Verträge

Dürfen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen selbst formulieren? Vorteile und Risiken

Dürfen Sie Ihre eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verfassen? Ja. Wann ist das sinnvoll, wann nicht, und welche Fallstricke sollten Sie beachten?

Veröffentlicht am 28. Mai 2026 von MKBjuristen.nl
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Ja, Sie dürfen Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen selbst verfassen. Es gibt kein Gesetz, das Sie dazu verpflichtet, einen Rechtsexperten, Anwalt oder Notar hinzuzuziehen. Die Frage ist daher nicht, ob es erlaubt ist, sondern ob es in Ihrem Fall ratsam ist – und das ist deutlich komplexer, als man im Internet vermuten würde.

Der Stuckateur Piet hat beides schon erlebt. Zuerst hat er den Vertrag selbst anhand einer ungenauen Webseite aufgesetzt (Endergebnis: unbezahlte Rechnung, ungültige Klausel, schlaflose Nächte). Dann hat er einen Fachanwalt engagiert (Endergebnis: ein ordentlicher Vertrag, pünktlich bezahlte Kunden, wieder ein Mensch). In diesem Artikel: Wann es sinnvoll ist, den Vertrag selbst aufzusetzen, eine ehrliche Schritt-für-Schritt-Anleitung für alle, die es trotzdem selbst versuchen wollen, und die häufigsten Fallstricke, die viel Geld kosten.

Die kurze Antwort: Es ist erlaubt, aber Vorsicht vor den Konsequenzen

Das Gesetz (Abschnitt 6.5.3 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) schreibt nicht vor, wer der Urheber sein muss. Ein unbefugter Kollege mit einem blinkenden Cursor darf es. Ein brillanter Anwalt darf es. Selbst Ihr Großvater mit einer Karriere als Dichter darf es. Was das Gesetz jedoch *vorschreibt*, ist Folgendes:

  • Die Bedingungen sind nicht unangemessen belastend (insbesondere für die Verbraucher – schwarze und graue Listen);
  • Sie bieten Ihrem Kunden eine angemessene Gelegenheit, dies vor oder bei Abschluss der Vereinbarung zur Kenntnis zu nehmen (die Bestimmung an den Kunden);
  • Es darf nicht gegen zwingendes Recht verstoßen.

Theoretisch können Sie diese Anforderungen selbst erfüllen. In der Praxis mangelt es jedoch an der Umsetzung – dazu später mehr.

Vorteile der Erstellung eigener Geschäftsbedingungen

Der Freelancer verfasst die Allgemeinen Geschäftsbedingungen selbst zu Hause am Laptop

Gleiches Recht für alle: Es gibt Vorteile.

  • Kostenersparnis. Ein paar Abende Ihrer Freizeit statt mehrerer hundert Euro für einen Anwalt.
  • Man lernt seine eigenen Risiken kennen. Wenn man sorgfältig überlegt, was alles benötigt wird, denkt man auch darüber nach, was bei der Arbeit schiefgehen kann. Das ist an sich schon nützlich.
  • Schnelligkeit. Keine Wartezeiten. Heute begonnen, morgen fertig.
  • Sie erkennen Ihre eigene Sprache wieder. Texte, die Sie selbst verfasst haben, lesen sich leichter. Dasselbe gilt übrigens auch für Kunden – die klare Sprache eines Unternehmers liest sich besser als kompliziertes juristisches Fachchinesisch.

Risiken beim Selberschreiben

Die andere Seite – und unsere Erfahrung zeigt, dass diese schwieriger ist, als die meisten Unternehmer vermuten.

  • Man weiß nicht, was nicht abgedeckt ist. Man entdeckt eine übersehene Haftungsbeschränkung erst, wenn ein Schaden eintritt. Dann ist es zu spät.
  • Verbotene oder fragwürdige Klauseln schleichen sich ein. Wenn Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Internet ändern, übernehmen Sie oft unwissentlich Klauseln, die für Verbraucher unzulässig sind – diese sind dann ungültig und vermitteln Ihnen ein falsches Sicherheitsgefühl.
  • Die Übergabe. Die meisten selbstgemachten Sets scheitern nicht am Inhalt, sondern daran, dass sie nie ordnungsgemäß an den Kunden übergeben wurden. Ohne diese Übergabe sind sie wertlos.
  • Veraltet. Das Recht ändert sich. Ein Regelwerk, das vor vier Jahren korrekt war, kann in mancher Hinsicht inzwischen überholt sein (man denke an das Widerrufsrecht, die DSGVO, gesetzliche Geschäftsinteressen).
  • Trugbild. Das ist die stille Gefahr: Man *glaubt*, man sei geschützt, und schenkt den Risiken im Verkaufsprozess deshalb weniger Beachtung. Bis etwas schiefgeht.

