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Der Traum: ein Unternehmen in Dubai (9 % Körperschaftsteuer) und gleichzeitig ein komfortables Leben in den Niederlanden. Aus steuerlicher Sicht: sehr kompliziert. Die niederländische Steuer- und Zollverwaltung prüft den Sitz der BV (tatsächliche Geschäftsführung) und den Wohnsitz des Geschäftsführers/Hauptgesellschafters. Überschreitet der Aufenthalt in den Niederlanden 183 Tage und befindet sich die tatsächliche Geschäftsführung dort, unterliegt die BV der niederländischen Steuerpflicht, obwohl ihr formeller Firmensitz in Dubai ist. Im Folgenden finden Sie die Regeln, die Risiken und die Fälle, in denen diese Struktur noch funktioniert.
Die kurze Antwort
- Ort der Niederlassung einer BV: Maßgeblich ist die tatsächliche Geschäftsführung (Art. 4 AWR), nicht der formale Sitz der Gesellschaft.
- Wohnsitz des Geschäftsführers/Hauptaktionärs: bei einem Aufenthalt von mehr als 183 Tagen in den Niederlanden oder ständigem Mittelpunkt der Lebensinteressen in den Niederlanden: unterliegt der niederländischen Besteuerung.
- Wer mit einer Dubai BV in den Niederlanden ansässig ist, hat fast immer mit niederländischen Steuerfolgen zu rechnen.
- Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den Niederlanden und den VAE: verhindert Doppelbesteuerung, nicht Substanzanforderungen.
- Anwendbar als: Substanz, die in den VAE nachgewiesen wurde, begrenzte Präsenz in den Niederlanden.
Die beiden Schlüssel
Test 1: Niederlassungsort von BV
Gemäß Art. 4 AWR: Eine BV wird dort gegründet, wo die tatsächliche Geschäftsführung erfolgt. Der formale Sitz oder die Handelsregistereintragung sind nicht ausschlaggebend. Indikatoren:
- Wo werden die Entscheidungen des Vorstands getroffen?
- Wo wohnen und arbeiten die Vorstandsmitglieder?
- Wo wurden die wichtigsten Verträge unterzeichnet?
- Wo wird die Strategie festgelegt?
- Wo ist die Verwaltung?
- Wo werden die Kundenbeziehungen gepflegt?
Wenn der Geschäftsführer und Hauptaktionär in den Niederlanden wohnt und arbeitet: Effektive Geschäftsführung in den Niederlanden = Dubai BV ist der niederländische Niederlassungsort für Steuerzwecke.
Test 2: Wohnsitz des DGA
Gemäß Art. 4 AWR (Wohnsitz einer natürlichen Person):
- Nachhaltiges Zentrum vitaler Interessen in den Niederlanden?
- Familie/Heimat in den Niederlanden?
- Soziale und wirtschaftliche Beziehungen zu den Niederlanden?
- Anzahl der Tage Aufenthalt in den Niederlanden?
Bei starken Bindungen an die Niederlande: Wohnsitz in den Niederlanden, unabhängig davon, wo Sie formell gemeldet sind.
Was macht die Steuer- und Zollverwaltung?
Bei Feststellung, dass der Geschäftsführer/Hauptaktionär seinen Wohnsitz in den Niederlanden hat und/oder die effektive Geschäftsführung in den Niederlanden innehat:
- Veranlagung zur Körperschaftsteuer: Der Gewinn einer BV wird in den Niederlanden doch besteuert.
- Zusätzliche Einkommensteuerveranlagung: Einkommen des Geschäftsführers/Hauptaktionärs, das in den Niederlanden steuerpflichtig ist.
- Geldbuße: Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann eine Geldbuße von bis zu 100 % verhängt werden.
- Steuerzinsen: 4 % auf die zusätzliche Veranlagung.
- Strafrecht: Im Falle eines schweren Vergehens: Strafverfolgung wegen Steuerhinterziehung.
