Finanzielle

Wichtige finanzielle Änderungen und neue Regeln für Unternehmer

Für Unternehmer mit Angestellten ist der Jahreswechsel stets eine aufregende Zeit. Traditionell ändern sich am 1. Januar einige wichtige Dinge für Arbeitgeber. Auch der 1. Januar 2025 bildet da keine Ausnahme.

Veröffentlicht am 24. Dezember 2024 von MKBjuristen.nl
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Für Unternehmer mit Angestellten ist der Jahreswechsel stets eine spannende Zeit. Traditionell ändern sich am 1. Januar einige wichtige Dinge für Arbeitgeber. Auch der 1. Januar 2025 bildet da keine Ausnahme. So steigt beispielsweise der Mindestlohn, einige Subventionen fallen weg und die steuerfreie Homeoffice-Pauschale. Wir fassen die wichtigsten Änderungen zusammen.

Erhöhung des Mindestlohns und der steuerfreien Heimarbeitszulage

Zunächst einmal ändern sich einige Beträge. Beispielsweise steigt der Mindestlohn. Er beträgt künftig 14,06 € für Arbeitnehmer über 21 Jahre. Für Arbeitnehmer unter 21 Jahren gelten niedrigere Sätze, die ebenfalls angehoben werden. Passen Sie daher die Gehälter gegebenenfalls rechtzeitig an, um Unterbezahlung zu vermeiden. Andernfalls kann die Arbeitsaufsichtsbehörde ein Bußgeld verhängen. Bitte beachten Sie außerdem, dass viele Tariflöhne steigen.

Unverändert bleibt die Fahrtkostenpauschale. Sie beträgt wie in diesem Jahr 0,23 Euro pro Kilometer. In den Vorjahren war die Kilometerpauschale sogar gestiegen. Die steuerfreie Homeoffice-Pauschale hingegen steigt erneut, und zwar von 2,35 Euro auf 2,40 Euro pro Tag. Diese Pauschale soll die Mehrkosten der Heimarbeit decken, beispielsweise für Energie, Heizung und Toilettenpapier.

Eine Reihe von Subventionen fällt weg

Das Kabinett hatte zuvor Reformen bei den Personalzuschüssen angekündigt. So wurde beispielsweise die Jugendbeihilfe für Geringverdiener (Jeugd-LIV) bereits zum 1. Januar 2024 abgeschafft, nun entfällt auch die Beihilfe für Geringverdiener (LIV). Der Lohnkostenzuschuss für ältere Arbeitnehmer wird zwar vorerst weitergezahlt, läuft aber 2026 aus. Zudem erhalten Arbeitgeber bereits ab 2025 weniger Lohnkostenzuschuss für ältere Arbeitnehmer.

Ende des Vollstreckungsmoratoriums für das DBA-Gesetz

Für alle, die häufig mit selbstständigen Fachkräften zusammenarbeiten, ist es wichtig, verstärkte Kontrollen und eine strengere Durchsetzung der Vorschriften zu beachten. Musterverträge werden nicht mehr verwendet, und die Steuer- und Zollverwaltung wird Schein-Selbstständigkeit. Grund dafür ist die Aufhebung des Vollstreckungsstopps für das DBA-Gesetz. Daher ist es besonders wichtig, klare Vereinbarungen mit beauftragten selbstständigen Fachkräften zu treffen. Diese Zusammenarbeit darf keinem verdeckten Arbeitsvertrag ähneln. Beachten Sie, dass die Regierung weitere Regelungen plant, wie beispielsweise das Gesetz zur Sicherheit von Flex-Arbeitnehmern. Es ist jedoch noch unklar, wann diese Gesetze in Kraft treten werden.

Entlastung für kleine und mittlere Unternehmen

Schließlich gibt es auch gute Nachrichten für kleine und mittlere Unternehmen: Es werden Steuererleichterungen gewährt. So wird beispielsweise die Senkung des KMU-Gewinnfreibetrags rückgängig gemacht. Der Spitzensteuersatz für Einkünfte aus erheblichen Zinsen sinkt dann wieder von 33 % auf 31 %. Andererseits wird der KMU-Gewinnfreibetrag für kleine und mittlere Unternehmen reduziert. Man gewinnt und verliertalso auch im Jahr 2025.

Bitte beachten Sie: Ein Artikel bietet allgemeine Informationen, Ihre rechtliche Situation kann jedoch anders aussehen.

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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