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Steuern für Unternehmer: Was ändert sich am 1. Januar 2022?

Zum 1. Januar 2022 traten für Unternehmer bedeutende Steueränderungen in Kraft: eine minimale Senkung des Einkommensteuersatzes, eine mehrjährige schrittweise Abschaffung des Abzugs für Selbstständige, ein günstigerer Investitionsabzug für Umweltinvestitionen (MIA) und bei der Körperschaftsteuer eine unbegrenzte...

Veröffentlicht am 16. Dezember 2021 von MKBjuristen.nl
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Zum 1. Januar 2022 traten für Unternehmer wesentliche Steueränderungen in Kraft: eine geringfügige Senkung des Einkommensteuersatzes, die schrittweise Abschaffung des Abzugs für Selbstständige über mehrere Jahre, ein vorteilhafterer Investitionsabzug für Umweltinvestitionen (MIA) sowie der unbegrenzte Verlustvortrag bei der Körperschaftsteuer (mit einer jährlichen Höchstgrenze von 1 Million Euro). Bitte beachten Sie: Dies ist eine Übersicht der Änderungen von 2022; Beträge und Prozentsätze haben sich seither geändert.

Am 1. Januar 2022 änderten sich für Unternehmer einige Dinge, insbesondere im Hinblick auf die Besteuerung – schließlich beginnt mit dem Jahreswechsel ein neues Steuerjahr mit neuen Regelungen. Wir fassen die wichtigsten Änderungen seit diesem Zeitpunkt zusammen.

Einkommensteuer

Der Steuersatz in der ersten Einkommensgruppe (bis zu 69.398 Euro) sank leicht von 37,10 % auf 37,07 % – für alle Selbstständigen, die das Rentenalter noch nicht erreicht haben. Für Rentner sank der Steuersatz von 19,20 % auf 19,17 %.

Im Gegensatz dazu erfolgte eine schrittweise Abschaffung des Selbstständigenabzugs: ein Höchstbetrag von 6.310 Euro im Jahr 2022, der sich anschließend jährlich weiter verringerte (um 360 Euro pro Jahr bis einschließlich 2027, um 390 Euro im Jahr 2028 und um 110 Euro pro Jahr von 2029 bis einschließlich 2036), bis zu einem endgültigen Höchstbetrag von 3.240 Euro im Jahr 2036.

Die MIA wurde vorteilhafter

Gute Nachrichten für nachhaltiges Investieren: Der Investitionsabzug für Umweltinvestitionen (MIA) wurde erhöht, wodurch Investitionen in innovative, umweltfreundliche Unternehmensanlagen attraktiver werden. Die Fördersätze stiegen von 13,5 % auf 27 %, von 27 % auf 36 % und von 36 % auf 45 %.

Körperschaftsteuer

Ab dem Geschäftsjahr 2022 konnten Verluste unbegrenzt vorgetragen und mit vergangenen und künftigen Gewinnen verrechnet werden. Abzugsfähige Verluste bis zu 1 Million Euro pro Geschäftsjahr konnten vollständig mit Gewinnen verrechnet werden. Für Verluste oberhalb dieses Betrags galt eine Obergrenze. Quellensteuern auf Dividenden und Glücksspiele konnten hingegen nur mit der Körperschaftsteuer verrechnet werden.

Sonstige Änderungen

Die Vermeidung von Steuern im Ausland wurde schwieriger: Ausländische Körperschaftsteuer musste fortan zwingend verrechnet werden, während man zuvor selbst entscheiden konnte, welcher Teil vorgetragen werden sollte. Darüber hinaus wurden am Haushaltstag 2021 und im damaligen Koalitionsvertrag weitere Pläne angekündigt, die im Laufe des Jahres 2022 umgesetzt werden sollten.

Häufig gestellte Fragen

Sind diese Zahlen noch gültig?

Nein. Dies ist eine Übersicht der Änderungen mit Stand vom 1. Januar 2022. Steuersätze, der Selbstständigenabzug und andere Beträge wurden seitdem mehrfach angepasst – bitte konsultieren Sie die aktuellen Zahlen für das laufende Steuerjahr.

Was ist mit dem Abzug für Selbstständige geschehen?

Die Abschaffung erfolgte ab 2022 schrittweise, von maximal 6.310 Euro im Jahr 2022 bis hin zu letztendlich 3.240 Euro im Jahr 2036. (Die Abschaffung wurde anschließend durch neue Gesetze beschleunigt; bitte informieren Sie sich über den aktuellen Stand.)

Was hat sich bei der Unternehmensbesteuerung geändert?

Ab dem Geschäftsjahr 2022 sind Verluste unbegrenzt abzugsfähig, wobei ein jährlicher Gewinn von 1 Million Euro für die vollständige Verrechnung darüber hinaus begrenzt ist.

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Bitte beachten Sie: Ein Artikel bietet allgemeine Informationen, Ihre rechtliche Situation kann jedoch anders aussehen.

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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