MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
Es empfiehlt sich, wichtige Verträge, Geschäftsbedingungen und andere juristische Dokumente nicht selbst zusammenzustellen oder zu kopieren. Wir unterstützen Unternehmer mit begrenztem Budget mit maßgeschneiderten Rechtslösungen, transparenten Kosten im Voraus und verständlichen Erklärungen.
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Stellt ein Richter die Haftung einer Partei fest, ist das Ausmaß des Schadens noch nicht geklärt. Ist der Schaden weiterhin unklar oder erfordert seine Berechnung eingehende Ermittlungen, kann der Richter anordnen, dass der Schadensersatz „durch ein Gutachten ermittelt“ wird: Die Höhe des Schadensersatzes wird dann in einem gesonderten Gutachtenverfahren festgelegt.
Haftung und Schadensumfang sind zwei Dinge
In Gerichtsverfahren kann der Richter zunächst die Haftung einer Partei feststellen, ohne die genaue Schadenshöhe bereits zu ermitteln. Manchmal ist das Ausmaß des Schadens zu diesem Zeitpunkt noch nicht vollständig geklärt – beispielsweise weil der Schaden noch nicht vollständig entstanden ist – oder die Berechnung erfordert eingehende Ermittlungen. In solchen Fällen ist es sinnvoll, diese beiden Fragen getrennt zu behandeln.
Was versteht man unter einer Verurteilung, die „vom Staat festzulegen ist“?
Der Richter kann den Haftenden zur Zahlung eines Schadensersatzes „in schriftlicher Form“ verurteilen. Dies bedeutet, dass die Haftung zwar festgestellt ist, die genaue Schadenshöhe jedoch in einem gesonderten Verfahren – dem Schadensersatzverfahren – ermittelt wird. Dadurch kann das Hauptverfahren fortgesetzt werden, ohne sich in Zahlen zu verlieren.
Das Schadensfeststellungsverfahren
Im Rahmen des Schadensfeststellungsverfahrens wird das Ausmaß des Schadens ermittelt. Die geschädigte Partei belegt den Schaden mit Beweismitteln, und gegebenenfalls bestellt der Richter einen Sachverständigen. Erst dann wird die Höhe des vom Haftenden zu zahlenden Betrags festgelegt. Dieser kann sowohl entstandene Verluste als auch entgangenen Gewinn umfassen.
Was bedeutet das für Sie?
Wenn Ihnen ein Schaden entstanden ist, können Sie Ihren Anspruch auf Entschädigung sichern, selbst wenn das Ausmaß des Schadens noch nicht vollständig geklärt ist. Wenn Sie haftbar gemacht wurden, wissen Sie, dass die Höhe der Entschädigung noch verhandelt wird. In beiden Fällen ist ein stichhaltiger Nachweis des Schadens entscheidend.
Häufig gestellte Fragen
Gilt der Schaden als endgültig, wenn ich haftbar gemacht werde?
Nicht automatisch. Der Richter kann zunächst die Haftung feststellen und deren Umfang später in einem Schadensfeststellungsverfahren bestimmen.
Was bedeutet „vom Staat auszuarbeiten“?
Die Haftung ist festgestellt, die Höhe des Schadens wird jedoch in einem gesonderten Verfahren ermittelt.
Wie wird der Schaden berechnet?
Mit Beweismitteln der geschädigten Partei und, falls erforderlich, eines Sachverständigen. Es geht um entstandene Schäden und entgangenen Gewinn.
Schadensersatz fordern oder sich selbst verteidigen?
Unsere Rechtsexperten und Anwälte prüfen oder bestreiten den Schadensanspruch. Informieren Sie sich über unsere Rechtsberatung oder unser Prozessführungsteamoder vereinbaren Sie ein kostenloses Beratungsgespräch.