MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
Es empfiehlt sich, wichtige Verträge, Geschäftsbedingungen und andere juristische Dokumente nicht selbst zusammenzustellen oder zu kopieren. Wir unterstützen Unternehmer mit begrenztem Budget mit maßgeschneiderten Rechtslösungen, transparenten Kosten im Voraus und verständlichen Erklärungen.
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Eine Urheberrechtsübertragungsurkunde überträgt die Eigentumsrechte an einem Werk vom Urheber auf den Käufer oder Auftraggeber. Für eine wirksame Übertragung ist eine schriftliche Urkunde erforderlich (Art. 2 Abs. 2 Urheberrechtsgesetz) – mündliche Vereinbarungen sind rechtlich nicht gültig. Typische Anwendungsfälle sind freiberufliche Aufträge, Firmenübernahmen und der Kauf von Design oder Software. Die Urheberpersönlichkeitsrechte (Namensnennung, Integrität) verbleiben stets beim Urheber. Im Folgenden: Anforderungen, Inhalte und was Maya bei der Gestaltung einer Markenidentität für einen Kunden verlangen kann.
Die kurze Antwort
- Was: Schriftliche Übertragung der Eigentumsrechte an einem Werk.
- Gesetzlich erforderlich: Schriftform zur Gewährleistung der Gültigkeit (Art. 2 Abs. 2 Urheberrechtsgesetz).
- Verbleibt beim Urheber: Persönlichkeitsrechte (Namensnennung, Integrität).
- Kosten der notariellen Urkunde: 250 € - 750 € (kein Notar erforderlich, bietet aber eine stärkere Beweiskraft).
- Bei Bedarf: freiberufliche Tätigkeiten, Akquisitionen, Kauf von Design-/Software.
Wann benötigen Sie eine Übertragungsurkunde?
1. Freiberufliche Aufträge
Der Kunde möchte die Urheberrechte an den vom Freelancer erstellten Werken (Logo, Website, Texte, Software) behalten. Ohne eine Übertragungsurkunde verbleiben die Rechte beim Freelancer; der Kunde erhält lediglich eine Nutzungslizenz.
2. Unternehmensübernahme
Bei Fusionen und Übernahmen werden Software, Designs und Marketingmaterialien zusammen mit dem Unternehmen erworben. Für jede Kategorie wird ein separater Vertrag erstellt oder eine umfassende Klausel im Aktienkaufvertrag (SPA) festgelegt.
3. Gezielte Arbeit kaufen
Kunstkauf, Softwarekauf, Designkauf. Wurden neben der physischen/digitalen Übertragung auch die Urheberrechte übertragen? Eine Urkunde ist erforderlich.
4. Status des Arbeitgebers bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Für ausscheidende Arbeitnehmer gelten folgende Regeln: Die Rechte an während des Arbeitsverhältnisses entstandenen Werken gehen automatisch auf den Arbeitgeber über (Art. 7 Urheberrechtsgesetz) – eine gesonderte Vereinbarung ist nicht erforderlich. Dies gilt jedoch nicht für Werke, die der Arbeitnehmer in seiner Freizeit geschaffen hat und deren Erwerb der Arbeitgeber anstrebt.
Anforderungen der Urkunde
Art. 2 Abs. 2 des Urheberrechtsgesetzes: Übertragung nur wirksam durch „Urkunde“ – ein schriftliches Dokument. Mündliche Vereinbarungen sind unwirksam.
Nicht gesetzlich vorgeschrieben (aber empfohlen):
- Notarielle Urkunde – stärkste Beweiskraft.
- Privaturkunde mit Zeugen.
- Standardvertrag mit Unterschriften beider Parteien.
Erforderliche Inhalte:
- Identifizierung der Parteien (Hersteller und Erwerber).
- Genaue Beschreibung der zu übertragenden Arbeit.
- Welche Rechte genau (alle Eigentumsrechte oder nur eingeschränkte)?.
- Erstattung (kann auch 0 € betragen – muss angegeben werden).
- Datum und Ort.
- Unterschriften beider Parteien.
Was übergeben Sie?
Übertragbare (Eigentumsrechte)
- Vervielfältigungsrecht (Anfertigung einer Kopie).
- Recht auf Offenlegung (zu veröffentlichen, herauszugeben).
- Recht auf Bearbeitung (Übersetzung, Bearbeitung).
- Vertriebsrecht (Verkauf von Exemplaren).
Nicht übertragbar (Persönlichkeitsrechte)
- Namensnennung (Recht, als Urheber genannt zu werden).
- Integritätsrecht (Schutz vor rufschädigenden Veränderungen).
- Änderungsrecht (Schutz vor unerwünschten Änderungen).
Diese bleiben stets beim ursprünglichen Hersteller. Es ist jedoch möglich, auf die Nennung des Namens in der Urkunde zu verzichten (der Hersteller akzeptiert, dass das Produkt ohne seinen Namen verkauft wird).
Begrenzter vs. vollständiger Transfer
Vollständige Übertragung
Alle Rechte am geistigen Eigentum gehen auf den Erwerber über. Der Urheber behält keine Nutzungsrechte – er kann sein Werk nicht mehr kommerziell verwerten. Erfordert eine hohe Vergütung.
