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In vielen Fällen können Sie die Auflösung einer Stiftung selbst veranlassen. Der Vorstand fasst dazu einen Auflösungsbeschluss gemäß der Satzung, woraufhin das Vermögen abgerechnet (Liquidation) wird. Verfügt die Stiftung über kein Vermögen mehr, kann die beschleunigte Turbo-Liquidation in Anspruch genommen werden.
Gründe für die Auflösung einer Stiftung
Es kann verschiedene Gründe für die Auflösung einer Stiftung geben: Die Ziele erweisen sich als unerreichbar, es bestehen finanzielle Probleme oder die Stiftung hat ihren Zweck verloren. Unabhängig vom Grund muss die Auflösung sorgfältig und regelkonform erfolgen.
Reguläre Liquidation
Im Falle einer ordnungsgemäßen Auflösung fasst der Vorstand einen Auflösungsbeschluss gemäß den Bestimmungen der Satzung. Anschließend erfolgt die Liquidation: Das Vermögen wird in Bargeld umgewandelt, Schulden werden beglichen und ein etwaiger Überschuss wird gemäß den Bestimmungen der Satzung verteilt. Erst wenn alle Angelegenheiten abgeschlossen sind, erlischt die Stiftung.
Turbo Liquidation
Verfügt die Stiftung zum Zeitpunkt ihrer Auflösung über kein Vermögen mehr, kann die sogenannte Turbo-Liquidation in Anspruch genommen werden: ein beschleunigtes Verfahren, bei dem die Stiftung unmittelbar nach dem Auflösungsbeschluss ohne Liquidation erlischt. Bitte beachten Sie: Für die Turbo-Liquidation gelten Rechenschafts- und Transparenzpflichten, insbesondere gegenüber den Gläubigern. Nutzen Sie dieses Verfahren daher nur, wenn tatsächlich kein Vermögen mehr vorhanden ist.
Vergessen Sie die Formalitäten nicht
Nach der Auflösung melden Sie die Stiftung bei der Handelskammer ab und regeln die administrativen und steuerlichen Angelegenheiten. Achten Sie darauf, dass die Gläubiger nicht benachteiligt werden; andernfalls riskiert der Vorstand eine Haftung. Bei Zweifeln oder Schulden ist es ratsam, sich beraten zu lassen.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich Make-up selbst auflösen?
In vielen Fällen ja: Der Vorstand fasst einen Beschluss zur Auflösung der Gesellschaft gemäß der Satzung, gefolgt von der Liquidation oder, falls keine Vermögenswerte vorhanden sind, der beschleunigten Liquidation.
Wann darf ich die Turbo-Liquidation nutzen?
Wenn die Stiftung bei Auflösung kein Vermögen mehr besitzt, gelten jedoch weiterhin die Rechenschafts- und Transparenzpflichten gegenüber den Gläubigern.
Was geschieht mit einem positiven Kontostand?
Sie wird für den in der Satzung festgelegten Zweck verwendet, oft einen Zweck, der mit dem der Stiftung übereinstimmt.
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