Finanzielle

7 Rechtstipps, um sicherzustellen, dass Kunden schneller bezahlen

Wollen Sie, dass Ihre Kunden schneller zahlen? Legen Sie Zahlungsbedingungen schriftlich fest, versenden Sie umgehend Zahlungserinnerungen nach deren Ablauf und integrieren Sie rechtliche Anreize in Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen: Eigentumsvorbehalt, Vertragsstrafe und gesetzliche Zinsen. Eine kurze Zahlungsfrist, die Sie...

Veröffentlicht am 10. April 2019 von MKBjuristen.nl
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Wollen Sie, dass Ihre Kunden schneller zahlen? Dann legen Sie Zahlungsbedingungen schriftlich fest, versenden Sie umgehend nach deren Ablauf Mahnungen und integrieren Sie rechtliche Anreize in Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen: Eigentumsvorbehalt, Vertragsstrafe und gesetzliche Zinsen. Eine kurze, aktiv überwachte Zahlungsfrist in Kombination mit strengen Geschäftsbedingungen ist mit Abstand das wirksamste Mittel, um Zahlungsausfälle zu vermeiden. In den Niederlanden wird ein erheblicher Anteil der Geschäftsrechnungen verspätet bezahlt, was sich direkt auf Ihre Liquidität auswirkt. Im Folgenden finden Sie sieben konkrete und rechtssichere Möglichkeiten, Ihr Betriebskapital zu schützen.

Warum zahlen Kunden verspätet?

Zahlungsverzug ist selten böswillig. Häufig liegt es an Vergesslichkeit, einer unklaren Rechnung, einer fehlenden oder übermäßig langen Zahlungsfrist oder einfach daran, dass der Kunde die Rechnung ganz unten auf den Stapel legt, weil keine Konsequenzen drohen. Ein erheblicher Anteil niederländischer Geschäftsrechnungen wird verspätet bezahlt, was insbesondere KMU trifft: In der Zwischenzeit finanzieren Sie die Arbeit, während Ihre eigenen Kosten und Steuern weiter anfallen.

Der gemeinsame Nenner der folgenden Tipps: Formulieren Sie Ihre Vereinbarungen eindeutig, überwachen Sie deren Einhaltung aktiv und stellen Sie sicher, dass verspätete Zahlungen dem Kunden Kosten verursachen. Dadurch verschiebt sich der Anreiz von der Aufschieberei hin zur pünktlichen Zahlung.

1. Treffen Sie klare Vereinbarungen über die Zahlungsbedingungen

Wenn Sie möchten, dass Ihre Kunden pünktlich zahlen, sollten Sie immer eine endgültige Zahlungsfrist festlegen. Diese sollte nicht nur in Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten sein, sondern auch auf Rechnungen, Angeboten und Auftragsbestätigungen klar angegeben werden. Dreißig Tage gelten als Standard, vierzehn oder sogar acht Tage werden jedoch immer üblicher.

Wichtig zu wissen: Für Vereinbarungen zwischen Unternehmern gelten gesetzliche Regelungen zu den Zahlungsbedingungen. Sofern keine gesonderten Bedingungen vereinbart wurden, gilt in der Regel eine Frist von dreißig Tagen. Eine längere Frist ist möglich, jedoch grundsätzlich bis zu einem gesetzlichen Höchstbetrag von sechzig Tagen. Eine noch längere Frist ist nur zulässig, wenn nachweislich nachgewiesen werden kann, dass sie für den Gläubiger weder nachteilig noch offenkundig unbillig ist. Daher ist es ratsam, die Zahlungsfristen eher kurz als lang zu halten.

Beachten Sie außerdem eine zusätzliche Regel, die gilt, wenn ein Großunternehmen ein KMU oder einen Freiberufler bezahlen muss: In diesem Fall ist eine Zahlungsfrist von mehr als dreißig Tagen nicht zulässig. Sollten Sie dennoch eine längere Frist vereinbaren, verkürzt sich diese automatisch, und Sie können auf den überfälligen Betrag Verzugszinsen geltend machen. Sind Sie sich unsicher, ob Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen in dieser Hinsicht rechtlich einwandfrei sind? Unsere für Gesellschaftsrecht prüfen diese gerne mit Ihnen.