Die Steuer- und Zollverwaltung nutzt den Informationsaustausch mit den VAE (CRS), soziale Medien, FIOD-Ermittlungen und Daten aus Steuererklärungen zur Durchführung von Veranlagungen.
Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den Niederlanden und den VAE (2007)
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den Niederlanden und den VAE (in Kraft seit 2010) teilt die Besteuerungshoheit auf:
- Verhindert Doppelbesteuerung (ein Land erhebt Steuern, das andere berechnet sie).
- Legt den Sitz der Geschäftstätigkeit im Konfliktfall fest (Wohnsitzentscheidung).
- Regelt Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren.
- Enthält seit MLI (2019) Missbrauchsschutzklauseln.
Das Übereinkommen schließt die Stoffanforderungen nicht aus – diese sind national/europäisch (ATAD).
Funktionierbare Strukturen
1. Vollständige Auswanderung
Der Geschäftsführer und Hauptaktionär wandert nach Dubai aus (mehr als 183 Tage pro Jahr dort, Familie begleitet ihn, gemietete/gekaufte Wohnung). BV operiert von Dubai aus. Das funktioniert.
2. Dubai-Betriebsgesellschaft + niederländische Holdinggesellschaft
Die niederländische Holdinggesellschaft hält Anteile an der in Dubai tätigen operativen Gesellschaft. Dies dient bestimmten internationalen Aktivitäten. Die Gesellschaft in Dubai benötigt entsprechende Mittel. Der Vorgang ist komplex und kostspielig.
3. Dubai BV mit niederländischem Gesellschafter ohne effektive Geschäftsführung in den Niederlanden
Einsetzung eines lokalen Managements in Dubai (Direktor mit Wohnsitz in den VAE, Aufsichtsratssitzungen finden dort statt). Der niederländische Anteilseigner erhält eine Dividende (unterliegt der Box-2-Steuer). Erfordert ein echtes Management in den VAE – keine bloße „Papierarbeit“.
Was NICHT funktioniert
- Niederländischer Direktor und Hauptaktionär eines in Dubai ansässigen Briefkastenunternehmens.
- Dubai BV befindet sich im Ruhezustand und ist nicht aktiv.
- Dubai BV mit allen Kunden/Lieferanten in den Niederlanden.
- Von den Niederlanden aus mit einem Laptop auf einen Server in Dubai zugreifen.
- Urlaubsreisen nach Dubai ohne tatsächlichen Umzug.
Die Finanzbehörden kommen fast immer durch. Pim (Immobilieninvestor, der das zwei Jahre lang so gemacht hat): Steuernachzahlung von 380.000 Euro + 50 % Strafe im Jahr 2023.
Wie baut man Substanz auf?
- Echtes Büro in den VAE (kein flexibler Arbeitsplatz).
- Lokaler Mitarbeiter oder Fahrer aus den VAE.
- Vorstandssitzungen in den VAE (protokolliert, dokumentiert).
- Bankkonto in den VAE mit tatsächlichen Transaktionen.
- Lokale Kunden oder Lieferanten.
- Tatsächliche Anwesenheit des Managements.
Die Substanz kostet Geld: 30.000 bis 100.000 Euro pro Jahr zusätzlich zum Mindestpaket.
Berücksichtigung des Bodens
Floor möchte mit Dubai BV in Amsterdam bleiben. Ihr Steuerberater:
- Bei Beibehaltung des niederländischen Wohnsitzes: Effektive Geschäftsführung in den Niederlanden = Dubai BV ist in den Niederlanden steuerpflichtig.
- Der Vorteil verschwindet fast vollständig.
- Hohes Risiko einer zusätzlichen Bewertung + Geldstrafe.
Fazit: Entweder man wandert wirklich aus oder man gründet keine Dubai BV. Keine Zwischenlösung.
