MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
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Was ist ein DBA-sicherer Auftragsvertrag? Es handelt sich um einen neuen Vertrag zwischen einem Auftraggeber und einem Freiberufler, der von Anfang an so gestaltet ist, dass die Zusammenarbeit kein Arbeitsvertrag im Sinne des DBA-Gesetzes darstellt. Anders als bei der nachträglichen Überprüfung bestehender Verträge geht es hier darum, von Beginn an alles korrekt einzurichten: Unabhängigkeit, Vertretungsfreiheit und unternehmerisches Risiko werden sofort gewährleistet. Da die Steuer- und Zollverwaltung ab dem 1. Januar 2025 wieder verstärkt gegen Scheinselbstständigkeit vorgeht, ist eine von Anfang an stabile Struktur zum Leitprinzip geworden.
Die kurze Antwort
- Was: ein neuer Dienstleistungsvertrag, der von vornherein nicht als Arbeitsverhältnis konzipiert wurde.
- Kernmerkmale: keine hierarchischen Beziehungen, freie Austauschbarkeit und nachweisbares unternehmerisches Risiko.
- Unterschied: Fokus auf die rechtzeitige Einrichtung, nicht auf die nachträgliche Behebung von Problemen.
- Grundlage: Artikel 7:610 des niederländischen Zivilgesetzbuches und die ganzheitliche Beurteilung aller Umstände.
- Bedeutung: Schützt den Kunden vor zusätzlichen Bewertungen und den selbstständigen Freiberufler vor einer Neueinstufung.
Was ist im Wesentlichen ein DBA-sicherer Dienstleistungsvertrag?
Ein Dienstleistungsvertrag ist die Standardvereinbarung, mit der ein Selbstständiger Aufträge von einem Auftraggeber annimmt. DBA-konform bedeutet, dass der Inhalt den Anforderungen des DBA-Gesetzes entspricht. Die Grenze verläuft gemäß Artikel 7:610 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches: Sobald Arbeit, Lohn und ein Unterordnungsverhältnis zusammentreffen, besteht rechtlich ein Arbeitsvertrag, unabhängig von der Bezeichnung des Dokuments.
Ein Auftragsvertrag verhindert, dass diese drei Elemente zusammenfallen. Der freiberufliche Experte bestimmt seine Arbeitsweise selbst, kann ersetzt werden und trägt sein eigenes Risiko. Das Dokument beschreibt einen klar definierten Auftrag mit einem konkreten Ergebnis, keine ständige Verfügbarkeit, die einem Arbeitsverhältnis ähnelt. So bleibt die Beziehung ein Auftragsverhältnis und kein verschleiertes Arbeitsverhältnis.
Warum es besser ist, im Voraus einen Entwurf zu erstellen, als ihn nachträglich zu korrigieren
Wer erst nach einer Prüfung feststellt, dass eine Zusammenarbeit einem Arbeitsverhältnis ähnelt, muss die bisherigen Vereinbarungen revidieren. Das ist schwierig, da die tatsächliche Arbeitsweise bereits festgelegt ist. Ein DBA-konformer Dienstleistungsvertrag kehrt dies um: Die Art der Zusammenarbeit wird von Anfang an definiert, und es wird sichergestellt, dass Vertrag und Praxis vom ersten Tag an übereinstimmen.
Das macht einen doppelten Unterschied. Der Kunde läuft weniger Gefahr, Lohnsteuerrückstände zu begleichen, und der Selbstständige weiß sicher, dass er als Unternehmer behandelt wird und nicht den unerwünschten Status eines Angestellten erhält. Beide Parteien haben ein Interesse an einem Neuanfang.
Worauf die ganzheitliche Beurteilung abzielt
Seit dem Urteil des Obersten Gerichtshofs im Fall Deliveroo wägt der Richter alle Umstände in ihrem jeweiligen Kontext ab. Ein DBA-sicherer Dienstleistungsvertrag orientiert sich daher an den in dieser Beurteilung wiederkehrenden Gesichtspunkten:
- Keine Autorität: Der Kunde konzentriert sich auf die Ergebnisse, nicht auf die Arbeitsweise.
- Freie Ersetzung: Der selbstständige Freiberufler kann die Arbeit von einer anderen Person mit vergleichbaren Qualifikationen ausführen lassen.
- Unternehmerisches Risiko: Eigenhaftung, eigene Versicherung, eigene Ausrüstung und Schuldnerrisiko.
- Keine Einbindung: Der selbstständige Freiberufler ist kein fester Bestandteil des regulären Geschäftsbetriebs.
- Unternehmertum: mehrere Kunden, eigenständige Akquise und Präsentation als Freiberufler.