Welche Zahlungsbedingungen können Sie vereinbaren? Ein Überblick

  • Keine vereinbarte Frist (B2B): Grundsätzlich gilt eine gesetzliche Frist von dreißig Tagen.
  • Standard B2B: Sie können eine Laufzeit von bis zu sechzig Tagen vereinbaren.
  • Länger als sechzig Tage (B2B): nur zulässig, wenn dies nachweislich nicht nachteilig oder unfair für den Gläubiger ist.
  • Großunternehmen zahlen KMU oder Selbstständigen: maximal dreißig Tage; eine längere Vereinbarung wird automatisch verkürzt.

2. Passen Sie die Zahlungsbedingungen an den Kunden an

Obwohl Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Standardzahlungsfrist enthalten, können Sie in Einzelvereinbarungen davon abweichen. Die Zahlungsfrist dient somit als Instrument Ihres Forderungsmanagements.

Bitten Sie Kunden mit schlechter Zahlungshistorie oder geringer Bonität um eine frühere Zahlung, beispielsweise im Voraus oder in Raten. So können Sie frühzeitig eingreifen und vermeiden, lange auf einen Kunden zu warten, der letztendlich nicht zahlt. Prüfen Sie die Bonität neuer, größerer Kunden im Voraus; das ist günstiger als die nachträgliche Einziehung von Zahlungen. Ein praktisches Beispiel: Wenn Sie einem Neukunden zum ersten Mal eine größere Bestellung liefern, vereinbaren Sie eine Anzahlung oder Ratenzahlung, damit Sie den vollen Betrag nicht auf einmal vorfinanzieren müssen.

3. Senden Sie umgehend eine Zahlungserinnerung

Eine Zahlungsfrist zu setzen, reicht nicht aus; Sie müssen diese auch aktiv überwachen. Sobald die Frist abgelaufen ist, senden Sie umgehend eine freundliche Zahlungserinnerung. Oft handelt es sich schlicht um Vergesslichkeit, und damit ist die Sache erledigt. Gleichzeitig signalisieren Sie, dass Ihre Verwaltung ordnungsgemäß funktioniert.

Fügen Sie der Zahlungserinnerung stets eine Kopie der Rechnung bei, damit der Kunde nicht danach suchen muss, denn Zögern führt zur Stornierung. Erfolgt die Zahlung nicht, versenden Sie ein formelles Mahnschreiben mit einer letzten Zahlungsfrist. Hinweis: Für Verbraucher ist ein ordnungsgemäßes formelles Mahnschreiben mit einer Zahlungsfrist von vierzehn Tagen gesetzlich vorgeschrieben, um Inkassokosten geltend machen zu können. Weitere Informationen zum strukturierten Vorgehen finden Sie auf unserer Seite zum Thema Forderungseinzug.

4. Schützen Sie sich mit Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor Zahlungsausfällen

Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Ihr wirksamstes Mittel gegen Zahlungsausfälle. Einige häufig verwendete Klauseln:

  • Eigentumsvorbehalt: Das Eigentum an der gelieferten Ware geht erst nach vollständiger Bezahlung durch den Kunden auf Sie über. Zahlt der Kunde nicht, können Sie die gelieferte Ware grundsätzlich zurückfordern.
  • Aussetzung neuer Lieferungen: Sie werden die Lieferungen erst wieder aufnehmen, wenn alle ausstehenden Rechnungen bezahlt sind.
  • Kündigungsgründe aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten: Im Falle eines drohenden Kreditschuldproblems oder einer (Verschiebung) der Zahlung können Sie den Vertrag kündigen oder aussetzen.

Mit solchen Klauseln ergreifen Sie im Falle von Zahlungsverzug aktiv Maßnahmen und begrenzen Ihre Verluste. Voraussetzung ist jedoch, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen korrekt und rechtzeitig erklärt und dem Kunden zur Verfügung gestellt wurden; andernfalls kann der Kunde sie für ungültig erklären. Stellen Sie daher sicher, dass Ihr Kunde nachweislich belegen kann, dass er Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor oder bei Vertragsschluss erhalten hat.

5. Nehmen Sie eine Strafklausel in Ihren Vertrag auf

Sie können eine Vertragsstrafe in Ihre Vereinbarungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufnehmen: eine vorab festgelegte Gebühr, die fällig wird, sobald die Zahlungsfrist abgelaufen ist. Diese kann ein fester Betrag oder ein Prozentsatz des ausstehenden Rechnungsbetrags sein.

