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Wichtige Hinweise für alle, die beruflich mit Tieren arbeiten

Wer beruflich mit Tieren arbeitet – sei es als Unternehmer oder im Rahmen einer Stiftung – sieht sich drei wesentlichen rechtlichen Risiken ausgesetzt: der Haftung für Schäden, die durch Tiere verursacht werden, dem Fehlen eines ordnungsgemäßen Adoptions- oder Vermittlungsvertrags und den Verbraucherschutzbestimmungen (einschließlich der gesetzlichen Gewährleistung)...

Veröffentlicht am 19. Januar 2021 von MKBjuristen.nl
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Wer beruflich mit Tieren arbeitet – sei es als Unternehmer oder im Auftrag einer Stiftung – ist drei wesentlichen rechtlichen Risiken ausgesetzt: der Haftung für Schäden, die durch Tiere verursacht werden, dem Fehlen eines ordnungsgemäßen Adoptions- oder Vermittlungsvertrags sowie den Verbraucherschutzbestimmungen (einschließlich der gesetzlichen Gewährleistung) beim Verkauf von Tieren. Im Folgenden erfahren Sie mehr über die jeweiligen Themen und wie Sie sich in den einzelnen Bereichen schützen können.

Viele Unternehmer machen ihre Tierliebe zum Geschäftsmodell, und es gibt auch Stiftungen, die sich dem Tierschutz auf gemeinnütziger Basis widmen. Wunderbar und edel, doch es gibt wichtige Aspekte zu bedenken, die oft zu wenig Beachtung finden.

Wer haftet für Schäden, die durch ein Tier verursacht werden?

Grundsätzlich haftet der Tierhalter für Schäden, die sein Tier verursacht – bei einem Hundebiss ist der Halter haftbar. Doch die Realität sieht oft anders aus. Gerade bei Hundeausführdiensten entstehen schnell Streitigkeiten: Trägt der Halter die Kosten für mangelhaftes Training oder der Ausführdienst, der den Hund hätte an der Leine führen müssen? Noch komplizierter wird es, wenn ein Tier andere Tiere oder Menschen krank macht. Eine gute Haftpflichtversicherung ist daher unerlässlich, und in manchen Fällen lässt sich die Haftung auch vertraglich begrenzen.

Warum ein guter Adoptions- oder Vermittlungsvertrag notwendig ist

Eine Stiftung, die Tiere vermittelt, sollte dies in einem Vermittlungs- oder Adoptionsvertrag festhalten. Dies kann auf zwei Arten geschehen:

  • Bei einem Leihvertrag bleibt die Stiftung rechtmäßige Eigentümerin des Tieres und behält somit die Kontrolle, um im Notfall eingreifen zu können.
  • Als Kaufvertrag – in dem eine Spende erbeten wird. Nachteil: Die Stiftung hat es dann schwerer, Bedingungen und Regeln durchzusetzen.

Tierverkauf und Verbraucherrecht

Wer Tiere an Verbraucher verkauft – sei es als Tierhändler oder im Rahmen eines Kaufvertrags mit einer Stiftung – unterliegt dem Verbraucherrecht. Dies bedeutet unter anderem, dass die gesetzliche Gewährleistung gilt: Das Tier muss den berechtigten Erwartungen des Käufers entsprechen.

Wenn sich beispielsweise herausstellt, dass ein Tier eine angeborene Krankheit hat, muss der Verkäufer theoretisch nachbessern, das Tier ersetzen oder den Kaufvertrag auflösen (Rückgabe des Tieres, Rückerstattung). In der Praxis funktioniert das jedoch selten: Der Käufer hat oft bereits eine Bindung zu dem Tier aufgebaut, und ein angeborener Defekt lässt sich nicht „beheben“. Käufer und Verkäufer müssen dann eine andere Lösung finden – und diese sollte unbedingt schriftlich festgehalten werden. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Blog über Verbraucherrechte beim Tierkauf.

Häufig gestellte Fragen

Hafte ich als Hundeausführservice für Schäden?

Das hängt von den Umständen ab. Grundsätzlich haftet der Hundehalter, aber im Falle von Hundeausführdiensten kann auch der Dienstleister haftbar gemacht werden. Klare Vereinbarungen und eine Haftpflichtversicherung sind unerlässlich.

Gilt die Garantie auch für den Verkauf eines Tieres?

Ja. Beim Verkauf an einen Verbraucher gilt die gesetzliche Gewährleistung: Das Tier muss den Anforderungen entsprechen, die der Käufer berechtigterweise von ihm erwarten darf. Was im Falle eines Mangels eine angemessene Lösung darstellt, hängt vom Einzelfall ab.

Ist für eine Adoption ein Darlehensvertrag oder ein Kaufvertrag besser geeignet?

Bei einem Darlehensvertrag bleibt die Stiftung Eigentümerin und behält die Kontrolle. Ein Kaufvertrag ist einfacher, lässt aber weniger Spielraum für die Festlegung von Bedingungen.

Rechtshilfe für Tierunternehmer und Stiftungen

So liebenswert Tiere auch sein mögen, Unternehmer und Stiftungen können mit erheblichen rechtlichen Problemen konfrontiert werden. Die Rechtsexperten von MKB Juristen unterstützen Sie in Haftungsfragen, Adoptions- und Kaufverträgen sowie im Verbraucherschutzrecht. Informieren Sie sich über unsere Expertise im Gesellschaftsrecht oder vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch .

Bitte beachten Sie: Ein Artikel bietet allgemeine Informationen, Ihre rechtliche Situation kann jedoch anders aussehen.

Ein Vertrag, ein Konflikt oder ein rechtliches Risiko muss stets anhand der Fakten, Dokumente, Beweislage und Interessen beurteilt werden. Sind Sie unsicher? Lassen Sie Ihre Situation prüfen, bevor Sie handeln.

Rechtliche Frage zu diesem Artikel?

Ein Blog bietet zwar Erklärungen, doch Ihre Situation erfordert oft eine konkrete rechtliche Entscheidung. MKB Juristen unterstützt Unternehmer bei Verträgen, Allgemeinen Geschäftsbedingungen, DSGVO-Dokumenten, Arbeitsverträgen, Streitigkeiten und maßgeschneiderten Rechtslösungen.

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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