ehrliche Empfehlung
Für den Franchisegeber: Investieren Sie in eine solide Rechtsstruktur (15.000–50.000 € für ein Komplettpaket: Vertrag, Handbuch, Schulungsunterlagen). Das Franchisegesetz macht ein unachtsames Vorgehen teuer. Für den Franchisenehmer: Lassen Sie den Vertrag vor der Unterzeichnung gründlich prüfen (1.500–5.000 €). Nutzen Sie Ihre vorvertragliche Informationspflicht – fordern Sie Prognosen und Zahlen von früheren Franchisenehmern an.
Weitere Themen: Lizenzvertrag, Markenanmeldung und Kooperationsvertrag ..
Häufig gestellte Fragen
Vertrag zwischen Franchisegeber (Formelinhaber) und Franchisenehmer (lokaler Betreiber) gemäß Franchisegesetz (seit 2021). Regelt Formel, Gebiet, Gebühren, Laufzeit, Ausstieg und gegenseitige Pflichten.
Der Franchisegeber muss vier Wochen vor Vertragsunterzeichnung folgende Unterlagen vorlegen: Vertragsentwurf, Finanzprognosen, Investitionsbedingungen, Nachweis der Rentabilität und bisherige Leistungen der Franchisenehmer. Dies schützt den Franchisenehmer vor unvorhergesehenen Risiken.
Teilnahmegebühr: 10.000 € – 75.000 € (einmalig). Lizenzgebühr: 5–10 % des laufenden Umsatzes. Marketinggebühr: 1–3 %. Hinzu kommen Gemeinkosten: obligatorischer Einkauf mit Gewinnspanne, Schulungsgebühren, Softwarelizenzen. Gesamt: erheblicher Anteil des Umsatzes.
Üblicherweise 5–10 Jahre mit Verlängerungsoption. Kurzfristig: geringeres Risiko für den Franchisenehmer. Längerfristig: höheres Engagement, oft bessere Konditionen. Die Verlängerungskriterien sind ein wichtiger Verhandlungspunkt.
Seit Inkrafttreten des Franchisegesetzes hat der Franchisenehmer bei Beendigung des Franchisevertrags Anspruch auf eine Entschädigung für den aufgebauten Kundenstamm – sofern die Beendigung nicht auf einem Vertragsbruch beruht. Die Berechnung ist komplex und wird häufig mit den Regelungen für Handelsvertreter verglichen.
Das Franchisegesetz begrenzt Wettbewerbsverbote nach Vertragsbeendigung auf maximal ein Jahr und konzentriert sich auf Region und Tätigkeit. Längere oder umfassendere Klauseln werden vom Gericht für ungültig erklärt. Der Schutz ist höher als vor 2021.
Für Franchisegeber: Komplettpaket (Vertrag, Handbuch, Schulung) 15.000 € – 50.000 €. Für Franchisenehmer: Beratung und Erstberatung 1.500 € – 5.000 €. Die Investition amortisiert sich bei einer fundierten Entscheidung und einer starken Vertragsposition.