MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
Es empfiehlt sich, wichtige Verträge, Geschäftsbedingungen und andere juristische Dokumente nicht selbst zusammenzustellen oder zu kopieren. Wir unterstützen Unternehmer mit begrenztem Budget mit maßgeschneiderten Rechtslösungen, transparenten Kosten im Voraus und verständlichen Erklärungen.
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Geschäftsgeheimnisse lassen sich durch eine Kombination von Maßnahmen schützen: Zugriffskontrolle nur für Personen mit Kenntnisbedarf, Schutz durch geistige Eigentumsrechte, verbindliche vertragliche Vereinbarungen (Vertraulichkeits-, Wettbewerbs- und Abwerbeverbote mit Mitarbeitern, Geheimhaltungsvereinbarungen mit Dritten) und schnelles Eingreifen bei einem Datenleck. Eine Patentlösung gibt es nicht.
Ein Strafprozess verdeutlicht die Notwendigkeit von Schutzmaßnahmen: Ein leitender Ingenieur aus Almelo verkaufte jahrelang geheime Informationen über Dampfturbinen an Kontakte in China und verdiente damit über 100.000 Euro. Das Landgericht Overijssel verurteilte ihn zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten, 240 Stunden gemeinnütziger Arbeit und einer Entschädigungszahlung von 10.000 Euro. Er musste den verdienten Betrag zurückzahlen, weshalb sein Haus beschlagnahmt wurde.
1. Arbeiten Sie nur nach dem Prinzip „Arbeiten, was unbedingt nötig ist“
Gewähren Sie Mitarbeitern nur Zugriff auf die Informationen, die sie unbedingt für ihre Arbeit benötigen – und nicht mehr. Dies bedeutet auch räumliche Grenzen: Reinigungskräften oder Besuchern darf kein unkontrollierter Zugang zu allen Bereichen gewährt werden. Ein Zutrittskontrollsystem wird dringend empfohlen.
2. Erwägen Sie den Schutz durch Rechte an geistigem Eigentum
Manche Geschäftsgeheimnisse lassen sich durch das Urheberrecht wirksam schützen. Die Arbeit wird dann zwar veröffentlicht – streng genommen ist sie kein Geheimnis mehr –, genießt aber dennoch Schutz: Andere dürfen sie nicht einfach verwenden, und falls doch, kann man eine einstweilige Verfügung beantragen. Für Informationen, die wirklich geheim bleiben müssen oder nicht schutzfähig sind, ist diese Methode weniger geeignet und mit hohen Kosten verbunden.
3. Treffen Sie gute Vertragsvereinbarungen
Vertragliche Vereinbarungen sind unerlässlich:
- Bei Mitarbeitern: Eine Wettbewerbsverbotsklausel, gegebenenfalls kombiniert mit einer Vertraulichkeits- und/oder Abwerbeverbotsklausel, verhindert, dass ehemalige Mitarbeiter mit Ihnen in Wettbewerb treten, indem sie erworbenes Wissen nutzen.
- Mit Dritten: eine Geheimhaltungsvereinbarung (NDA), in der sich der Dritte verpflichtet, die Geschäftsgeheimnisse nicht zu missbrauchen – beispielsweise nützlich für freiberufliche Berater. Im Falle eines Verstoßes drohen eine Geldstrafe oder Schadensersatz, was abschreckend wirkt und den Schaden begrenzt.
4. Im Falle eines Lecks schnell handeln
Sollten Geheimnisse an die Öffentlichkeit gelangen, handeln Sie schnell: Je eher Sie eingreifen, desto geringer ist der Schaden. Im Falle von Mitarbeitern kann die Weitergabe von Geschäftsgeheimnissen sogar eine fristlose Kündigung . Gegenüber Dritten können Sie Schadensersatz fordern oder Vertragsstrafen geltend machen, und unter Umständen ist auch eine Strafanzeige möglich – wie im Fall von Almelo.
Häufig gestellte Fragen
Wie kann ich Geschäftsgeheimnisse am besten schützen?
Eine Kombination aus Zugriffsbeschränkung (Need-to-know-Prinzip), physischer und digitaler Sicherung, vertraglichen Vereinbarungen (Vertraulichkeit, Wettbewerbsverbot, Geheimhaltungsvereinbarung) und schnellem Eingreifen im Falle eines Verstoßes ist unerlässlich. Eine einzelne Lösung reicht selten aus.
Hilft eine Vertraulichkeitsklausel wirklich?
Ja. Es wirkt abschreckend und berechtigt Sie im Falle eines Verstoßes zu einer Geldstrafe oder Entschädigung, wodurch Sie den Schaden begrenzen können. Es wirkt am besten in Kombination mit anderen Maßnahmen.
Kann das Verraten von Geheimnissen zur Entlassung führen?
Im Falle von Angestellten kann die Weitergabe von Geschäftsgeheimnissen eine Kündigung, mitunter sogar eine fristlose Kündigung, rechtfertigen. Gegenüber Dritten können Schadensersatz und Bußgelder geltend gemacht werden.
Schützen Sie Ihre Geschäftsgeheimnisse rechtlich
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