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Zahlungserinnerung, Mahnschreiben, Vorladung und Mahnung sind keine Synonyme, obwohl sie oft synonym verwendet werden. Grob gesagt reicht die Struktur von einer freundlichen Erinnerung über ein dringendes Mahnschreiben und eine Vorladung (ein letztes Mahnschreiben mit einer verbindlichen Forderung und Drohung) bis hin zur Mahnung – dem rechtlichen Schritt (Artikel 6:82 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches), der in der Regel erforderlich ist, um jemanden in Verzug zu setzen, bevor ein Gerichtsverfahren eingeleitet werden kann.
Bevor ein Fall vor Gericht gebracht wird, gehen ihm in der Regel mehrere Schreiben mit Titeln wie „Zahlungserinnerung“, „Mahnungsschreiben“, „Zusammenfassung“ oder „Mängelanzeige“ voraus. Sie alle fordern Sie zur Einhaltung einer Vereinbarung auf, bedeuten aber nicht dasselbe – auch wenn die Unterschiede nicht immer klar sind.
Zahlungserinnerung
Eine Zahlungserinnerung erinnert die andere Partei freundlich und ohne Drohungen an die vereinbarte Zahlung. Schließlich könnte eine Nichtzahlung zu diesem Zeitpunkt noch ein Versehen sein, und es besteht kein Grund, die Geschäftsbeziehung zu belasten.
Erinnerung
Ein Mahnschreiben ist eine dringlichere Erinnerung an die Einhaltung einer Vereinbarung (Zahlung oder Lieferung). Es ist strenger und formeller als eine Zahlungserinnerung, aber oft dennoch höflich. Inkassobüros versenden üblicherweise zuerst ein Mahnschreiben. Der Inhalt variiert: Zusätzliche Kosten (wie Zinsen und Inkassogebühren) können bereits erwähnt sein, es kann sich um eine letzte Mahnung mit einer festen Zahlungsaufforderung handeln, oder es können mehrere Mahnschreiben folgen. Daher ist eine eindeutige Definition schwierig.
Ladung
Eine formelle Mahnung ist eine Art letzte Aufforderung, oft weniger freundlich und nach mehreren Mahnungen. Während eine formelle Mahnung eine Bitte darstellt, enthält sie eine verbindliche Forderung mit einer Frist und einer Drohung: Das Schreiben legt die Konsequenzen bei nicht fristgerechter Zahlung dar.
Mahnung
Das Gesetz spricht von einer Mahnung, die üblicherweise vor Einleitung eines Verfahrens erforderlich ist. Schließlich muss zunächst ein Verzug vorliegen, und dieser tritt nur dann ein, wenn die Gegenpartei nicht fristgerecht auf eine Mahnung reagiert. Artikel 6:82 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches spricht von einer „schriftlichen Aufforderung“, in der der Gegenpartei eine angemessene Frist zur Erfüllung eingeräumt wird – was im Wesentlichen einer förmlichen Mahnung entspricht.
In der Praxis spielt die Bezeichnung kaum eine Rolle: Der Name des Dokuments entscheidet nicht darüber, ob es sich um eine Mahnung handelt. Auch ein Schreiben mit dem Vermerk „Zahlungsaufforderung“ oder ein gewöhnlicher Brief bzw. eine E-Mail können eine Mahnung darstellen. Manchmal liegt sogar ohne Mahnung ein Zahlungsverzug vor, beispielsweise wenn der Schuldner in einer Mitteilung ankündigt, die Zahlung nicht leisten zu können.
Häufig gestellte Fragen
Worin besteht der Unterschied zwischen einer Mahnung und einem Aufforderungsschreiben?
Ein Aufforderungsschreiben ist eine (dringende) Erinnerung oder Bitte; eine Vorladung ist eine letzte Aufforderung mit einer festen Forderung, einer Frist und einer Drohung hinsichtlich der Konsequenzen.
Benötige ich immer eine Mahnung?
In der Regel ja, um jemanden vor Einleitung eines Gerichtsverfahrens in Verzug zu setzen. In bestimmten Fällen tritt der Verzug jedoch kraft Gesetzes ein, beispielsweise bei einer festgelegten Frist oder wenn der Schuldner erklärt, dass er diese nicht einhalten wird.
Ist der Titel ausschlaggebend dafür, ob es sich bei einem Schreiben um eine Mahnung handelt?
Nein. Nicht der Titel, sondern der Inhalt ist entscheidend. Ein Brief mit einer „Aufforderung“ oder sogar eine E-Mail kann ebenfalls als Mahnung gelten, sofern sie eine Aufforderung mit einer angemessenen Frist enthält.
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