Beschränkte Übertragung
Spezifische Rechte oder Rechte für einen bestimmten Kontext. Zum Beispiel die Übertragung zur „Online-Nutzung“, während der Hersteller den physischen Verkauf behält. Oder beschränkt auf ein bestimmtes geografisches Gebiet.
Entschädigung
Es gibt keinen gesetzlichen Mindestbetrag; er kann sogar 0 € betragen (Schenkung). Er muss jedoch in der Urkunde vermerkt sein.
Üben:
- Bei freiberuflicher Arbeit: oft im Auftragspreis enthalten (Angebot enthält die Angabe „inklusive Überweisung“).
- Im Falle einer Unternehmensübernahme: ein Teil des Kaufpreises.
- Für Sonderanfertigungen: 10-50% Aufschlag auf den Standardpreis.
- Bei einfachen Arbeiten (Logo-Design): oft nominal oder inklusive.
- Für wertvolles geistiges Eigentum (Software, Patente): erheblich.
Mayas Designaufgabe
Maya entwickelt ein neues Corporate Design für eine Restaurantkette. Der Kunde wünscht sich die Exklusivrechte:
- Standardangebot 8.000 € für die Gestaltung.
- +30 % für vollständigen IP-Transfer = 10.400 €.
- Auftragsbeschreibung: Standardvorlage mit spezifischer Beschreibung der Arbeit (Logo, Farbpalette, Typografie).
- Namensnennung: Maya behält die Rechte, stimmt aber einer nicht prominenten Verwendung zu.
Ohne eine Urkunde erhält der Kunde lediglich eine nicht-exklusive Nutzungslizenz – Maya kann das gleiche Design (theoretisch) auch anderswo verwenden.
Alternative: Lizenz statt Übertragung
Oft vorteilhafter für den Urheber: die Erteilung einer Lizenz anstelle einer vollständigen Übertragung. Er behält die Rechte, räumt aber das Nutzungsrecht ein. Siehe Lizenzvereinbarung.
Ehrliche Empfehlung
Für Auftraggeber: Stellen Sie bei jedem Freelance-Auftrag die Übertragung der Urheberrechte sicher – andernfalls erhalten Sie lediglich eine Nutzungslizenz. Für Freelancer/Kreative: Berechnen Sie eine Übertragungsgebühr (10–50 % Aufschlag) oder bieten Sie alternativ eine Lizenz an. Eine notarielle Beurkundung ist zwar nicht zwingend erforderlich, bietet aber die stärkste Beweiskraft und ist insbesondere bei wertvollen Urheberrechten empfehlenswert. Bei Fusionen und Übernahmen: Eine umfassende Klausel im Kaufvertrag mit einem Anhang für jede Kategorie von Urheberrechten ist erforderlich.
Weitere Themen: Urheberrechtsschutz, Lizenzvereinbarung und was geistiges Eigentum ist.
Häufig gestellte Fragen
Schriftliches Dokument, das die Eigentumsrechte an einem Werk vom Urheber auf den Erwerber überträgt. Rechtlich erforderlich (Art. 2 Abs. 2 Urheberrechtsgesetz) – mündliche Vereinbarungen sind rechtlich ungültig.
Angaben zu den Vertragsparteien, genaue Beschreibung des Werks, übertragene Rechte, Gegenleistung (kann 0 € sein), Datum und Unterschriften. Eine notarielle Beglaubigung ist nicht zwingend erforderlich, bietet aber die stärkste Beweiskraft.
Persönlichkeitsrechte: Namensnennungsrecht, Integritätsrecht (keine rufschädigenden Änderungen), Änderungsrecht. Nicht übertragbar – die Eigentumsrechte verbleiben stets beim Urheber, auch nach einem Verkauf.
Vollständige Übertragung: Alle Eigentumsrechte gehen auf den Erwerber über. Eingeschränkte Übertragung: Bestimmte Rechte oder Kontext (online vs. offline, geografisch). Eine eingeschränkte Übertragung ist oft vorteilhafter für den Urheber – eine flexible Vermarktung bleibt möglich.
Die Urkunde selbst ist kostenlos (individuelle Vorlage). Die notarielle Beglaubigung kostet 250–750 € für zusätzlichen Beweiswert. Vergütung für geistiges Eigentum: oft im Preis für Freiberufler enthalten, ansonsten 10–50 % Aufschlag auf den Standardpreis.
Keine Übertragung – das Urheberrecht verbleibt beim Urheber. Der Auftraggeber erhält möglicherweise eine Nutzungslizenz, jedoch kein Eigentum. Konflikte entstehen bei der Bearbeitung oder dem Weiterverkauf des Werkes. Eine Urkunde ist daher für jede Übertragung geistigen Eigentums unerlässlich.
Urkunde: Vollständige Eigentumsübertragung – der Urheber verliert seine Rechte. Lizenz: Nutzungsrecht ohne Eigentumsübertragung – der Urheber behält seine Rechte. Für den Urheber ist eine Lizenz oft vorteilhafter (Tantiemenzahlung); für den Auftraggeber eine Urkunde (dauerhaftes Eigentum).