Beachten Sie zwei Dinge. Erstens: Eine Vertragsstrafe tritt in der Regel an die Stelle der gesetzlichen (handelsüblichen) Zinsen. Nehmen Sie daher in Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf, dass Sie sich das Recht vorbehalten, stattdessen gesetzliche (handelsübliche) Zinsen geltend zu machen, um im Einzelfall die günstigste Regelung zu wählen. Zweitens: Eine Vertragsstrafe darf nicht überhöht sein. Ein Richter kann eine unangemessen hohe Vertragsstrafe reduzieren, und für Verbraucher gelten strengere Regeln. Halten Sie die Vertragsstrafe daher realistisch und verhältnismäßig zum entstandenen Schaden.

6. Nutzen Sie den gesetzlichen handelsüblichen Zinssatz

Zahlt ein Geschäftskunde verspätet, haben Sie grundsätzlich Anspruch auf den gesetzlichen Geschäftszins: einen erhöhten Zinssatz, der speziell für Geschäftstransaktionen zwischen Unternehmern gilt. Dieser Zinssatz ist deutlich höher als der reguläre gesetzliche Zinssatz und wird halbjährlich von der Regierung festgelegt. Daher ändert sich der Prozentsatz regelmäßig. Prüfen Sie daher vor der Berechnung immer den aktuellen Zinssatz (z. B. bei der Bundesregierung).

Grundsätzlich können Sie bei Zahlungsverzug Ihres Unternehmens auch außergerichtliche Inkassokosten in Rechnung stellen. Bei Forderungen gegen Verbraucher ist die Höhe dieser Inkassokosten gesetzlich nach einer Gleitskala mit einem gesetzlichen Mindestbetrag standardisiert. Zwischen Geschäftsinhabern können Sie vertraglich davon abweichen, sofern Sie dies in Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) klar festlegen. Geben Sie in Ihren AGB ausdrücklich an, dass bei Zahlungsverzug Zinsen und Inkassokosten fällig werden; dies setzt den Kunden zusätzlich unter Druck, fristgerecht zu zahlen.

7. Schnelle Zahler belohnen

Sie müssen nicht immer nur mit Strafen und Zinsen drohen. Manchmal ist eine Belohnung wirkungsvoller. Legen Sie beispielsweise ein Zahlungsziel von dreißig Tagen fest, bieten Sie aber Kunden, die innerhalb von acht Tagen zahlen, einen kleinen Rabatt an.

Ein Rabatt von ein oder zwei Prozent ist üblich. Dadurch werden Kunden dazu animiert, die Rechnung sofort zu bezahlen, anstatt sie unbeglichen zu lassen. Wägen Sie ab, ob der Rabatt den Liquiditätsvorteil überwiegt; für die meisten Unternehmer ist es die paar Prozent mehr Geld auf dem Konto wert.

Schritt-für-Schritt-Anleitung: von der Rechnung bis zur Zahlung

Wenn Sie Ihr Debitorenmanagement effizient organisieren möchten, ist eine feste Arbeitsmethode hilfreich. Befolgen Sie diese Schritte für jeden Auftrag:

  1. Erklären Sie Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Voraus für anwendbar und stellen Sie sicher, dass diese nachweislich verfügbar sind.
  2. Geben Sie auf dem Angebot, der Auftragsbestätigung und der Rechnung klar eine kurze Zahlungsfrist an.
  3. Stellen Sie die Rechnung unmittelbar nach der Lieferung aus und senden Sie eine saubere, vollständige Rechnung.
  4. Senden Sie unmittelbar nach Ablauf der Frist eine Zahlungserinnerung mit einer Kopie der Rechnung.
  5. Ist die Zahlung überfällig? Senden Sie eine Zahlungserinnerung mit einer endgültigen Frist (für Verbraucher: vierzehn Tage).
  6. Sie haben immer noch nichts erhalten? Leiten Sie ein Inkassoverfahren ein und fordern Sie Zinsen und Kosten.

Gute Bedingungen sind entscheidend

Ein freundliches Telefonat kann manchmal Wunder wirken, doch Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind oft das wirksamste Mittel, um Kunden zu pünktlicher Zahlung zu bewegen. Eine überwachte Zahlungsfrist, ein Eigentumsvorbehalt, eine Vertragsstrafe und ein striktes Forderungsmanagement sind Ihre besten Instrumente – sowohl präventiv als auch reaktiv.

Deshalb achten wir bei MKB Juristen genau auf Ihre Rechtslage, nicht nur bei der Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sondern bei allen Verträgen, die wir für Sie aufsetzen. Sollte ein Kunde trotz aller Bemühungen in Zahlungsverzug geraten, unterstützen wir Sie vom Mahnverfahren bis zum Inkasso. Bei weitergehenden rechtlichen Problemen steht Ihnen unsere Rechtsberatung für Unternehmer gerne zur Verfügung.