Praktisches Beispiel
Ein Startup möchte einen erfahrenen IT-Berater für die Entwicklung einer neuen Plattform engagieren. Anstatt einen herkömmlichen Freelancer-Vertrag abzuschließen, entwerfen sie gemeinsam einen DBA-konformen Auftragsvertrag. Dieser Vertrag legt ein konkretes Leistungsziel mit Meilensteinen fest, gewährt dem Berater freie Wahl von Arbeitszeit und -ort, regelt die Vertretung und beinhaltet eine eigene Haftpflichtversicherung. Da der Berater auch für andere Kunden tätig ist und seine eigene Ausrüstung nutzt, lässt sich der Auftrag eindeutig als unternehmerische Tätigkeit und nicht als Angestelltenverhältnis einordnen.
Ehrliche Empfehlung
Man braucht nicht immer einen Anwalt. Für einen kurzfristigen, klar definierten Auftrag mit einem Freelancer, der nachweislich mehrere Kunden hat und seine Arbeitsweise selbst bestimmt, können Sie anhand der oben genannten Punkte selbst einen ordnungsgemäßen Auftragsvertrag aufsetzen. Das Risiko ist dann gering, und das Dokument kann einfach gehalten werden.
Ziehen Sie einen Rechtsexperten hinzu, wenn Sie langfristig tätig werden möchten, Mitarbeiter für Ihr Kerngeschäft einstellen oder die Grenze zwischen Auftragserteilung und Arbeitsverhältnis fließend ist. In solchen Fällen gewährleistet ein gut formulierter Vertrag, dass Text und Praxis korrekt sind, und dies wiegt das Risiko einer zusätzlichen Steuernachzahlung bei Weitem auf. Eine sorgfältige Erstellung im Vorfeld ist fast immer günstiger als eine nachträgliche Korrektur.
Möchten Sie weitere Informationen einholen oder einen Entwurf erstellen lassen? Sehen Sie sich den DBA-sicheren Abtretungsvertrag an, lesen Sie, welche Bestimmungen in den Leitfaden zur Erstellung eines DBA-sicheren Abtretungsvertrags aufgenommen werden sollten , und informieren Sie sich über den Prozess und die Kosten für die Erstellung eines solchen Vertrags .
Häufig gestellte Fragen
Es handelt sich um eine neue Vereinbarung zwischen Auftraggeber und freiberuflichem Experten, die von Anfang an so gestaltet ist, dass die Zusammenarbeit kein Arbeitsvertrag ist. Unabhängigkeit, freie Wahl des Dienstleisters und unternehmerisches Risiko sind von Beginn an gewährleistet.
Ein Standardvertrag regelt zwar die Abtretung, unterliegt aber keiner Prüfung anhand des DBA-Gesetzes. Eine DBA-konforme Version ist bewusst so gestaltet, dass sie die Aspekte der Gesamtbewertung, wie beispielsweise das Fehlen von Befugnissen und unternehmerischem Risiko, berücksichtigt, sodass die Beziehung eine Abtretung bleibt.
Nachträgliche Korrekturen sind schwierig, da die tatsächliche Arbeitsweise bereits etabliert ist. Eine frühzeitige Ausarbeitung gewährleistet, dass Text und Vorgehensweise von Anfang an korrekt sind, wodurch das Risiko zusätzlicher Bewertungen und Umklassifizierungen reduziert wird.
Das DBA-Gesetz in Verbindung mit Artikel 7:610 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches definiert den Arbeitsvertrag anhand von Arbeit, Lohn und Befugnissen. Stimmen diese drei Elemente überein, besteht rechtlich ein Arbeitsverhältnis, unabhängig von der Bezeichnung des Vertrags.
Nein. Seit dem Urteil im Fall Deliveroo wägt der Richter alle Umstände gemeinsam ab. Eine Vertretungsregelung ist nur dann hilfreich, wenn der selbstständige Arbeitnehmer in der Praxis tatsächlich ersetzt werden kann und nicht fest in das Unternehmen eingebunden ist.
Beide Parteien profitieren. Der Kunde trägt ein geringeres Risiko zusätzlicher Lohnsteuerfestsetzungen, und der Selbstständige behält seinen Unternehmerstatus ohne unerwünschte Arbeitnehmerrechte oder eine Umklassifizierung.
Ja. Das Vollstreckungsmoratorium wurde mit diesem Datum aufgehoben, und die Steuer- und Zollverwaltung setzt die Vorschriften gegen Scheinselbstständigkeit wieder durch. Folglich hat sich eine von Anfang an stabile Vereinbarung als praktischer Ausgangspunkt erwiesen.