MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
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Wenn Sie in Ihrem Unternehmen Musik abspielen – beispielsweise als Hintergrundmusik für Mitarbeiter oder Kunden –, stellen Sie diese Musik der Öffentlichkeit zur Verfügung und benötigen dafür Lizenzen. Sie zahlen dann für das Urheberrecht (über Buma/Stemra) sowie für verwandte Schutzrechte (über Sena). Ohne Lizenz riskieren Sie eine Klage.
Musik zu spielen bedeutet, sie öffentlich zu machen
Hintergrundmusik kann die Atmosphäre, die Produktivität und sogar das Kaufverhalten positiv beeinflussen. Musik in einem öffentlich zugänglichen Raum – beispielsweise in Ihrem Geschäft, Ihrer Gastronomieeinrichtung, Ihrem Büro oder Ihrem Wartebereich – abzuspielen, gilt jedoch rechtlich als öffentliche Wiedergabe. Hierfür benötigen Sie die Genehmigung der Rechteinhaber.
Es gibt zwei Arten von Rechten: Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
Musik unterliegt zwei Arten von Rechten. Die Urheberrechte von Komponisten und Textern werden von Buma/Stemra verwaltet. Die Leistungsschutzrechte von Interpreten und Produzenten werden von Sena verwaltet. Grundsätzlich müssen Sie sich bei der Wiedergabe von Musik mit beiden auseinandersetzen.
Eine Lizenz beschaffen
Die Nutzung wird über eine Lizenz geregelt, für die eine Gebühr anfällt. Die Höhe der Gebühr hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise der Art des Unternehmens, dem Umfang der Nutzung und der Art der Musiknutzung. In der Praxis wird die Lizenz häufig gebündelt, sodass sowohl das Urheberrecht als auch verwandte Schutzrechte gleichzeitig abgedeckt sind.
Trifft das auch auf mich zu?
Ob Sie zahlen müssen, hängt davon ab, ob es sich um eine öffentliche Aufführung handelt. Musik, die Sie nur für sich selbst in einem geschlossenen Raum hören, ist etwas anderes als Musik für Kunden oder eine Gruppe von Mitarbeitern. Im Zweifelsfall ist es ratsam, dies prüfen zu lassen, um unerwartete Kosten zu vermeiden.
Häufig gestellte Fragen
Muss ich für Hintergrundmusik in meinem Geschäft bezahlen?
Wenn Sie Musik für Kunden oder Mitarbeiter öffentlich zugänglich machen, ist das grundsätzlich möglich: Sie benötigen Lizenzen für das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte.
Welche Organisationen verwalten diese Rechte?
Buma/Stemra für Urheberrechte und Sena für verwandte Schutzrechte. Die Regelungen werden oft gebündelt.
Gilt dies auch für Musik, die nur für das Personal bestimmt ist?
Das hängt davon ab, ob eine Offenlegung erforderlich ist. Bei einer Mitarbeitergruppe kann dies bereits der Fall sein. Im Zweifelsfall sollte eine Prüfung erfolgen.
Ist Ihre Musiknutzung rechtlich in Ordnung?
Unsere Rechtsexperten beraten Sie zu Musiklizenzen und Urheberrecht. Lernen Sie unser Urheberrechtsteam, lassen Sie sich einen Lizenzvertrag erstellen oder vereinbaren Sie ein kostenloses Beratungsgespräch.