Häufig gestellte Fragen zur schnelleren Bezahlung für Kunden

Was ist eine angemessene Zahlungsfrist für eine Rechnung?

Dreißig Tage gelten als Standard, aber auch vierzehn oder acht Tage sind zulässig und führen zu einer schnelleren Zahlung. Grundsätzlich gilt zwischen Unternehmern eine gesetzliche Höchstfrist von sechzig Tagen; eine längere Frist kann nur unter strengen Voraussetzungen vereinbart werden. Zahlt ein Großunternehmen an ein KMU oder einen Freiberufler, gilt eine Höchstfrist von dreißig Tagen. Es empfiehlt sich, die Zahlungsfrist kurz zu halten und aktiv zu überwachen.

Darf ich Inkassokosten und Verzugszinsen berechnen?

Ja. Bei Geschäftskunden können Sie in der Regel gesetzliche Verzugszinsen und die Erstattung der Inkassokosten geltend machen. Bei Verbrauchern ist die Höhe der Inkassokosten gesetzlich festgelegt, und Sie müssen vor der Berechnung von Kosten eine ordnungsgemäße Mahnung mit einer Zahlungsfrist von vierzehn Tagen zukommen lassen.

Worin besteht der Unterschied zwischen einer Vertragsstrafe und dem gesetzlichen Zinssatz für Handelsgeschäfte?

Eine Vertragsstrafe ist ein vorab vereinbarter Betrag oder Prozentsatz, den der Kunde im Falle einer verspäteten Zahlung schuldet. Der gesetzliche Zinssatz für Geschäftstransaktionen ist ein gesetzlich festgelegter Zinssatz. Grundsätzlich ersetzt eine Vertragsstrafe diesen Zinssatz; daher sollten Sie in Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Möglichkeit einräumen, zwischen den anzuwendenden Regelungen zu wählen.

Was ist ein Eigentumsvorbehalt und warum ist er hilfreich?

Mit einer Eigentumsvorbehaltsklausel bleiben die gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden Ihr Eigentum. Zahlt der Kunde nicht, können Sie die Waren grundsätzlich zurückfordern. Dies bietet einen starken Anreiz zur fristgerechten Zahlung und begrenzt Ihre Verluste im Falle eines Zahlungsausfalls.

Wie hoch ist der gesetzliche Zinssatz für Gewerbebetriebe?

Der gesetzliche Zinssatz für gewerbliche Kredite wird halbjährlich von der Regierung festgelegt und ist strukturell höher als der gesetzliche Standardzinssatz. Da sich der Prozentsatz halbjährlich ändern kann, sollten Sie vor der Zinsberechnung stets den aktuellen Zinssatz bei einer zuverlässigen Quelle, wie beispielsweise der Zentralregierung, überprüfen.

Was kann ich tun, wenn ein Kunde auch nach Mahnungen nicht zahlt?

Senden Sie zunächst ein formelles Mahnschreiben mit einer endgültigen Zahlungsfrist. Sollte dies nicht zum Erfolg führen, können Sie ein Inkassoverfahren einleiten und die ausstehende Forderung, gegebenenfalls zuzüglich Zinsen und Kosten, einfordern. Unsere Rechtsexperten begleiten Sie dabei mit unserem bewährten Inkassokonzept.

Sie möchten, dass Ihre Kunden schneller bezahlen? Wir helfen Ihnen beim Einstieg

Möchten Sie Ihre Zahlungsfristen verkürzen und Ihre Rechtsposition stärken? Lassen Sie Ihre bestehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Verträge prüfen oder von uns umgehend mit aussagekräftigen Zahlungs- und Inkassoklauseln neu erstellen. Falls Sie bereits eine offene Forderung haben, informieren Sie sich über unsere Inkassolösungenoder unsere umfassende Rechtsberatung für Unternehmer.

Vereinbaren Sie ein Erstgespräch und besprechen Sie mit einem unserer Rechtsexperten, wie Sie Ihre Mandanten strukturell zu schnelleren Zahlungen bewegen können.

Bitte beachten Sie: Ein Artikel bietet allgemeine Informationen, Ihre rechtliche Situation kann jedoch anders aussehen.

Ein Vertrag, ein Konflikt oder ein rechtliches Risiko muss stets anhand der Fakten, Dokumente, Beweislage und Interessen beurteilt werden. Sind Sie unsicher? Lassen Sie Ihre Situation prüfen, bevor Sie handeln.

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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