Ehrliche Empfehlung
Ein Wohnsitz in den Niederlanden mit einer Dubai BV bietet praktisch keine Steuervorteile. Die Steuerbehörden analysieren Strukturen mithilfe der Fiktion des Firmensitzes und des Wohnsitztests. Wer die Vorteile Dubais nutzen möchte, muss tatsächlich auswandern. Wer in den Niederlanden bleiben möchte, sollte seine niederländische BV über eine Holdinggesellschaft, die Innovation Box oder eine steuerliche Einheit optimieren – dies bietet oft ausreichende Vorteile bei geringerem Risiko. Im Zweifelsfall sollten Sie einen internationalen Steuerspezialisten konsultieren (Beratungsgebühr ab 10.000 Euro).
Weitere Themen: Stoffanforderungen in Dubai, Arbeiten in den Niederlanden mit einer Dubai BV und Risiken in Dubai.
Häufig gestellte Fragen
Rein formal ja, steuerlich jedoch praktisch nein. Die niederländische Steuer- und Zollverwaltung prüft den tatsächlichen Sitz der Geschäftsleitung (Ort der Niederlassung der BV) und den Wohnsitz des Geschäftsführers/Hauptgesellschafters. Bei starker niederländischer Präsenz ist die Struktur nicht mehr anwendbar. Der Vorteil entfällt, und das Risiko einer zusätzlichen Steuerfestsetzung und einer Geldstrafe ist hoch.
Art. 4 AWR: Eine BV wird dort gegründet, wo die tatsächliche Geschäftsführung erfolgt, nicht am formellen Sitz. Im Falle eines Geschäftsführers und Hauptgesellschafters in den Niederlanden, der seine täglichen Geschäftsführungsentscheidungen in den Niederlanden trifft, ist eine BV in Dubai der niederländische Sitz für steuerliche Zwecke. Gewinne werden in den Niederlanden besteuert.
Für einen ständigen Lebensmittelpunkt in den Niederlanden: Familie/Heimat in den Niederlanden, soziale und wirtschaftliche Bindungen, Aufenthalt von mehr als 183 Tagen im Jahr. Die Eintragung in der kommunalen Personenstandsdatenbank ist zweitrangig – die tatsächliche Situation ist ausschlaggebend.
Informationsaustausch mit den VAE (CRS), Social-Media-Analyse, FIOD-Ermittlungen, Steuererklärungsdaten, Bankverbindungen, Kundendaten. Bei Verdacht auf Betrug: eingehende Prüfung – oft rückwirkende Nachberechnung + Geldbuße.
Vollständige Auswanderung (Geschäftsführer/Hauptaktionär und Familie nach Dubai) oder Dubai-Unternehmen mit tatsächlich lokalem Management in den VAE (lokaler Geschäftsführer, Aufsichtsratssitzungen in den VAE, Unternehmenssitz). Dividende niederländischer Aktionäre von einem Dubai-Unternehmen – unterliegt der Steuer nach Box 2.
Neuberechnung der Körperschaftsteuer auf Gewinne aus Dubai, Einkommensteuer auf Einkünfte von Geschäftsführern und Hauptaktionären, Strafe von bis zu 100 % bei Vorsatz, Steuerzinsen von 4 %, strafrechtliche Verfolgung bei schwerem Fehlverhalten. Pim (Immobilieninvestor): Neuberechnung der Körperschaftsteuer in Höhe von 380.000 € + 50 % Strafe nach zwei Jahren einer rein formalen Struktur in Dubai.
Ein richtiges Büro in den VAE (nicht nur ein flexibler Arbeitsplatz), ein lokaler Mitarbeiter oder Geschäftsführer, protokollierte Aufsichtsratssitzungen in den VAE, ein Bankkonto in den VAE mit Transaktionen, lokale Kunden/Lieferanten und die tatsächliche Anwesenheit des Managements. Kosten: zusätzlich 30.000 bis 100.000 Euro pro Jahr.