Oder, wie Piet sagen würde: Es ist ein bisschen so, als würde man sein eigenes Haus bauen. Das ist völlig in Ordnung; es steht ja auch schon nach einer Woche. Die Frage ist nur, ob es bei Stürmen trocken bleibt.

Wann kann man es wirklich selbst machen?

Das Selberschreiben ist ein vernünftiger Plan, wenn drei Dinge zusammenkommen:

  • Sie arbeiten fast ausschließlich im B2B-Bereich (andere Unternehmen, keine Endverbraucher).
  • Ihr Auftrag ist unkompliziert: Festpreis, fester Liefertermin, beschränkte Haftung aufgrund der Art der Arbeit selbst.
  • Die Beträge sind klein bis mittelgroß, und Sie versichern sich gegen das tatsächliche Risiko.

Unter diesen Umständen können Sie durchaus mit einem soliden Branchenmodell beginnen und es selbst anpassen. Ein Abend, ein zweites Paar Augen, fertig. Ihr Wissen über Ihre eigene Arbeit wiegt dann den Mangel an formalen rechtlichen Vorgaben auf.

Wann es besser ist, nicht

Der Kunde berät sich mit einem Anwalt über die Ausarbeitung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

In diesen Fällen raten wir davon ab, den Text selbst zu verfassen. Nicht, um Panik zu verbreiten, sondern weil die Kosten von Fehlern die Einsparungen durch die Eigenbearbeitung bei Weitem übersteigen würden.

  • Sie verkaufen an Endverbraucher. Die schwarzen und grauen Listen sind ein Minenfeld. Eine einzige falsche Klausel macht Ihre gesamte Haftungsklausel wertlos.
  • Sie betreiben einen Webshop. Zusätzlich zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen benötigen Sie Bestimmungen zum Widerrufsrecht, zu Informationspflichten und eine separate Datenschutzerklärung. Es reicht nicht, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen um ein paar Sätze zu ergänzen.
  • Sie arbeiten mit großen Summen. Bei Aufträgen im Wert von Zehntausenden von Euro oder mehr kann eine unwirksame Haftungsbeschränkung plötzlich zu einer Forderung in Höhe von vielen Zehntausend Euro führen.
  • Sie bieten individuelle Leistungen oder Beratung an. Je mehr Interpretation Ihre Arbeit beinhaltet, desto mehr Raum gibt es im Nachhinein für Diskussionen. Klare Geschäftsbedingungen sind daher unerlässlich.
  • Sie arbeiten international. Welches Recht findet Anwendung? Welches Gericht ist zuständig? Fragen zur Übersetzung und Gerichtsbarkeit sind keine Hausaufgaben.
  • Sie sind in einer regulierten Branche tätig. Gesundheitswesen, Finanzdienstleistungen, Rechtsberatung – zusätzliche Regeln, die Sie nicht auswendig kennen.

Schritt-für-Schritt-Anleitung für alle, die es immer noch selbst machen wollen

Wenn Sie zur Gruppe „Ich kann das selbst erledigen“ gehören, ist dies die Reihenfolge, die das geringste Risiko birgt.

  1. Bestimmen Sie Ihre Zielgruppe und die damit verbundenen Risiken. Wer sind Ihre Kunden und was läuft in Ihrer Branche üblicherweise schief?
  2. Suchen Sie sich ein gutes Branchenmuster. Viele Branchenverbände bieten Muster-Geschäftsbedingungen an, oft kostenlos für Mitglieder. Das ist besser als ein unbekanntes Online-Dokument.
  3. Schreiben Sie einen maßgeschneiderten Vertrag. Passen Sie jede Klausel an Ihre Bedürfnisse an: Ihre Zahlungsbedingungen, Ihre Haftungsbeschränkung, Ihre Lieferzeit.
  4. Prüfen Sie auf verbotene Klauseln. Insbesondere gegenüber Verbrauchern: Achten Sie auf Haftungsausschlüsse, einseitige Änderungsrechte und kurze Beschwerdefristen.
  5. Formulieren Sie es klar und verständlich. Vermeiden Sie Formulierungen wie „daher“ oder „vorbehaltlich gesetzlicher Bestimmungen“. Unverständliche Bedingungen werden zum Nachteil des Verfassers ausgelegt – und dieser Verfasser sind Sie.
  6. Veranlassen Sie die Lieferung. Beachten Sie Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Angebot, der Auftragsbestätigung und der Rechnung und senden Sie diese als Anhang oder herunterladbare PDF-Datei mit. Dieser Schritt wird am häufigsten übersehen.
  7. Lassen Sie es kritisch Korrektur lesen. Am besten von jemandem mit juristischen Kenntnissen, ansonsten von einem Kollegen, der sich traut, Kritik zu üben. Nicht von Ihrem besten Freund. Nicht von Ihrem Vater.

Für die vollständige Umsetzung lesen Sie bitte auch unseren Hauptartikel zur Formulierung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit der vollständigen Checkliste und dem Sieben-Punkte-Plan.

