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Von Jazz bis Klassik: Alles rund um die Musiklizenzierung für Unternehmen

Wenn Sie in Ihrem Unternehmen Musik abspielen – beispielsweise als Hintergrundmusik für Mitarbeiter oder Kunden –, stellen Sie diese Musik der Öffentlichkeit zur Verfügung und benötigen dafür Lizenzen. Sie zahlen dann für das Urheberrecht (über Buma/Stemra) sowie für die...

Veröffentlicht am 28. Januar 2025 von MKBjuristen.nl
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Wenn Sie in Ihrem Unternehmen Musik abspielen – beispielsweise als Hintergrundmusik für Mitarbeiter oder Kunden –, stellen Sie diese Musik der Öffentlichkeit zur Verfügung und benötigen dafür Lizenzen. Sie zahlen dann für das Urheberrecht (über Buma/Stemra) sowie für verwandte Schutzrechte (über Sena). Ohne Lizenz riskieren Sie eine Klage.

Musik zu spielen bedeutet, sie öffentlich zu machen

Hintergrundmusik kann die Atmosphäre, die Produktivität und sogar das Kaufverhalten positiv beeinflussen. Musik in einem öffentlich zugänglichen Raum – beispielsweise in Ihrem Geschäft, Ihrer Gastronomieeinrichtung, Ihrem Büro oder Ihrem Wartebereich – abzuspielen, gilt jedoch rechtlich als öffentliche Wiedergabe. Hierfür benötigen Sie die Genehmigung der Rechteinhaber.

Es gibt zwei Arten von Rechten: Urheberrecht und verwandte Schutzrechte

Musik unterliegt zwei Arten von Rechten. Die Urheberrechte von Komponisten und Textern werden von Buma/Stemra verwaltet. Die Leistungsschutzrechte von Interpreten und Produzenten werden von Sena verwaltet. Grundsätzlich müssen Sie sich bei der Wiedergabe von Musik mit beiden auseinandersetzen.

Eine Lizenz beschaffen

Die Nutzung wird über eine Lizenz geregelt, für die eine Gebühr anfällt. Die Höhe der Gebühr hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise der Art des Unternehmens, dem Umfang der Nutzung und der Art der Musiknutzung. In der Praxis wird die Lizenz häufig gebündelt, sodass sowohl das Urheberrecht als auch verwandte Schutzrechte gleichzeitig abgedeckt sind.

Trifft das auch auf mich zu?

Ob Sie zahlen müssen, hängt davon ab, ob es sich um eine öffentliche Aufführung handelt. Musik, die Sie nur für sich selbst in einem geschlossenen Raum hören, ist etwas anderes als Musik für Kunden oder eine Gruppe von Mitarbeitern. Im Zweifelsfall ist es ratsam, dies prüfen zu lassen, um unerwartete Kosten zu vermeiden.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich für Hintergrundmusik in meinem Geschäft bezahlen?

Wenn Sie Musik für Kunden oder Mitarbeiter öffentlich zugänglich machen, ist das grundsätzlich möglich: Sie benötigen Lizenzen für das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte.

Welche Organisationen verwalten diese Rechte?

Buma/Stemra für Urheberrechte und Sena für verwandte Schutzrechte. Die Regelungen werden oft gebündelt.

Gilt dies auch für Musik, die nur für das Personal bestimmt ist?

Das hängt davon ab, ob eine Offenlegung erforderlich ist. Bei einer Mitarbeitergruppe kann dies bereits der Fall sein. Im Zweifelsfall sollte eine Prüfung erfolgen.

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Bitte beachten Sie: Ein Artikel bietet allgemeine Informationen, Ihre rechtliche Situation kann jedoch anders aussehen.

Ein Vertrag, ein Konflikt oder ein rechtliches Risiko muss stets anhand der Fakten, Dokumente, Beweislage und Interessen beurteilt werden. Sind Sie unsicher? Lassen Sie Ihre Situation prüfen, bevor Sie handeln.

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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