MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
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Nicht jeder ist befugt, im Namen eines Unternehmens einen Vertrag zu unterzeichnen. Bei einem Einzelunternehmen ist dies der Inhaber; bei einer juristischen Person wie einer BV (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) der bevollmächtigte Vorstand oder eine Person mit einer entsprechenden Vollmacht. Prüfen Sie die Zeichnungsbefugnis im Handelsregister, bevor Sie Geschäfte tätigen.
Einzelunternehmen: Der Inhaber unterschreibt
Bei einem Einzelunternehmen gibt es wenige Probleme: Der Inhaber ist das Unternehmen und unterschreibt persönlich. Er ist persönlich an die Verträge gebunden. Er kann jedoch eine andere Person per Vollmacht bevollmächtigen, in seinem Namen zu unterschreiben.
Rechtsperson: Der Vorstand ist befugt
Bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (BV) oder einer Aktiengesellschaft (NV) vertritt der Vorstand grundsätzlich das Unternehmen. Die Satzung kann festlegen, dass die Vorstandsmitglieder nur gemeinsam (gemeinsame Vertretung) oder umgekehrt jeder einzeln vertretungsberechtigt ist. Wer genau zeichnungsberechtigt ist und bis zu welchem Umfang, geht aus der Satzung und dem Handelsregister hervor.
Vollmacht und Bevollmächtigung
Der Vorstand kann Befugnisse mittels einer Vollmacht oder eines Bevollmächtigten delegieren, beispielsweise an einen Geschäftsführer oder Einkäufer, häufig bis zu einem bestimmten Betrag. Ein Bevollmächtigter kann dann im Rahmen seiner Vollmacht unterzeichnen. Darüber hinaus ist er grundsätzlich nicht an das Unternehmen gebunden.
Überprüfen Sie die Autorisierung im Voraus
Unterzeichnet jemand ohne entsprechende Befugnis, ist der Vertrag unter Umständen nicht rechtskräftig. Prüfen Sie daher den Auszug aus dem Handelsregister der Handelskammer: Dort ist vermerkt, wer unter welchen Bedingungen zeichnungsberechtigt ist. Im Zweifelsfall lassen Sie sich eine Vollmacht ausstellen oder von einem bevollmächtigten Geschäftsführer gegenzeichnen.
Häufig gestellte Fragen
Wer ist berechtigt, im Namen einer privaten Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu unterzeichnen?
Grundsätzlich sind die zuständige Behörde, gegebenenfalls auch gemeinsam, sowie Personen mit einer Vollmacht oder einem Bevollmächtigten befugt. Das Handelsregister belegt die Befugnis.
Wie kann ich überprüfen, ob jemand zur Unterschrift berechtigt ist?
Anhand eines Auszugs aus dem Handelsregister der Handelskammer, in dem die Berechtigten und etwaige Beschränkungen aufgeführt sind.
Was passiert, wenn jemand ohne Genehmigung unterschreibt?
In diesem Fall ist die Vereinbarung unter bestimmten Umständen möglicherweise nicht bindend für das Unternehmen. Im Zweifelsfall sollten Sie eine Vollmacht oder die Mitunterzeichnung durch einen bevollmächtigten Geschäftsführer anfordern.
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