Der Mittelweg: selbst entwerfen, überprüfen lassen

Für viele KMU-Unternehmer ist dies die optimale Lösung. Sie erstellen die AGB, die zu Ihrer Arbeit und Ihrer Sprache passen. Ein Rechtsexperte prüft sie kritisch, korrigiert Fehler und stellt sicher, dass Sie nicht versehentlich auf die schwarze Liste geraten. Die Kosten sind in der Regel niedriger als bei der Erstellung komplett neuer AGB – siehe die Kostenübersicht zur Erstellung von AGB.

Unsere ehrliche Empfehlung: Sie können die AGB zwar selbst entwerfen, sollten sie aber vor der Veröffentlichung unbedingt von einem Juristen einige Stunden lang prüfen lassen. Eine solche Prüfung kostet nur einen Bruchteil dessen, was ein Rechtsstreit Sie kosten kann. Alternativ können Sie die AGB auch von MKB Juristen erstellen oder prüfen lassen; dies ist ab wenigen Hundert Euro möglich.

Häufig gestellte Fragen

Dürfen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen selbst entwerfen?

Ja, das ist zulässig. Es gibt kein Gesetz, das einen Anwalt oder Notar dazu verpflichtet. Sie müssen jedoch sicherstellen, dass die Vertragsbedingungen nicht unangemessen belastend sind, nicht gegen geltendes Recht verstoßen und dass Sie sie Ihrem Mandanten rechtzeitig zukommen lassen.

Welche Vorteile bietet es, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen selbst zu formulieren?

Kostenersparnis, Zeitersparnis und die Tatsache, dass Sie beim Schreiben auch Ihre eigenen Risiken berücksichtigen. Darüber hinaus ist ein selbst verfasster Text leichter zu überprüfen, und eine kundenfreundliche Formulierung ist oft verständlicher als eine umfangreiche juristische Vorlage.

Welche Risiken birgt es, den Entwurf selbst zu erstellen?

Dass Sie nicht wissen, was nicht enthalten ist, dass Sie versehentlich verbotene oder mehrdeutige Klauseln übernehmen, dass Sie den Umfang des Dokuments unterschätzen und dass Sie sich in falscher Sicherheit wiegen. Die größten Verluste entstehen nicht durch fehlerhafte Klauseln, sondern durch Ungenauigkeiten bei der Ausführung.

Wann ist es ratsam, den Entwurf selbst anzufertigen?

Wenn Sie ausschließlich an andere Unternehmen verkaufen, die Risiken überschaubar sind und mit kleinen bis mittleren Beträgen arbeiten – ein solides Branchenmodell als Grundlage, eine Stunde individuelle Beratung, und Sie kommen weit. Bei Endkundenverkäufen oder hohen Unternehmensbewertungen ist die Beauftragung eines Anwalts oder die Abtretung von Forderungen die bessere Investition.

Kann ich eine Vorlage aus dem Internet verwenden?

Am besten nicht ohne kritische Prüfung. Muster-AGB von Branchen- oder Berufsverbänden sind in der Regel gut und aktuell; zufällige Online-Dokumente hinken oft dem Gesetz hinterher oder enthalten Klauseln, die in Ihrer Situation nicht praktikabel sind. Lieber ein gutes Muster plus eine Überprüfung als eine kostenlose Vorlage mit Schwachstellen.

Wäre es auch eine Option, dies überprüfen zu lassen?

Ja, und für viele Unternehmer ist das der klügste Weg. Sie schreiben den Text selbst, ein Anwalt prüft ihn kritisch und korrigiert Fehler. Das ist meist günstiger als ein komplett neuer Satz, und Sie behalten Ihren eigenen Stil. Fragen Sie immer einen Anwalt, ob eine Überprüfung möglich ist.

Wie oft muss ich meine selbstverfassten Allgemeinen Geschäftsbedingungen aktualisieren?

Überprüfen Sie sie mindestens einmal jährlich und immer dann, wenn sich etwas an Ihren Dienstleistungen oder der Gesetzeslage ändert. Die Gesetzgebung im Verbraucherrecht und Datenschutz entwickelt sich ständig weiter; fünf Jahre alte Richtlinien sind fast nie mehr aktuell.

Bitte beachten Sie: Ein Artikel bietet allgemeine Informationen, Ihre rechtliche Situation kann jedoch anders aussehen.

Ein Vertrag, ein Konflikt oder ein rechtliches Risiko muss stets anhand der Fakten, Dokumente, Beweislage und Interessen beurteilt werden. Sind Sie unsicher? Lassen Sie Ihre Situation prüfen, bevor Sie handeln.

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Wir unterstützen Unternehmer bei Vertragsangelegenheiten, Konflikten und speziellen Rechtsfragen. In einem kostenlosen Erstgespräch besprechen wir kurz, welcher Ansatz für Ihre Situation am besten geeignet ist.

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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